Beiträge von DIVUS IULIANUS

    Zitat

    Publius Tiberius Lucidus dixit:
    *hust* Jetzt ists mir also auch (endlich?) mal passiert. Zitieren mit Editieren Button verwechselt....


    Das kann passieren, bisher konnte ich den Fehler bei mir immer unter den Teppich kehren. :D

    Zitat

    Gaius Scribonius Curio dixit:
    Ein grosses Lob an dich und auch an jene, die ständig hinter den Kulissen arbeiten (also auch Lucidus etc).


    Das muss ich auch mal vehement sagen! :)


    Da wird gebuckelt ohne Ende und ich kann das SimOn leider nicht richtig honorieren. :(

    Wir arbeiten derzeit am Problem.


    Bisheriger Lösungsansatz war und ist:


    Für alle englischsprachigen die PRO BRI zu öffnen und nur dort Englisch zuzulassen, somit würden sie dorthin "verbannt", so unschön das klingt und ist, aber es gibt begründete Zweifel daran ob die Simulation mit überall gesprochenem Englisch nicht Schaden nimmt.

    Ich hab jetzt hier nur die Hälfte gelesen, aber möchte sagen:


    Sicher ist es gut sowas zu machen. Gedanken formen Figuren und sollten neben Gesprochenem auch kommen, bei Catus sah ich das immer sehr positiv. Ich befürworte das.


    Und die Gens Octavia kann Opfer sein, aber immer wieder sollte sie das nicht sein, also keinen Dauerprügelknaben nomieren. ;)


    Cicero könnte Sim-On reagieren. :)

    Was man noch dazu sagen müsste ist, dass die Person bei guter Leistung und dies kontinuierlich nach und nach zum Princeps Iuventutis aufgebaut werden kann. Dies ist ein imperialer Rang und hat exakt dies Aufgabenspektrum.

    Zitat

    Spurius Purgitius Macer dixit:
    Unbedingt ins Pergamon-Museum gehen! Absolut sehenswert und wird demnächst wegen Renovierung für 10 Jahre zu gemacht. Das Markttor von Milet haben sie schon halb eingepackt...


    Neeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeein !!!


    :no: :no: :no: :no: :no:


    :motz: :motz: :motz: :motz:


    :patsch: :patsch: :patsch:


    Verdammt, und ich bin nicht rein .................



    Wie ihr seht bin ich wieder da. Nu is schluss mit lustig. ;) :D

    Sim-Off:

    Hat eine gewisse Eile verdient, denn:


    "DECRETUM SENATUS


    Hiermit bestimmt der Senat, dass am ANTE DIEM III NON APR MMDCCLVII A.U.C. (03.04.2004/2757) die Wahl zum Quaestor in seinen vier Unterposten stattfindet. Die Wahlkampfpahase beginnt sofort, es sei auf die Bestimmungen im Codex Unversalis hingewiesen. Auch wird der Princeps Senatus an diesem Termin neu gewählt, auch dessen Wahlkampf beginnt sofort. Es gilt also als Ende der jetzigen Wahlperiode. Nach einer verkürzten Periode von 1 Monat finden volle Neuwahlen aller Ämter statt."


    Ein Monat wäre der 03.05 und da wären Wahlen! Seit 1 Woche müsste der Wahlkampf laufen! Wir müssen also dies hier so schnell als irgendmöglich erlassen und die Wahl publizieren und vehement ankündigen. Wahlkampf nächste Woche und Wahl Samstag nächster Woche.


    ANTRAG AUF DECRETUM SENATUS


    Hiermit stelle ich den Antrag an den Senat folgendes mittels Decretum Senatus zu erlassen und in den Codex Universalis einzugliedern:


    CONSUL


    I. DEFINITION


    Das Consulat ist das faktisch höchste Staatsamt des Imperium Romanum.


