Frag Nauticus, er schuldet mir noch 500 Sz, wegen der Auskunft von vorhin. (Medleamt)
Beiträge von Marcus Flavius Obscuro
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Sorry, Lucius Decimus Martinus. Klau gerade deine Idee.
Ich würde genauso erfahren, wer, wo wohnt. Ein Treffen wird eher unwahrscheinlich sein, immerhin sind wir nicht so winzig wie Österreich. Aber vielleicht wohnt doch jemanden in meiner Nähe. Ich beiß auch nicht.
Also ich warte!
Bundesland: Baden-Württemberg
Kreis: Zollernalb
Stadt: Balingen -
Klar, hol schon mal die Zahnbürste.
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Für diese Auskunft erwarte ich eine milde Gabe, in einer Höhe von 500 Sz.
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Chef,
du musst auf WISIM klicken, dann vom Konto ausloggen und auf Meldeamt gehen. Schwups kannst dich ummelden.
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Brauchst dich nicht zu entschuldigen. Ich mein versehen, hätte noch mal vorm posten nachsehen sollen.
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Dass stand wirklich nicht vorher da, als ich auf Antwort geklickt habe, war nur der obere Teil zu sehen. Und ich bezichtige doch keinen, war von mir doch nicht böse gemeint.
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Oh, dass stand vorher aber nicht da. Na ja, hat er bestimmt später zugefügt. Egal.
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Ja, immer diese Abkürzungen. Ich weiß, heutzutage sagt man immer Recht anstatt Rechtswissenschaften. Deswegen auch iuris.
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Nun ja, ich bin halt ein dickköpfiger Seemann.
Bitte vielmals um Verzeihung werter Herr, mit dem bestanden iruis-kurs.
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Werde nämlich nach Italia versetzt. Hätte mich schon gefreut mit dir zu streiten, macht immer höllischen Spaß.
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Genau SIMON, wird bloß nicht mehr gehen. Schade.
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Zitat
Original von Lucius Annaeus Florus
Als jemand der den Cursus Iuris hier bestanden hat, würde ich, rein vom Text ausgehend, um den es dir ja hier eindeutig geht, folgendes sagen:Der LAPP hat die Macht, eine Wahl ausfallen zu lassen und die Vertreter zu ernennen. Er MUSS dies jedoch nicht tun, er kann!!
Im Normalfall wird er sich wohl die Arbeit nicht machen, selbst die Vertreter zu suchen, aber wenn sie schon da sind und es entsteht ein Notfall, so wie in Hispania jetzt, dann ist es sicherlich sinnvoll, die alten Hasen einfach nocheinmal zu ernennen, damit die erfahrenen Kräfte sich um die Krise kümmern.Der Kurs Iuris hat nichts mit dem allgemeinen Versändnis zu tun. Außerdem ist das Wort Iuris, der falsche Begriff, heißt nämlich übersetzt = Berechtigung,Recht oder Schwur. Richtig wäre iurisprudentia. Nur so am Rande.
Die Macht des Lapps die Wahl ausfallen zu lassen, ist nicht aufgeführt.
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Du meinst mit dem Zeitsprung? Und wo bitte ist die Befehsverweigerung. Eine Befehlverweigerung, kann nur eintreten, wenn man ein Befehl missachtet. Aber ich habe nie ein Befehl erhalten. Also.
Und wegen meiner Audienz im Palast. Kannst du gar nichts wissen und außerdem, wenn dort eine Befehlverweigerung vorgelegen hätte. Hätte mich der Kaiser darauf angesprochen.
Nun, ich sehe es liegen keine Befehlverweigungen vor.
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Zitat
Original von Marcus Decimus Livianus
Nachdem du ja so ein Freund von Gesetzen bist und ihre strikte Einhaltung forderst, hast du dich auch schon sicher mit dem Codex Militaris beschäftigt. Ich möchte da speziell diese beiden Paragraphen herausheben.....§ 40 Befehlsverweigerung
(1) Mit Strafarrest bis zu sechs Monaten wird bestraft,
1. wer die Befolgung eines Befehls dadurch verweigert, dass er sich mit Wort oder Tat gegen ihn auflehnt, oder
2. wer darauf beharrt, einen Befehl nicht zu befolgen, nachdem dieser wiederholt worden ist.
(2) In besonders schweren Fällen kann auf Missio Ignominiosa oder Executio erkannt werden.§ 51 Anmaßen von Befehlsbefugnissen
(1) Wer sich Befehlsbefugnis oder Disziplinargewalt anmaßt oder seine Befehlsbefugnis oder Disziplinargewalt überschreitet, wird mit Strafarrest bis zu zwei Monaten, Gradus Deiectio und/oder Soldabzug bis zu 500 Sz. bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen kann auf Missio Ignominiosa erkannt werden...... und dich an unsere kleine Auseinandersetzung während des Feldzuges erinnern. Vielleicht sollten wir uns auch einmal darüber unterhalten! Ist bestimmt auch ein interessantes Thema....
Welche Befehlverweigerung? Würde mich sehr gern interessieren!
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Mir ist bewusst dass der Lapp ernennen und absetzen darf. Keine Frage.
§ 20 Allgemeines
(1) Die Curia Provincialis ist neben dem Statthalter das zweite Organ der Gesetzgebung in den Provinzen.Dann hat der Lapp die Oberhand, und die Curia ist unbedeutet. Weil der Lapp, die Mitglieder selbst bestimmen darf. Wenn ihn ein Mitglied nicht passt, wirft er es einfach raus und ernennt welche, die seine Richtlinie folgen. Na ja...
Und die Curia würde ich nicht zur Verwaltung zählen, übernehme die Mitglieder irgendwelche admistrativen (verwaltungstechnischen) Aufgaben? Man könnte es mit dem Kreistag vergleichen und dieser ist unabhängig von der Verwaltung.
Du wirst schon recht haben, immerhin bist Admin und hast bestimmt an den Texten mitgearbeitet.
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Noch was
§27 Absatz 9
Er ernennt die Abgeordneten, aber bestimmt diese nicht. Der § ist auch unter Wahlablauf, also nur die Abwicklung der Wahl. Man könnte ernennt auch durch verkünden ersetzen.
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Ich lese zwischen den Zeilen, also müsste man verstehen.
§21 Absatz 3
(3) Jede Stadt darf zwei Abgeordnete in die Curia Provincialis entsenden. Diese werden gewählt und haben eine Amtszeit von 2 Monaten.
d.h. nach 2 Monaten, dürfen die Städte wieder 2 Abgeordnete entsenden. Es ist ihr Recht und nicht einfach durch den Lapp zu entscheiden.
§27 Absatz 9
Da müssten ersteinmal Wahlen stattfinden.
Nach meiner Meinung, entzieht man den Städten ihre Mündigkeit.
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@ Marcus Decimus Livianus
Wenn du mein ersten Post liest. Wird deine Frage beantwortet. Ich wollte nur erfahren, ob Wahlen stattfinden müssen. Ich habe das Gesetz (Text) gemeint, deswegen habe ich einige Mitglieder im IR über ICQ angefragt, was sie davon halten.
@ Publius Decimus Lucidus
Ich habe ihn verstanden. Bitte sag mir eine Stelle, an der steht, dass man die Wahlen ausfallen lassen kann?
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Zitat
Original von Publius Decimus Lucidus
Obscuro, lies mal lieber das ganze Gesetz durch. Vor allem Ablauf der Wahl, Wahlleiter usw.Hab ich. Was möchtest du damit sagen?