Beiträge von Marcus Decimus Mattiacus

    Mattiacus war ebenfalls nach Hispania, der alten Heimat, gekommen, um seinem Cousin Proximus die letzte Ehre zu erweisen.


    Sie hatten bereits seinen Vater zu Grabe getragen, nun ihn selbst.


    Mattiacus trug seine beste Toga mit einem Trauerflor. Er lauschte der Totenrede von Meridius.


    Seine Gedanken schweiften zurück zu der Zeit, als sie alle noch Kinder waren, die Kinder von Mercator, Meridius und Proximus und wie sie miteinander gespielt und gelebt hatten.


    Eine kleine Träne bahnte dabei ihren Weg über sein Gesicht.

    Mattiacus stieß zu den anderen Verwandten. Wieder würde er nach Tarraco reisen, aber diesmal nicht um heimzukehren, sondern um einen geliebten Menschen zu bestatten.


    Er hatte gepackt und nickte den anderen Anwesenden stumm zu um anzuzeigen, dass er bereit zur Abreise war.


    Sim-Off:

    cu in Tarraco

    Mattiacus hatte die Szene mitverfolgt.


    "Nicht noch ein Schicksalsschlag für sie", dachte sich Mattiacus. Wieder jemand aus seiner Familie war verstorben.


    Er wird auch nach Hispania reisen. Er stützte zusammen mit Meridius Alessa und brachte sie auf ihr Zimmer.

    Du hättest dich vorher beim Magister Officiorum melden müssen, und mit ihm einen Termin für eine Audienz abklären müssen, und DANN kannst du zum Palast gehen und eine Audienz einfordern.


    Das ist der normale Verwaltungsgang bei einer Audienz.


    Und deine weiteren Anschuldigungen kann ich nicht nachvollziehen. Deine privaten Gründe sind kein Vorwand dafür, dass ein Offizier dich zum Imperator vorlässt.

    Mattiacus dachte einen Moment über ihren Traum nach.


    "Dein Bruder ist dir sehr wichtig, dass ist offentsichtlich. Soweit ich weiss, dient er gerade in Germanien und die Kämpfe dort waren heftig, nach allem, was ich gehört habe. Es muss irgendwas damit zu tun haben."

    Mattiacus blickte zu Boden.


    Er seufzte tief und atmete durch und fühlte sich wieder besser.


    "Ich danke dir für deine Worte. Sie aus deinem Munde zu hören, gibt mir wieder Kraft."


    Ein Teil seiner Selbstvorwürfe waren wie verflogen, jetzt wo er mit Alessa darüber gesprochen hat.


    Er blickte sie wieder an.


    "Doch wie steht es mit dir ? Ist mit dir alles in Ordnung ?"

    Mattiacus blickte sie ernst an.


    "Alessa, es tut mir immer noch um deinen Vater leid. Ich hatte ihn behandelt und war davon ausgegangen, dass er den Herzschlag überlebt. Ich hab alles in meiner Macht stehende getan............. Ich hatte mich geirrt, die Götter haben ihn zu sich genommen.


    Er schaute sie an.


    "Aber ich fühle mich dennoch schuldig an seinem Tod, ich hätte noch mehr machen sollen, nicht nach Rom gehen, sondern an seiner Seite bleiben sollen."

    Mattiacus blickte sie erst verstört an, als sie seine Hand nahm. Die Verstörung in seinem Gesicht wich aber sogleich.


    "Was heisst zufrieden ? Über Arbeit kann ich mich nicht beklagen. Mal mehr im Gericht, mal mehr in der Praxis, aber was hab ich sonst hier außer Arbeit ?"


    Er blickte sie an. Immernoch hatte er diese Schuldvorwürfe wegen ihres Vaters, seines Onkels, ihr gegenüber. Er hatte ihn noch behandelt, bevor er verstarb. Er hatte ihm nicht helfen können.


