Du könntest der gens Cornelia auch beitreten, aber das wichtigste ist:
Willkommen, und habe Spass!
Du könntest der gens Cornelia auch beitreten, aber das wichtigste ist:
Willkommen, und habe Spass!
Wir würden dich gerne aufnehmen, schutz erfährst du durch uns genug.
Willkommen, falls du es wünschest kannst du der Géns Cornelia beitreten aber am wichtigsten HAB SPASS
Kannst ja gerne meinem Vetter in die Arme laufen, der würde dich sicher aufnehmen
Salve, lass dir Zeit bei der Auswahl, die Gens Cornelia würde dir poffen stehen, aber hpts. HAB SPASS!
Ich ahb gelesen das am 25. der Saturnalien auch das Hohefest des karthagischen Baal war
Unkeusches Material? Da muss er schonmehr bieten um mein unkeusche`s Material (hr hr) zu überbieten
Wahrscheinlcih will er ihn als Erbe MEINES ehem. Betriebs, den ich Domitianus als meinen Adoptivsohn schenkte *mecker*.
PraEsina
Willkommen! falls du es wünschen solltest könntest du sauch zur Gens Cornelia kommen *sich schon vor den Fahnenschwingern duck*
Willkommen, ich stimme natürlich zu.
Ich bin ein RPGler ich bin zur Zeit in 20 Rpgs angemeldet, (und bin der unumstrittene Spamkönig ) Ich mag, star wars, historisches, Herr der ringe etc. zudem mag ich auch Morrowwind und, Herr der Ringe das 3te zeitalter 4ever! *yeah*
Ich nehme dich gerne auf, wie wäre es mit Neffe? Zudem musstdu dich nochfür eine Karriere entscheiden.
Ich zeige Lucius Licinius auf Grund des Codex Iuridicalis, Pars Tertia, Subpars secunda, wegen:
§ 56 Beleidigung
(1) Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Monaten oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären.
Und:
§ 57 Üble Nachrede
(1) Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Monat oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften eine üble Nachrede aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten.
an.
Er schrieb auch "OFT lese ich, dass sich einfache Bürger gegenüber Senatoren, Legaten, Tribunen oder anderen höheren Instanzen, wie Gleichgestellte, sogar manchmal wie höher Gestellte, verhalten", ich stimme dir zu, das fiel mir auch schon auf.
Ich habe schon gebetet und werde auch weiterhin beten.
Danke Florus
Mein Beileid allen Angehörigen.
(Heute ist meine Großtante mit 79 einfach im bett eingeschlafen... und nicht mehr aufgewacht )
Fähig schon eher als würdig. Aber noch nicht so wie es Anton oder zum Beispiel du es wären.
Ich entschuldige mich wenn es zu schlecht ausgedrückt war, ich meine, das ich ihn nicht als würdig denke, schon als Comes dem Kaiser zu dienen.
Dem stimme ich zu, vor allem hätte ich ihn nicht gerne als Vorgesetzter...
Die gens Cornelia würde sich freuen dich aufzunehmen
(Las ich da ein Majestätsplural?? :D)