“Ich bin ein entschiedener Befürworter einfach gehaltener und schlicht formulierter Gesetze...
...wo dies möglich ist.
Ausschweifende Paragraphen und überfrachtete Formulierungen verbergen meist nur das darin lauernde Unrecht.
Ich werde immer dafür sein, als unnütz erkannte Paragraphen zu streichen.
Aber den § 1 der Strafprozessordnung halte ich für unverzichtbar.
Absatz (1) regelt den Gerichtsstand. Momentan ist immer Rom vorgeschrieben.
Ich bin dafür, diese Bestimmung zu öffnen.
Aber ich bin nicht dafür, sei vollständig fallen zu lassen.
Den praetoren sollten klare Vorgaben an die Hand gegeben werden. Ich will, dass Prozesse auch in den Provinzen stattfinden können, wenn die Tat in einer Provinz stattfand oder die Prozessbeteiligten in einer Provinz leben.
Was ich aber nicht will, dass ist totale Freiheit bei der Wahl des Gerichtsortes.
Man denke sich nur folgenden Fall: Ein Mann aus Rom soll angeklagt werden. Der praetor ist nicht befangen, aber er mag diesen Mann nicht, vielleicht aus politischen Gründen. Vielleicht will er ein besonders Exempel statuieren. Es ist einerlei warum, aber gehen wir davon aus, dass der praetor an einem harten Urteil interessiert ist. Was könnte er dann tun? Er könnte den Prozess in eine Ortschaft außerhalb Roms verlegen, vielleicht eine Stadt, die unter seinem Patronat steht. Dort könnte er den Fortgang des Verfahrens viel leichter beeinflussen. Hier in Rom, im Lichte der Öffentlichkeit, wäre das hingegen viel schwerer möglich.
Darum finde ich, Rom sollte als Gerichtsstand vorgeschrieben sein. Aber es sollte klar benannte Gründe geben, weswegen ein anderer Ort gewählt werden kann.
Auch das ist ein Schutz vor Willkür.
Absatz (2) definiert den Geltungsbereich. Der Codex Iuridicialis gilt für alle Römer, egal wo auf der Welt sie sich befinden, und er gilt für Peregrini innerhalb unserer Grenzen.
Du sagst nun, consul, dass der Codex selbstverständlich nur für die Menschen gilt, gegen die man ihn auch durchsetzen kann.
Was aber ist mit dem Verräter, der sich unter den Schutz des Partherkönigs begeben hat?
Was ist mit den beiden armenischen Bauern, die sich gegenseitig Diebstahl vorwerfen und über die Grenze kommen, in unser Land kommen, und verlangen, hier, nach römischem Gesetz müsse nun ihr Recht gesprochen werden?
Was ist mit dem germanischen Stammesfürsten, der behauptet, ein anderer Stammesoberer hätte seinen Sohn getötet?
Soll sich Rom immer zuständig fühlen, wenn solche Leute nach Gesetz und Ordnung rufen?
Wir dürfen doch nicht vergessen, dass kein Land der Welt über so viel Gerechtigkeit verfügt. Nirgendwo gilt das niedergeschriebene Gesetz so viel. Rom ist auch in dieser Hinsicht einzigartig. Viele beneiden uns darum. Wir können ihnen aber nicht erlauben, dieses Recht für ihre Zwecke zu missbrauchen und Rom in Angelegenheiten hinein zu ziehen, die nicht Roms Sache sind.
Darum muss, dass ist meine Auffassung, auch der Absatz (2) erhalten bleiben.“