Offensichtlich war nun doch der Wille vorhanden, einen konkreten Vorschlag zu hören.
Selbstverständlich, Senator Claudius Menecrates. Der neue Vorschlag, von dir selbst eingebracht, wäre dann wie folgt:
"Ein Libertus, welcher bei seiner Freilassung noch jünger ist als 40 Jahre, kann sich für den Dienst in einer Auxilia, Ala, Classis oder bei den Vigiles eintragen. Er wird somit gleich behandelt, wie ein Peregrinus. Erfüllt er seine Dienstpflicht und wird nach deren Vollendung durch die Honesta Missio ehrenhaft entlassen, so erhält er das Bürgerrecht, wie dies auch einem Peregrinus verliehen wird."
Ausserdem würde ich vorschlagen, für Liberti welche bereits zu alt sind für diese Option, eine Möglichkeit durch mindestens 10 Jahre Dienst in der städtischen oder kaiserlichen Administratio, dem Cursus Publicus, oder dem Cultus Deorum in den Text aufzunehmen.
Konkret schlage ich vor: "Ist der Libertus bei seiner Freilassung bereits älter als 40 Jahre, kann er das Bürgerrecht durch einen mindestens 10-jährigen Dienst in einer städtischen oder kaiserlichen Administratio, dem Cursus Publicus, oder dem Cultus Deorum erhalten. In diesem Falle muss der entsprechende Antrag an den Kaiser von einem Vorgesetzten schriftlich nach Vollendung der erforderlichen Zeit gestellt werden."
Dann blickte ich zu den Consuln, denn diese mussten nun entscheiden, ob das angemessen war oder nicht.