Beiträge von Lucius Aelius Quarto

    Zitat

    Original von Aulus Octavius Avitus
    "Mir ging es selten so gut, es ist als wäre alle Last von mir gefallen." dann blickte er sich um und erblickte Alessa, "Senatorin, Senator darf ich euch meine Verlobte vorstellen, Alessa, Cousine der Senatoren Meridius und Livianus."


    “Es ist mir eine besondere Freude, Decima Alessa.“

    “Zwei Angelegenheiten führen mich zu dir, aber nur eine hat mit meinem Amt zu tun.


    Zuerst mein privates Anliegen. Ich habe die Bekanntmachung der Aedile gelesen, wonach kommende Woche eine Revision der Listen über die Betriebslizenzen geben soll und man bis dahin seine Erbansprüche anmelden möge.
    Mein Bruder Lucius Aelius Validus ist…“
    , er stockte kurz. “Ach, dass weißt du ja. Er ist verschollen, du selbst hast mir damals die traurige Mitteilung gemacht.“
    Er schluckte kurz trocken, bevor er seine scheinbare, einem Römer angemessene Gelassenheit wiedererlangte.
    “Nun…. er gilt sein dem als Desideratus, wurde jedoch noch nicht für Tod erklärt. Er hat eine kleine Töpferei, auf die ich, für den Fall seines Todes, meine Erbansprüche anmelden möchte. Meine und die meines anderen Bruders, soweit er welche geltend machen kann.“

    Quarto stand auf und begann in einem Regal, zwischen unzähligen Schriftrollen, eine ganz bestimmte zu suchen. Schließlich fand er sie, zog sie heraus und rollte sie vor sich auf dem Tisch aus. Nach kurzem studieren tippte er auf eine Stelle im Text und meinte:
    “Nun, es kommt darauf an, wie man § 3 (2) des Lex Mercati interpretiert. Oder besser gesagt, welches Gewicht man einem einzigen Wort in diesem Absatz beimisst. Es ist das Wort >weiterhin<.
    Stünde es nicht dort, so wäre die Sache vollkommen eindeutig. So aber könnte man es zu deinen Ungunsten auslegen, auch wenn ich der Ansicht bin, dass dies nicht die Intention sein kann, die diesem Gesetzes zugrunde liegt.“

    Quarto runzelte die Stirn, konnte er sich doch an einen ähnlich gelagerten Fall erinnern, den er erst vor kurzem verhandelt hatte. Ähnlich, aber nicht identisch.


    “Du hast den Betrieb geerbt, dich dann aber für eine Betriebsaufgabe entschieden? Dann liegt der Fall doch klar.“

    IUDICIUM MAIOR
    IUDICATIO
    IUD MAI VII/DCCCLV


    MIT WIRKUNG VOM
    ID DEC DCCCLV A.U.C. (13.12.855/102 n.Chr.)


    IM STRAFVERFAHREN
    Imperium Romanum
    gegen
    Decimus Matinius Ignotus


    HAT DAS IUDICIUM MAIOR DURCH
    Iudex Prior Lucius Aelius Quarto,
    Iudex Secundus Flavius Felix
    und Iudex Spurius Purgitius Macer


    NACH MÜNDLICHER VERHANDLUNG FÜR RECHT ERKANNT:


    Der Angeklagte wird im Sinne der Anklage schuldig gesprochen.
    Das Gericht verurteilt ihn zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten, welche unverzüglich anzutreten und im Carcer der Castra Praetoria zu verbüßen ist.



    ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:


    Die Protestierenden, welche sich am PRIDIE ID AUG DCCCLV A.U.C. (12.8.855/102 n.Chr.) vor der Castra Praetoria einfanden, waren mehr als friedliche Protestler. Obwohl sie mehrfach zur Umkehr aufgerufen wurden, ignorierten sie diese Aufforderungen und griffen zum Mittel der Gewalt, um ihre Forderungen durchzusetzen. Sie warfen Steine auf die Sicherheitsorgane des Staates, friedliche Bürger, die zu schichten versuchten und sogar gegen einen amtierenden Magistraten des Cursus Honorum und verletzten diese teilweise.
    Damit erfüllten die Teilnehmer dieser Kundgebung den Straftatbestand gemäß § 103 (1) Cod. Iur.
    Laut übereinstimmender Zeugenaussagen war der Angeklagte einer dieser gewalttätigen Protestierer.
    Nach diesen Zeugenberichten tat er sich zudem überaus aktiv hervor, war einer der Wortführer und stachelte den Mob durch seine Reden weiter an und beförderte somit diese Gewalttaten.
    Rechtfertigungsgründe für sein Tun konnten dem Gericht nicht dargelegt werden.
    Damit machte sich der Angeklagte Decimus Matinius Ignotus im Sinne von
    § 103 (1) Cod. Iur. und § 105 Cod. Iur. strafbar und ist nach Auffassung des Gerichts vollumfänglich schuldig.



    RECHTSMITTELBELEHRUNG:


    Gegen dieses Urteil kann frühestens nach 2 Tagen und spätestens innerhalb einer Woche Berufung eingelegt werden. Die Berufung kann in schriftlicher oder mündlicher Form bei dem für eine Berufungsverhadlung zuständigen Iudicium Imperialis in Rom eingelegt werden.




    gez. Lucius Aelius Quarto
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    Zitat

    Original von Kallydianos Nikias
    " Jahre Quarto, Jahre. Aber es ist schön zu sehen, dass ich nicht der einzige bin, der älter geworden ist! " Nikias musste ein wenig lachen. " Ich will dich hier nicht stören, Junge. Ich war bei den Wachen des Palatin, habe aber keinen Einlass bekommen. Bitte trage Sorge dafür, dass ich beim nächsten Mal passieren darf. Ich muss mit dir sprechen. "


    “Ja natürlich, ich werde der Wache sagen das sie dich zur Domus Aeliana durchlassen sollen. Es gibt sicher vieles zu bereden. Ach, wie gut kann ich mich noch erinnern, wie du damals Aelius Rufus Kinder, Callidus und Labeo, unterrichtet hast. Komm' mich bitte besuchen, ich würde mich sehr freuen.“

    Quarto hatte seinen Namen gehört. Er schaute sich um und sah denjenigen, der ihn gerufen hatte. Forschend blickte er ihm, über die Schulter eines der Liktoren hinweg, ins Gesicht und da war ein Erkennen, dass war doch…
    “Kallydianos… Kallydianos Nikias!“, entfuhr es ihm.
    Mit der Rechten den Arm des Liktoren berührend: “Es ist gut, ich kenne den Mann.“
    Der Liktor trat beiseite.
    “Kallydianos, wie lange ist es her? Das ist ein Überraschung!“

    Gewohnheitsmäßig fand auch Quarto sich ein, als die neuen Sklaven auf dem Markt eintrafen. Um den Stand des Sklavenhändlers hatte sich eine beachtliche Menge versammelt. Seine zwölf Liktoren bahnten ihm einen Weg durch die hinteren Reihen bis nach vorn, wo man gut sehen und mit bieten konnte. Bevor er sich jedoch dem Angebot zuwandte, schaute er sich gründlich um, ob er nicht Decimus Meridius in der Menge entdecken konnte.