    Stellungnahme der Advocatio Imperialis


    Nach Prüfung des Sachverhalts durch die Advocatio Imperialis werden die Ermittlungen eingestellt.


    Die Anschuldigungen gegen den Centurio Balbus sind nicht haltbar.


    Als Kommandant der Palastwache hat der Centurio die Befugnis, jemanden nach Angabe von Gründen aus dem Palast zu verweisen.


    Diese Befugnis erwächst ihm aus seiner Verantwortung um die Sicherheit des Imperators.


    Bevor eine Audienz gewährt wird, müssen daher die Gründe dieser Audienz, auch wenn sie privater Natur sind, geklärt werden. Eine Audienz ist vorher mit der Administratio Imperialis abzuklären.


    Im Verhalten des Centurio Balbus kann daher der Tatbestand des § 113 CodIur nicht erkannt werden.


    ANZEIGENEINGANG
    GEMÄSS CODEX IURIDICIALIS


    Die Advocatio Imperialis bestätigt den Eingang der Anzeige.
    Er gelten folgende Bestimmungen im Einzelnen:


    § 24 Anzeige
    (1) Die Anzeige bei Strafsachen kann bei der Advocatio Imperialis, den Behörden der Strafverfolgung und den Gerichten angebracht werden.


    § 56 Einteilung der strafbaren Handlungen
    (2) Verbrechen sind Handlungen, die mit 3 bis 6monatiger Freiheitsstrafe bedroht werden. Zuständig für die Ermittlungen bei Verbrechen sind die Cohortes Urbanae in Roma, in den Provinzen die dazu befugten Legiones.


    § 14 Advocatio Imperialis
    (3) Die Advocatio Imperialis wird als Ermittler nur bei Strafsachen der Kategorien Schwerverbrechen und Verbrechen tätig.


    § 61 Tätigwerden der Behörden
    (2) Jeder Bürger hat das Recht, eine Anzeige bei den zuständigen Behörden zu erheben. Die Behörden sind hernach verpflichtet, die Anzeige zu registrieren und Ermittlungen einzuleiten.
    (3) Chef der Ermittlungen ist der Advocatus Imperialis, er ist gegenüber den ermittelnden Behörden weisungsbefugt.


    § 27 Ermittlung durch die Advocatio Imperialis
    (1) Sobald die Advocatio Imperialis durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage bei Gericht zu beantragen ist, den Sachverhalt zu erforschen.
    (2) Die Advocatio Imperialis hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen.
    (3) Zu dem Zweck ist die Advocatio Imperialis befugt, von allen Behörden Auskunft zu verlangen und Ermittlungen jeder Art entweder selbst vorzunehmen und durch die Behörden und Beamten des Staatsdienstes vornehmen zu lassen. Die Behörden und Beamten des Staatsdienstes sind verpflichtet, dem Ersuchen oder Auftrag der Advocatio Imperialis zu genügen, und in diesem Falle befugt, von allen Behörden Auskunft zu verlangen.
    (4) Die Behörden und Beamten des Staatsdienstes übersenden ihre Ermittlungsergebnisse ohne Verzug der Advocatio Imperialis.
    (5) Bei Amtshandlungen an Ort und Stelle ist der Beauftragte, der sie leitet, befugt, Personen, die seine amtliche Tätigkeit vorsätzlich stören oder sich den von ihm innerhalb seiner Zuständigkeit getroffenen Anordnungen widersetzen, festnehmen und bis zur Beendigung seiner Amtsverrichtungen festhalten zu lassen.
    (6) Als Ermittlungsbehörde ist von der Advocatio Imperialis diejenige zu beauftragen, die im Verdachtsfall in dieser Strafkategorie sachlich zuständig ist.


    § 28 Anklage
    (1) Die Anklage kann nur vom zuständigen Gericht erhoben werden, den Antrag hierzu stellt in Strafsachen der Kategorien Schwerverbrechen und Verbrechen die Advocatio Imperialis.


    Ermittlungen werden aufgenommen.