An Publius Matinius Agrippa
Censor et Princeps Curie
Salve Censor Publius Matinius Agrippa!
Ich wende mich an Dich mit einer Fragestellung die unsere Curia Provincialis betrifft.
Wie du sicher bereits erfahren hast stehen Neuwahlen zur Curia an.
Nun gilt es den nächstmöglichen, gesetzteskonformen Wahltermin festzulegen.
Die Lex Provincilais besagt gemäss
§ 27 Ablauf der Wahl
(1) Die Provinz betreffende Wahlen sollten nicht zeitgleich mit den Wahlen des Cursus Honorum stattfinden.
(2) Die Wahlen zu Ämtern der Stadtverwaltung und Vertretern der Curia Provincialis finden nach Möglichkeit zeitgleich statt.
(3) Werden Ämter der Stadtverwaltung oder Abgeordnete der Curia Provincialis gewählt, legt der Wahlleiter in Absprache mit den Duumviri den Wahltermin fest. Dies geschieht mindestens 3 Wochen vor der Wahl und mit Einverständnis des Stadthalters.
(5) Werden Ämter der Stadtverwaltung oder Abgeordnete der Curia Provincialis gewählt, sind die Kandidaturen in der betreffenden Stadt bekanntzugeben. Dies erfolgt frühestens 2 Wochen vor der Wahl, spätestens 1 Woche vor der Wahl, andernfalls wird der Kandidat nicht angenommen (Sonderzulassung durch den Statthalter).
Wäre also ein Wahltermin am ANTE DIEM VII KAL IUL DCCCLV A.U.C. (25.6.2005/102 n.Chr.) und am ANTE DIEM VI KAL IUL DCCCLV A.U.C. (26.6.2005/102 n.Chr.) gesetzeskonform?
Ich erbitte Deine baldige Antwort um die Wahlen ausschreiben zu können.
Lucius Decimus Martinus
Comes Regio Hispania Tarraconensis