Beiträge von Lucius Aelius Quarto
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“Mmh... Ich möchte mich zum jetzigen Zeitpunkt nur ungern auf eine Verschiebung dieser möglichen Hauptverhandlungen festlegen.
Deshalb schlage ich folgendes vor: Du führst die nötigen Vorermittlungen durch, bis hin zum Antrag gemäß § 28 Cod Iur, wenn die nötigen Anforderungen erfüllt sind. Über Termine für Hauptverhandlungen und die Besetzung der Anklage kann dann immer noch entschieden werden.“ -
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“Ein anderer Ankläger stünde nicht zur Verfügung?“
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“Mit liegt es fern mich in die Belange der Advocatio Imperialis einmischen zu wollen. Dennoch gestatte mir die Bemerkung: Du bist auch als Advocatus des Scribonius Curio in der augenblicklich stattfindenden Hauptverhandlung Imperium Romanum vs. Gaius Scribonius Curio tätig. Ich wäre unglücklich, wenn es in einem dieser Fälle wegen möglicher Befangenheitsvorwürfe zu Verzögerungen käme.“
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Quarto sah dem entschwindenden Herrn nach, zog die Stirn in Falten und brummte etwas, dass klang, wie ein überdrüssiges “Flavier!“
Dann wandte er sich zu seiner Klientenschar um und meinte: “Begeben wir uns zu Tisch. Was gibt es heute?“ -
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“Wer führt die Ermittlungen der Advocatio Imperialis in dieser Sache durch?“
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Beschluss
PRIDIE NON OCT DCCCLV A.U.C. (6.10.855/102 n.Chr.)
Angezeigte: Agricola VipsaniaAnzeigender: Tiberius Prudentius Balbus
Anzeige von ANTE DIEM V NON OCT DCCCLV A.U.C. (3.10.855/102 n.Chr.)
Unter Verweis auf meine Entscheidung in der Vorverhandlung des Verfahrens Secundus Flavius Felix vs. Marcus Vinicius Hungaricus wird die Anzeige zurückgewiesen.
Eine Hauptverhandlung wird nicht eröffnet.gez. Lucius Aelius Quarto
------- P r a e t o r -- U r b a n u s -------
/edit: Namen und Datum der Anzeige eingefügt
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“In Ordnung.“
Eine andere Tafel hoch haltend:
“Wie sieht es mit der Anzeige gegen Flavia Messalina Oryxa aus? Ebenfalls eingereicht von Gaius Scribonius Curio an… ANTE DIEM XVII KAL OCT DCCCLV A.U.C. (15.9.2005).“ -
“Darf ich aus deinen Worten schließen, dass die Advocatio Imperialis im Sinne beider Anzeigen, sowohl der zurückgezogenen, als auch der neuen, gegen Didius Falco ermittelt und gegebenenfalls Anklage erheben will?“
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“Aber ich schließe mich deiner Auffassung an und werde die Anzeige zurückweisen.“
Jetzt holte er einen ganzen Stapel Tafeln hervor.
“Kommen wir zu den heiklen Fällen… Ich habe hier eine Anzeige von ANTE DIEM XIX KAL SEP DCCCLV A.U.C. (14.8.2005), Gaius Scribonius Curio gegen Marcus Didius Falco.“
Anzeige gegen Marcus Didius Falco
Name des Angezeigen: Marcus Didius Falco
Name des Anzeigers: Gaius Scribonius CurioZitat der gemachten Äusserung:
„Das ist eine wahre Schande für einen Mann der Volkstribun gewesen ist!“
„Und das Schändlichste daran sind deine Motive, Curio.“
„Sei ein römischer Mann und benimm dich nicht wie ein feiger punischer Pfeffersack indem du andere Beweggründe vortäuschst.“
„Um Sinona, welche du haßt, zu verhindern ist dir jedes Mittel recht, Curio. Auch das schmutzigste.“
„Abgrundtief schmutzig gar ist es für mich wenn ein ehemaliger Volkstribun dazu aufruft die Wahl eines Volkstribunen zu verhindern.“
„Wie hohl und wie falsch klingen doch jetzt die hehren Worte deiner Kandidatur zum Volkstribun.“
„Ein ehemaliger Volkstribun der die Interessen des Volkes verrät. Aus Mißgunst, aus Haß, aus niederen Motiven.“
"Das sagst gerade du, der du für nicht wenige die Personifikation einen intriganten Politikers, die Verkörperung eines politischen Heuchlers darstellst?“
„Es gibt wiederum Leute die dich einen üblen Giftspritzer nennen..“
„Was kümmert es dich, ob das Volk einen Vertreter seiner Rechte hat? Nichts kümmert es dich, solange du nur die Wahl von Sinona verhindern kannst.“
Gemachte Aussage:
Ort: Rostra, Forum Romanum, RomaZeugen:
01. Medicus Germanicus Avarus
02. Publius Matinius Agrippa
03. Flavia Messalina Oryxa
04. Publius Decimus Lucidus
05. Lucius Syagrius Nepos
06. Adria Germanica
07. Marcus Vinicius Hungaricus
08. Lucius Aelius Quarto
09. Aurelia Deandra
10. Quintus Caecilius AventurinusPars Prima - Anzeige auf § 84 Üble Nachrede Absatz 1
Pars Secunda - Anzeige auf § 84 Üble Nachrede Absatz 2gez. Gaius Scribonius Curio
“Gestern hat er diese erste Anzeige zurückgezogen und dafür eine neue formuliert.“
Name des Angezeigten: Marcus Didius Falco
Name des Anzeigers: Gaius Scribonius Curio
" Bei den vorletzten Magistratswahlen kandidierte ich für das Volkstribunat.