    Ist es nicht möglich zwei Consuln zu wählen, kann auch ein einzelner Consul eingesetzt werden. Der Wahltag wird immer von einer feierlichen Zeremonie am Capitol begleitet, wo die neuen Consuln ihre Gelübde für die bevorstehende Amtszeit ablegen.


    Der Consul ist ein Magistrat mit Imperium, was ihm die uneingeschränkte Amtsgewalt verleiht. Entgegen älterer Handhabungen amtieren im Imperium Romanum beide Consuln immer und synchron, was eine Einigkeit bei allen Entscheidungen erzwingt.


    Ein Consul repräsentiert den Staat nach innen und außen. Betätigungsfeld sind vermehrt diverse Verwaltungsagenden und Kontrollfunktion gegenüber den anderen Magistraten, aber vor allem ist das Consulat ein politisches Amt. Ein engagierter Consul kann im Staate das republikanische Gegenstück zum Imperator Caesar Augustus bilden. Religiöser Natur ist es an den latinischen Festen und die Consuln können die großen Auspizien vornehmen.


    Im Sinne der Kollegialität gibt es zwei Consuln, die vermehrt aus den angesehensten Familien Roms stammen, dies aber keineswegs müssen. Das Ansehen des Consulats ist trotz des Rückgangs von Einfluss und Macht zugunsten der kaiserlichen Verwaltung sehr hoch. Um in das Consulat gewählt zu werden muss man genau definierte niedrigere Magistraturen durchlaufen haben. Man kann auch mehrmals zum Consul gewählt werden, jedoch muss zwischen den Ämtern mindestens eine Wahlperiode Pause in diesem Amt liegen.


    Die Consuln werden vom Senat, vertreten durch den Princeps Senatus öffentlich ernannt. Der neue Consul ernennt dann alle weiteren Magistrate.


    Äußere Erkennungsmerkmale eines Consuls sind das Anrecht auf den kurulischen Stuhl, die Toga Praetexta und zwölf Liktoren.


    Die Einrichtung des Consulats ist so fest in der Tradition verwurzelt, dass es neben der offiziellen Jahreseinteilung möglich ist einen Zeitpunkt nach den Amtsinhabern zu benennen. Der Consul ist damit Eponyme (Namensgeber für einen Zeitraum). Die Namen der beiden Consuln werden hintereinander im Dativ angegeben, z.B. „Gn. Domitio et C. Sosio Consulibus“. Ihre Namen werden in Fasti Consulares festgehalten, die in die Chronicusa Romana übergehen.


    II. VERTRETUNG


    Sollte nur ein Consul gewählt worden sein, so erhält er die volle Machtfülle des Consulats. Sollte kein Consul gewählt sein, oder dieser abwesend sein, so wird er durch den Censor vertreten.


    III. AMTSDAUER


    Die Amtsdauer der Consuln beträgt 2 Monate.


    IV. ORNAMENTA


    Die Consuln werden gemäß Ornamenta Consularia ausgezeichnet.


    PRAETOR


    I. DEFINITION


    PRAETOR URBANUS ET PRAETOR PEREGRINUS


    Die Praetur, die die Rechtsprechung in Rom besorgt und die Prozesse leitet ist geteilt in einen Praetor Urbanus der Prozessen zwischen Römern und einen Praetor Peregrinus, der Streitfällen inter cives et peregrinos, d.h. zwischen römischen Bürgern und Fremden sowie zwischen den Fremden selbst, vorsitzt. Die Richtlinien für die Jurisdiktion im besonderen reglementiert der Codex Iuridicialis.


    Die Praetoren werden von den Comitia Universalia gemäß den Wahlbestimmungen gewählt. Dies geschieht generell als für einen Praetor, die Einteilung der konkreten zwei Aufgabengebiete führt der Imperator Caesar Augustus in seiner Funktion als Oberster Richter nach abgeschlossener Wahl aus. Allerdings kann der Candidatus während der Wahl einen Wunschposten zum Ausdruck bringen und seinen Wahlkampf entsprechend gestalten.


