Grund der Klage:
Die Factio Russata hatte die Idee, eine Tombola für die Büger Roms zu organisieren. Cicero Octavius Anton versprach, dass die Gewinne den Plebejern zu gute kommen, in Form von Brot-, Suppenhuhn- und Bart/Haarschnitt-Geschenken. Statt diese Gaben jedem einzelnen Plebejer privat anzubieten, wählte Anton den praktischeren Weg, indem er sie einfach auf dem freien Markt feilbot, jedoch fest vermerkte, dass diese nur für die Plebejer sind und jeweils nur ein Teil zu nehmen ist.
Am 07.06. bemerkte er dann, dass auf einmal alle Brote weg waren. Da es unrealistisch ist, dass alle Plebejer schon anwesend waren und sich der Brote bedienen konnten, kann es sich dabei nur um einen Diebstahl handeln.
Da man leider nicht erschliessen kann, wer sich der Ware so freizügig bedient hat, erstattet die Factio Russata eine Anzeige gegen Unbekannt.
Die betroffene Person hatte die Möglichkeit sich in einer bestimmten Zeitspanne bei uns zu melden. Hätte sie sich gemeldet und sich die Angelegenheit möglicherweise sogar als unabsichtlich herausgestellt, dann hätten wir versucht, privat eine Lösung zu finden. Da dies aber leider nicht der Fall war, ist nun eine Anklage nicht mehr abzuwenden.
Die Praetorianergarde legte dem Gericht erste Beweise vor, die Lucullus Ambrosianus Dicus als tatverdächtig erscheinen lassen, diese würden in einer möglichen Hauptverhandlung eingehend gewürdigt.