Die Voraussetzungen hatte ich allesamt erfüllt und doch befand der damalige Wahlleiter Marcus Didius Falco, dass meine Kandidatur nicht gültig sei.
Ich bin davon überzeugt, dass Didius Falco wider besseren Wissens handelte. Er lernte seine Iuristerei bei Hungaricus, so sollte man meinen, dass Falco die Gesetze auch beherrsche. Er handelte also wider besseren Wissens, denn wie sonst sollte ich mir erklären, dass er den damals gültigen"
§ 38, Absatz (3) cod uni(§ 38 Ämterlaufbahn
......
(3) Alle bereits absolvierten oder untergeordneten Ämter kann man weitere Male bekleiden, doch nie in direkter Folge das gleiche.)
"derart falsch für seine Begründung zu Rate gezogen hat? Interessant ist auch, dass er sich nur auf § 38, Absatz (3) cod uni, nicht aber auf § 37, Absatz (4) cod uni berief, in dem es noch deutlicher heisst: “Man kann zu allen Ämtern wiedergewählt werden, es sei denn man hatte es gerade erst inne.“ Ich wiederhole: “gerade erst inne“. Er suchte also strebsam nach einem Weg, wie er meine Kandidatur aus der Welt schaffen konnte, womit allfällige weitere Kandidaten einen Vorteil erhalten (zum damaligen Zeitpunkt war das Didia Sinona).
Ich bin deshalb überzeugt, dass sich Consul Falco § 112 cod iur, Absatz (1) und (2) und § 113 cod iur schuldig gemacht hat und bitte darum diesen Sachverhalt zu prüfen."
Zeugen:
01. Publius Decimus Lucidus
02. Marcus Vinicius Hungaricus
03. Marcus Octavius Maximusgez. Gaius Scribonius Curio
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“Dann habe ich hier die Anzeige einer Agricola Vipsania gegen einen Centurio der Cohortes Praetoriae. Du hast bereits eine Stellungnahme dazu verfasst, wie ich sehe.“
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“Ein Fall für das Iudicium Imperialis, wie es aussieht. Ich werde es dem Imperator Caesar Augustus vortragen.“
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“Ist der Mann römischer Bürger?“
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“In Ordnung. Den Termin für die Hauptverhandlung gebe ich bekannt, sobald ich zwei Iudices gefunden habe.“
Er legte die Tafel weg und nahm eine andere zur Hand.
“Als nächstes haben wir diesen Strafantrag gegen einen gewissen Herennius. Oh, Mord, wie erfrischend!“
ANTRAG
GEMÄSS CODEX IURIDICIALISDie Advocatio Imperialis beantragt gem. §28 I CodIur die Aufnahme eines Strafverfahrens gegen
Herennius
Ihm werden Mord in Täter- und Mittäterschaft gem. §§ 73, 48 I, II CodIur und Widerstand gegen die Staatsgewalt gem. § 116 CodIur zur Last gelegt.
Marcus Decimus Mattiacus,
Advocatus Imperialis -
“Mmh… zuständig wäre ein Iudicium Maior. Ich werde zwei Iudices berufen und dann die Hauptverhandlung eröffnen. Die Anklagevertretung übernimmst du?“
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“Gut, dann würde ich sagen, wir gehen sie nacheinander durch. Was haben wir da…“
Er stöberte etwas in seinen Unterlagen.
“Ah ja, genau… Antrag gegen Decimus Matinius Ignotus gemäß Codex Iuridicialis von ANTE DIEM IV NON SEP DCCCLV A.U.C. (2.9.2005).“ANTRAG
GEMÄSS CODEX IURIDICIALISDie Advocatio Imperialis beantragt gem. §28 I CodIur die Aufnahme eines Strafverfahrens gegen
Decimus Matinius Ignotus
Ihm werden die Verbrechen Landsfriedensbruch gem. § 103 CodIur und Volksverhetzung gem. § 105 CodIur zur Last gelegt.
Die Vorwürfe gegen Gaius Scribonius Curio werden bereits in anderen Verfahren behandelt.