Beiträge von Marcus Flavius Obscuro

    Sorry, Lucius Decimus Martinus. Klau gerade deine Idee.


    Ich würde genauso erfahren, wer, wo wohnt. Ein Treffen wird eher unwahrscheinlich sein, immerhin sind wir nicht so winzig wie Österreich. Aber vielleicht wohnt doch jemanden in meiner Nähe. Ich beiß auch nicht. :D


    Also ich warte!


    Bundesland: Baden-Württemberg
    Kreis: Zollernalb
    Stadt: Balingen

    Zitat

    Original von Lucius Annaeus Florus
    Als jemand der den Cursus Iuris hier bestanden hat, würde ich, rein vom Text ausgehend, um den es dir ja hier eindeutig geht, folgendes sagen:


    Der LAPP hat die Macht, eine Wahl ausfallen zu lassen und die Vertreter zu ernennen. Er MUSS dies jedoch nicht tun, er kann!!
    Im Normalfall wird er sich wohl die Arbeit nicht machen, selbst die Vertreter zu suchen, aber wenn sie schon da sind und es entsteht ein Notfall, so wie in Hispania jetzt, dann ist es sicherlich sinnvoll, die alten Hasen einfach nocheinmal zu ernennen, damit die erfahrenen Kräfte sich um die Krise kümmern.


    Der Kurs Iuris hat nichts mit dem allgemeinen Versändnis zu tun. Außerdem ist das Wort Iuris, der falsche Begriff, heißt nämlich übersetzt = Berechtigung,Recht oder Schwur. Richtig wäre iurisprudentia. Nur so am Rande.


    Die Macht des Lapps die Wahl ausfallen zu lassen, ist nicht aufgeführt.

    Du meinst mit dem Zeitsprung? Und wo bitte ist die Befehsverweigerung. Eine Befehlverweigerung, kann nur eintreten, wenn man ein Befehl missachtet. Aber ich habe nie ein Befehl erhalten. Also.


    Und wegen meiner Audienz im Palast. Kannst du gar nichts wissen und außerdem, wenn dort eine Befehlverweigerung vorgelegen hätte. Hätte mich der Kaiser darauf angesprochen.


    Nun, ich sehe es liegen keine Befehlverweigungen vor.


    Welche Befehlverweigerung? Würde mich sehr gern interessieren!

    Mir ist bewusst dass der Lapp ernennen und absetzen darf. Keine Frage.


    § 20 Allgemeines
    (1) Die Curia Provincialis ist neben dem Statthalter das zweite Organ der Gesetzgebung in den Provinzen.


    Dann hat der Lapp die Oberhand, und die Curia ist unbedeutet. Weil der Lapp, die Mitglieder selbst bestimmen darf. Wenn ihn ein Mitglied nicht passt, wirft er es einfach raus und ernennt welche, die seine Richtlinie folgen. Na ja...


    Und die Curia würde ich nicht zur Verwaltung zählen, übernehme die Mitglieder irgendwelche admistrativen (verwaltungstechnischen) Aufgaben? Man könnte es mit dem Kreistag vergleichen und dieser ist unabhängig von der Verwaltung.


    Du wirst schon recht haben, immerhin bist Admin und hast bestimmt an den Texten mitgearbeitet.

    Ich lese zwischen den Zeilen, also müsste man verstehen.


    §21 Absatz 3


    (3) Jede Stadt darf zwei Abgeordnete in die Curia Provincialis entsenden. Diese werden gewählt und haben eine Amtszeit von 2 Monaten.


    d.h. nach 2 Monaten, dürfen die Städte wieder 2 Abgeordnete entsenden. Es ist ihr Recht und nicht einfach durch den Lapp zu entscheiden.


    §27 Absatz 9


    Da müssten ersteinmal Wahlen stattfinden.


    Nach meiner Meinung, entzieht man den Städten ihre Mündigkeit.

    @ Marcus Decimus Livianus


    Wenn du mein ersten Post liest. Wird deine Frage beantwortet. Ich wollte nur erfahren, ob Wahlen stattfinden müssen. Ich habe das Gesetz (Text) gemeint, deswegen habe ich einige Mitglieder im IR über ICQ angefragt, was sie davon halten.


    @ Publius Decimus Lucidus


    Ich habe ihn verstanden. Bitte sag mir eine Stelle, an der steht, dass man die Wahlen ausfallen lassen kann?