Beiträge von Gnaeus Petellius Agilis


    ~Preisübersicht des Cursus Publicus~


    Für den Transport von Briefen und Frachtsendungen innerhalb des Imperium Romanum gelten folgende Beförderungsgebühren:


      [*]Standardbrief: 5 Sz.
      [*]Eilbrief*: 20 Sz.
      [*]Frachtsendung: 50 Sz.


    Zusatzoptionen:


      [*]Einschreiben**: +30 Sz.


    * Versand in der Regel noch am selben Tag
    ** mit Empfangsbestätigung des Empfängers



    Wertkarten:


      [*]Familien: 25, 50, 100, 250 Sesterzen
      [*]Institutionen: 50, 100, 250, 500 Sesterzen

    ~Die Vorschriften des kaiserlichen Cursus Publicus~



    Weisung Cursus Publicus


    §1 Allgemeines
    (1) Der Cursus Publicus dient der Beförderung von offizieller und privater Post innerhalb des Imperium Romanum.
    (2) Berechtigt zur Nutzung sind Öffentliche Stellen, Militärische Einheiten, römische Bürger sowie freundlich gesinnte Peregrini.
    (3) Jeder Bedienstete des Cursus Publicus ist zu Amtsverschwiegenheit verpflichtet, jegliches Zuwiderhandeln kann zu einem Ausschluss aus dem Angestelltenverhältnis führen.
    (4) Der LACP ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen dem Senat einen Bericht über Einnahmen und Ausgaben des Cursus Publicus vorzulegen.


    §2 Zustellung der Post
    (1) Die Beförderungsgebühr beträgt pro Brief 5 Sesterzen, Eilpost 20 Sesterzen. Frachtgut wird gegen einen Tarif von 50 Sesterzen transportiert. Ansonsten ist die Gebühr unabhängig vom Absender. Die Beförderungsgebühr kann entweder bar oder durch sogenannte Wertkarten beglichen werden.
    (2) Eilpost wird in der Regel am gleichen Tag nach Geldeingang auf den Weg gebracht.
    (3) Alle Poststücke sind mit einem gültigen Adressaten zu versehen. Für Post an nichtexistente oder fehlerhafte Adressen übernimmt der Cursus Publicus keine Verantwortung.
    (4) Öffentliche Stellen und militärische Einheiten sind befugt, offizielle Post zu versenden, bei ihnen wird auf Anforderung eine Quittung ausgestellt. Der Praefectus Vehiculorum ist dazu angehalten, Buch zu führen über die Ausstellung der Quittungen.
    (5) Offizielle Schreiben sind mit einem gültigen Amtssiegel zu versehen. Die Siegel haben sich dabei an die althergebrachten Formen zu halten. Nur für gesiegelte Post kann eine Quittung ausgestellt werden.
    (6) Die Poststücke können in den Officien der Praefecti Vehiculorum, in den Mansiones der größeren Städte oder in extra dafür eingerichteten Postsammelstellen abgegeben werden.
    (7) Wertkarten gelten immer nur in der Provinz, in welcher sie erworben wurden. Familien-Wertkarten können in Höhe von 25, 50, 100 und 250 Sesterzen erworben werden, Institutions-Wertkarten in Höhe von 50, 100, 250 und 500 Sesterzen. Als Berechtigung zum Gebrauch einer Familien-Wertkarte dient das Familiensiegel, für Institutions-Wertkarten das Amtssiegel.
    (8) Die kaiserliche Familie und Bedienstete des Kaiserhofes sind berechtigt, Equites Singulares der Prätorianergarde für ihre Korrespondenz zu benutzen. Die Equites unterliegen dabei nicht den Reiseregeln.


    §3 Hierarchie des Cursus Publicus
    (1) Der Praefectus Praetorio ist oberster Vertreter des Cursus Publicus und dessen Beamten weisungsbefugt. Er wird vom Kaiser in sein Amt eingesetzt und kann nur durch diesen entlassen werden.
    (2) Der Legatus Augusti Cursu Publico ist als kaiserlicher Beauftragter für die Überwachung des staatlichen Postdienstes zuständig. Er kontrolliert die Praefecti Vehiculorum der Provinzen ist den Praefecti Vehiculorum der Provinzen und den Tabellarii Dispositii weisungsbefugt. Er wird vom Kaiser in sein Amt eingesetzt und kann nur durch diesen entlassen werden. Sein Gehalt ist auf 2000 Sz festgelegt.
    (3) Der Praefectus Vehiculorum leitet und überwacht das Postwesen in einer Provinz. Er hat nur auf Anweisungen des Praefectus Praetorio und des Legatus Augusti Cursu Publico zu reagieren. Er wird vom Legatus Augusti Cursu Publico ernannt und kann nur durch diesen entlassen werden. Deren Gehalt ist auf 720 Sz festgelegt.
    (4) Die Tabellarii Dispositi sind die Boten des Imperium Romanum. Sie überbringen die Nachrichten in andere Provinzen und unterstehen in erster Linie dem Praefectus Vehiculorum ihrer Heimatprovinz. Sonstige Anweisungen dürfen sie nur vom Praefectus Praetorio oder dem Legatus Augusti Cursu Publico direkt entgegennehmen. Die Tabellarii Dispositii einer Provinz werden von dem dort zuständigen Praefectus Vehiculorum eingestellt. Deren Gehalt ist auf 20 Sz festgelegt.