    Außerdem obliegt den Praetoren die Verwaltung der Gesetzeslisten und die der Bürger-, Gens- und Gesetzeslisten des Tabulariums.


    Der Praetor ist ein Magistrat mit Imperium. Mit dem Imperium ist auch das Recht auf die großen Auspizien verbunden.


    Äußere Kennzeichen der Praetoren sind die Toga Praetexta, der kurulische Stuhl und das Recht auf zehn Liktoren innerhalb des Pomeriums und sechs außerhalb.


    II. VERTRETUNG


    Sollte nur ein Praetor gewählt worden sein, so wird bei jedem Prozess vom Praetor ein Judex ernannt, der die Aufgaben des zweiten Praetors übernimmt, nach Ende des Prozesses geht er des Amtes wieder verlustig. Dieser Iudex muss die allgemeinen Voraussetzungen für dieses Amt erfüllen. Sollte kein Praetor gewählt sein, oder dieser abwesend sein, so werden alle Prozesse an das Iudicium Imperatoris verwiesen.


    III. AMTSDAUER


    Die Amtsdauer der Praetoren beträgt 2 Monate.


    IV. ORNAMENTA


    Die Praetoren werden gemäß Ornamenta Praetoria ausgezeichnet.


    AEDILIS


    I. DEFINITION


    AEDILIS CURULES ET AEDILIS PLEBEII


    Der Aedilis Curules und der Aedilis Plebeii werden von den Comitia Universalia, für eine Periode gewählt. Dies erfolgt konkret für beide Aedilenposten. Das Amt des Aedilis Plebeii ist nur Plebejern (Gens und Rang) zugänglich. Für den Aediles Curules muss man dem Senatoren- oder Ritterstand entstammen (Gens oder Rang).


    Ihre ursprüngliche Aufgabe lag in der Unterstützung der Volkstribunen bei deren Arbeit. Aus diesem Grund genießen sie ebenfalls gerichtliche Immunität. Dies führte weiters dazu, dass man ihnen die Leitung des Polizeidienstes übertragen hat. Der Aedilis Curules hat Anrecht auf den kurulischen Stuhl und darf die Auspizien überwachen.


    Ein wichtiger Bestandteil ihrer Arbeit ist die Verwaltung und Aufsicht über die Tempel und Spiele.


    Die Aediles besitzen die Potestas (Amtsgewalt im eigenen Verwaltungsbereich), nicht aber das Imperium. Ihr Aufgabenbereich umfasst drei Bereiche:


    (I) Die Cura Urbis mit der Aufsicht über Instandhaltung und Sicherheit in der Stadt und deren Verkehr. Dazu zählt auch die Einhaltung der Marktordnung, die Kontrolle der Bäder, Bordelle, Garküchen und der öffentlichen Brunnen.


    (II) Der zweite Bereich ist die Cura Annonae, der die Aufsicht über Speicher und Magazine, die Kontrolle der Getreide- und Ölzufuhr sowie die Organisation der Getreideverteilung umfasst.


    (III) Als letzte Verantwortung obliegt ihnen mit der Cura Ludorum noch die Organisation der öffentlichen Spiele.


    Im Sinne des Amtsverständnisses üben sie in ihren Verwaltungsbereichen auch die Rechtsprechung aus. Somit entwickelt sich aus ihren Edikten ein allgemein anerkanntes Handelsrecht.


    Die Aediles können jederzeit von den Cohortes Urbanae Soldaten anfordern um sie bei ihren Aufgaben zu unterstützen.


    II. VERTRETUNG


    Sollte nur ein Aedilis gewählt worden sein, so erhält er die volle Machtfülle der Aedilität. Sollte kein Aedilis gewählt sein, oder dieser abwesend sein, so wird er durch den Praefectus Urbi vertreten.


    III. AMTSDAUER


    Die Amtsdauer der Aediles beträgt 2 Monate.


    IV. ORNAMENTA


    Die Aediles werden gemäß Ornamenta Aedilicia ausgezeichnet.


