Beiträge von DIVUS IULIANUS

    "Daß das eingangs vom Consul vorgebrachte Argument zur Streichung des Passus unsinnig ist. Über die Rechtmäßigkeit erlassener Decreta werden uns sicher andere Senatoren in dieser Runde aufklären können."

    "Wozu sollte der Begriff Mandatum innerhalb der Lex Provincialis erläutert werden, wenn dies schon im Codex Universalis selbst geschieht? §4 legt eindeutig fest, was ein Mandatum ist."

    "Die Veranstaltung war sicher gut so wie sie war, zumindest aus meiner Sicht. Dieser Conventus hat mir klar und deutlich gezeigt, wie es um den Cultus Deorum bestellt ist. Das Bild welches sich mir bot, war weitgehend frei von realitätsverzerrenden Beschönigungen.
    Ich hörte, wie man sich zum Teil auf Halbwahrheiten stützt und wie man unliebsame Situationen zu kaschieren versucht. Vor allem aber zeichnete sich klar ab, daß das Collegium Pontificium den Sacerdotes entrückt ist.
    Nun denn, es muß sich vieles ändern im Cultus Deorum. Es wird sich auch vieles ändern."


    Keiner sollte die Gelegenheit bekommen auf diese Worte des Pontifex Maximus zu reagieren. Er kam allen Zwischenrufen zuvor indem er sich kurz und knapp verabschiedete und den Raum verließ.

    "Es hat einige Mühe gekostet, die Rennställe Purpurea und Aurata zu etablieren, und nun befürchtest du, daß sich weitere formieren könnten? Ohne Wunsch des Kaisers?
    Unvorstellbar."



    Sim-Off:

    Daß nur Factiones an den Rennen teilnehmen können, ist eine von der SL eingesetzte Tradition. Sie ist solange unbrechbar, bis sich die SL anders entscheidet.
    Da die Berechnung der Rennen letzten Endes über die SL läuft, ist es ein Leichtes, diese Tradition zu erhalten.

    "Solche eine Gründung würde nichts bringen. Nur die bisher eingetragenen Factiones werden zu den Rennen zugelassen. Wenn jemand einen Rennstall gründen will, so soll er dies tun. Rennen wird er jedoch nicht bestreiten dürfen."

    Schon war er in Gedanken weit entfernt von diesem Treffen der Priester und jenen die es werden wollen, wähnte sich schon wieder im Palast, als... Als eine Sacerdos jene Frage stellte die ihn im höchsten Maße erstaunte.


    "Weshalb sprichst du von Ausnahmefällen? Ist das nicht vielmehr die Regel?"

    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    ERHEBE ICH
    FLAVUS GERMANICUS HONORIUS


    IN DEN
    ORDO EQUESTER



    Es ist ihm ab heute gestattet, die Abzeichen
    des Ordo Equester zu tragen, den Ritterring und
    den Latus Angusticlavius.
    Equites stehenherausgehobene Tätigkeiten in
    Verwaltung und Exercitus Romanus offen.



    - DCCCLVI AB URBE CONDITA -

    Sim-Off:

    Zitat

    Original von Gaius Octavius Victor
    "Mir stellt sich dann nur die Frage, wie die Verehrung von anderen Göttern als dem römischen Pantheon gehandhabt wird."


    Die Verehrung anderer Götter war in Rom nichts aussergewöhnliches. Der Knackpunkt bei den Christen ist ja nur, daß sie nicht genauso tolerant sind wie die Römer.
    Übrigens ist es diese Toleranz anderen Religionen gegenüber, was es mir schwer macht, an diesem Gesetz Gefallen zu finden. Was ist, wenn jemand Isis lästert? Isis wurde immerhin offiziell in Rom angebetet, es gab Tempel etc.

    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI
    DECRETUM IMPERATORIS


    MIT WIRKUNG VOM
    ANTE DIEM VI NON MAR DCCCLVI A.U.C. (2.3.2006/103 n.Chr.)


    ORDNE ICH AN, DASS DER CODEX UNIVERSALIS WIE FOLGT ZU ÄNDERN IST:


    VON:

    § 15 Ordo Equester
    (1) Die Mitglieder des Ordo Equester bilden den Ritteradel des Imperium Romanum.
    (2) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht den Stand des Ordo Equester zu verleihen.
    (3) Angehörige des Ordo Equester zahlen
    einmalig 4.500 Sz. an den Staat.
    (4) Angehörigen des Ordo Equester stehen herausgehobene Tätigkeiten in Verwaltung und Exercitus Romanus offen.
    (5) Standesabzeichen des Ordo Equester sind der Ritterring und der Latus Angusticlavius.


    § 16 Ordo Senatorius
    (1) Die Mitglieder des Ordo Senatorius bilden die politische Elite des Imperium Romanum.
    (2) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht den Stand des Ordo Senatorius zu verleihen.
    (3) Angehörige des Ordo Senatorius zahlen
    einmalig 8.000 Sz. an den Staat.
    (4) Angehörige des Ordo Senatorius haben einen Sitz in der Curia und ihnen stehen höchste Tätigkeiten in Verwaltung und Exercitus Romanus offen.
    (5) Standesabzeichen des Ordo Senatorius sind der Senatorenring, der Latus Clavus und spezielle rote Schuhe mit einer Sichel als Schmuck.


    ZU:

    § 15 Ordo Equester
    (1) Die Mitglieder des Ordo Equester bilden den Ritteradel des Imperium Romanum.
    (2) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht, Erhebungen in den Ordo Equester vorzunehmen.
    (3) Equites zahlen einmalig 4.500 Sz. an den Staat.
    (4) Equites stehen herausgehobene Tätigkeiten in Verwaltung und Exercitus Romanus offen.
    (5) Standesabzeichen der Equites sind der Ritterring und der Latus Angusticlavius.


    § 16 Ordo Senatorius
    (1) Die Mitglieder des Ordo Senatorius bilden die politische Elite des Imperium Romanum.
    (2) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht den Stand des Ordo Senatorius zu verleihen.
    (3) Senatoren zahlen einmalig 8.000 Sz. an den Staat.
    (4) Senatoren haben einen Sitz in der Curia und ihnen stehen höchste Tätigkeiten in Verwaltung und Exercitus Romanus offen.
    (5) Standesabzeichen der Senatoren sind der Senatorenring, der Latus Clavus und spezielle rote Schuhe mit einer Sichel als Schmuck.


    SOWIE DEN CODEX RELIGIOSUS WIE FOLGT
    VON:


    Pars Secunda – Aufbau
    SUBPARS TERTIA - PRIESTERCOLLEGIEN


    (III) QUINDECIMVIRI SACRIS FACIUNDIS
    ... Als Vorraussetzung für die Aufnahme in dieses Collegium gilt es Apollo-Priester und Mitglied im Ordo Equester zu sein...


    (VI) COLLEGIUM PONTIFICIUM PROVINCIAE
    ... Die Mitglieder müssen zumindest dem Ordo Equester entstammen.



    ZU:

    (III) QUINDECIMVIRI SACRIS FACIUNDIS
    ... Als Vorraussetzung für die Aufnahme in dieses Collegium gilt es Apollo-Priester und Eques zu sein...


    (VI) COLLEGIUM PONTIFICIUM PROVINCIAE
    ...Die Mitglieder müssen zumindest ritterlich sein.





    - DCCCLVI AB URBE CONDITA -