    [Sim-Off]§4 Sim-Off
    (1) Die Beförderungsgebühr ist auf das Konto "1225 Cursus Publicus" zu überweisen.
    (2) Die Weiterleitung der Post folgt erst nach Geldeingang.
    (3) Die Post wird durch ein Posting im Officium des PV abgegeben. Die Nachricht selbst kann auch als PN an den PV gesendet werden.
    (4) Die Post wird für alle lesbar, durch ein Posting an entsprechender Adresse ausgeliefert.
    (5) Die PV haben die Logindaten für die TD an die PP und LACP mitzuteilen. [/simoff]

    An den Princeps Senatus, Marcus Vinicius Hungaricus



    Gemäß deiner freundlichen schriftlichen Erinnerung wird hiermit im Auftrag des Legatus Augusti pro Praetore Spurius Purgitius Macer dem Senat der Stadt Rom Bericht über die Lager der Provincia Germania erstattet.


    - Der Statthalter der Provinz befindet sich zur Zeit auf einer Rundreise durch die Regio Germania Inferior und trifft sich zu Besprechungen mit den lokalen Magistraten und den Kommandeuren der militärischen Einheiten.


    - Die Factio Albata führt in verschiedenen Städten der Provinz wohltätige Aktionen zur Linderung der Kriegsfolgen durch.


    - Die LEGIO II hilft bei Wiederaufbaumaßnahmen in Mogontiacum.


    - Alle militärischen Einheiten bemühen sich verstärkt um die Schließung der Lücken, die die letzten Kämpfe hinterlassen haben.


    - Von Limes werden vereinzelte kleinere Übergriffe gemeldet.



    im Auftrag des Legatus Augusti pro Praetore
    angefertigt durch die Schreibstube der Regia
    an den ID NOV DCCCLV A.U.C. (13.11.2005/102 n.Chr.)





    Marcus Vinicius Hungaricus
    Princeps Senatus
    Roma



    Salve Princeps Senatus


    mit diesem Schreiben teile ich dir einen aktuellen Verstoß gegen die bestehende Lex Mercati mit.
    Gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 ist es jeder Person erlaubt, maximal vier Betriebe zu erhalten.


    Bei einem Blick in das Tabularium fiel mir auf, daß der Bürger Gaius Didius Sevycius fünf Betriebe an der Zahl führt.
    Allesamt genehmigt durch den zuständigen Aedil.


    Im Zuge der Chancengleichheit und der Marktgerechtigkeit bitte ich Dich diesen Verstoß aufzudecken und die erforderlichen Schritte zu tun.


    Vale


    Ein Anonymer Beobachter


    Gaius Caecilius Crassus
    Casa Caecilia - Roma
    Provincia Italia


    Salve Caecilius,


    für die Glückwünsche zu meinem Kommando danke ich Dir. Was meine Schwester betrifft wünsche ich, dass Du sie ehrenhaft behandelst - so wie es sich für einen wahren und tugendhaften Römer gebührt. Sie ist wertvoller als ein Juwel und liegt mir sehr am Herzen. Ich wünsche daher nicht, dass man über sie redet, oder dass es eine Veranlassung dazu gibt. Halte Dich vornehm zurück und suche mich auf, sobald es Dir möglich ist. Es soll nicht heißen, Du würdest ihr den Hof machen, ohne dass ich davon Bescheid wüsste. Und es soll auch nicht heißen, Meridius hätte seine Schwester per Briefwechsel zum Werben freigegeben. Sollte Dir an ihrer Ehre und der Ehre meines Hauses etwas liegen - wovon ich ausgehe - werden wir einen Weg finden. Ich besuche in Bälde den Senat, melde Dich in der Casa Decima Mercator, sobald ich in der Stadt bin.


    Vale


    Maximus Decimus Meridius

    "Habt ihr hier kein Postofficium ? Normalerweise gebe ich die Briefe nur ab und gehe dann wieder und für das Überbringen der Rückantwort ist der Cursus Publicus Italia zuständig."


    "Hier der Brief."


    An den Legatus Legionis der LEGIO I, Caesar Gaius Ulpius Aelianus Valerianus



    Legatus Augusti pro Praetore Sp. Purgitius Macer salutem dicit.


    Ich hoffe, Du hast dich gut in deinem neuen Posten eingelebt und bist schon gut mit der Truppe vertraut. Meine Umstellung auf die LEGIO II verlief sehr zufriedenstellend.


    Ich schreibe Dir heute, weil der Kommandeur meiner Legionsreiterei um seine Versetzung nach Italia ersucht hat. Er dient im Range eines Optio und heißt Herius Hadrianus Subdolus. Sein Name dürfte Dir ein Begriff sein, wenngleich aus weniger positivem Anlass. Trotzdem möchte ich Dich bitte, ihn in die Reihen der LEGIO I aufzunehmen und ihm einen angemessenen Posten anzuvertrauen. Seine Fähigkeiten als Kommandeur der Reiterei sind unbestritten und in der Academia zeigte er stets überdurchschnittliche Leistungen. Er wird seine Reise nach Italia in Kürze antreten.


    Ich danke Dir, falls Du ihm einen Posten verschaffen kannst und wünsche Dir und der LEGIO I den Segen der Götter. Bitte richte den Offizieren des Stabes meine Grüße aus.