    TRIBUNUS PLEBIS


    I. DEFINITION


    TRIBUNUS PLEBIS


    Das Amt des Tribunus Plebis wurde als beständige politische Repräsentanz der Plebejer geschaffen. Der Tribun genießt die „potestas sacro sancta“, d.h. er ist unantastbar und wer gegen ihn vorgeht ist verflucht. Er hat die Interessen des Römischen Volkes zu wahren. Darum kann er in Sonderfällen unter seinem Vorsitz eine Volksversammlung einberufen. Durch sein Widerspruchsrecht (Veto) kann er alle Belange, sogar die des Senats blockieren. Für diesen Schritt benötigt er allerdings gute Gründe und sollte diesen Schritt gut durchdenken. Das Veto des Tribunus Plebis kann nur durch das Iudicium Imperatoris aufgehoben werden.


    Jeder andere Magistrat kann durch den Volkstribun an seiner Amtsausübung gehindert werden. Eine Einschränkung ist sein Amtsgebiet, das sich nur auf die Stadt Rom beschränkt.


    Das Amt des Volkstribunen war früher nur plebejischen Familien zugänglich. Patrizier (Gens) können dieses Amt theoretisch übernehmen, dies ist aber eine äußerst seltene und auch verpönte Vorgangsweise.


    Ihre Befugnisse gingen durch Rechtsverleihung ebenfalls auf den Imperator Caesar Augustus über. Die Tribunicia Potestatis wird ihm zu jeder Wahlperiode erneut verliehen und in der Titulatur mit einer Ziffer versehen.


    II. VERTRETUNG


    Keine Vertretungsregelung.


    III. AMTSDAUER


    Die Amtsdauer des Tribunus Plebis beträgt 2 Monate.


    IV. ORNAMENTA


    Der Tribunus Plebis wird gemäß Ornamenta Aedilicia ausgezeichnet.



    Gemäß
    CODEX UNIVERSALIS
    PARS SECUNDA – GESETZGEBUNGSVERFAHREN
    SUBPARS TERTIA – DECRETUM SENATUS
    gilt:


    "Stimmberechtigt sind bei der Abstimmung alle Vollsenatoren der Curie, ausgenommen sind der Imperator Caesar Augustus und jeder Beisitzer des Senates. Um das Decretum Senatus als solches zu erlassen und zu ratifizieren müssen 60% der Vollsenatoren dem Gesetzentwurf zustimmen. Sollte diese Mehrheit nicht erreicht werden gilt das Gesetz oder die Weisung in dieser Form als gescheitert."


    Somit bitte ich die Senatoren mit ja, nein oder Entaltung abstimmen.




    LUCIUS ULPIUS IULIANUS


    Zitat

    CAESAR dixit:
    Als imperialer Trohnfolger beglückwünsche ich die Autoren dieses Regelwerkes auch im Namen meines Vaters zu diesem diplomatischen Erfolg. Auf dass unsere beiden Länder in friedlicher Kohesistenz leben. Werter Octavius Anton, ich hoffe, auch das Volk Tylos freut sich über den besiegelten Vertrag. Und nun lasst uns wieder zu etwas interessanteren Themen übergehen, die direkt das Imperium und seinen Machthunger betreffen. Welches Land liegt als nächstes auf der Liste der Eroberungen? Welche Vülker sind aufmüpfig? Sedulus? Alles ruhig in Germania? Lucidus? Wie gehts den Piraten?


    Gaius, filius, bellum nec timendum nec provocandum et cedant arma togae!


    Sim-Off:

    Gaius, Sohn, Krieg darf man nicht fürchten, ihn aber auch nicht herausfordern und die Waffen sollen dem Friedensgewand weichen!


    Das grenzt ja schon an Urkundenfälschung ........ ;)


    Und ich wusste nicht, dass geklärt ist, dass man auch englischsprachig nach Hispania darf, also klärt mich auf. :)