Beiträge von Titus Helvetius Geminus

    Kommt durch eine Seitentüre zwischen zwei Audienzen kurz herein.


    "Mein Kaiser?"


    Dieser blickt auf.


    "Ich bin aus Gallia zurückgekehrt und habe die Ermittlungen in zwei Fällen des Iudicium Imperialis übernommen. Im ersten zeigte Curio Messalina wegen Rechtsbeugung an. Ich ließ das Verfahren einstellen, da ich Messalina im Recht sehe, sie durfte Untersuchungshaft anordnen. Eventuell wird Curio deshalb zu Dir kommen um doch eine Anklage zu erzwingen, solltest Du eine Beleuchtung der Trifftigkeit der damaligen Umstande in bezug auf eine Untersuchungshaft wünschen so werde ich mich dem natürlich beugen.


    Zum anderen Fall. Dort zeigt Curio Senator Falco an. Ebenso wegen Rechtsbeugung. Es geht um seine damalige Ablehnung von Curios Kandidatur zum Tribunat. Du erinnerst Dich an Deinen Rat an Falco, dass er es frei zu entscheiden hätte? Sollte ich das Verfahren ebenfalls wegen mangelndem öffentlichen Interesse einstellen lassen? Oder bist Du an einem Verfahren interessiert?"

    EINSTELLUNG DES VERFAHRENS
    GEMÄSS CODEX IURIDICIALIS


    IUD IMP VI/DCCCLV
    Imperium Romanum vs. Flavia Messalina Oryxa


    Das Strafverfahren wird eingestellt, dies gemäß:
    § 28 Anklage
    (3) Die öffentliche Klage wird in Strafsachen von der Advocatio Imperialis nur dann erhoben, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt.


    BEGRÜNDUNG
    Die Advocatio Imperialis sieht von einer Anklageerhebung ab, da die Anzeige sich darauf gründet, dass die damalige Praetorin nicht befugt war den Anzeiger festnehmen zu lassen. Gemäß Codex Iuridicialis § 29 darf Untersuchungshaft gegen einen Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht. Senator Curio hatte interne Streiteren im Senat zur Stimmungsmache auf dem Forum genutzt. Eine Eskalation der Situation war Zeugenaussagen entsprechend wahrscheinlich und entlud sich nach Festnahme sogar. Dringender Tatverdacht war einsichtig und ein reicher Senator könnte flüchten, ein Haftgrund bestand ebenso deshalb als auch zur Verhinderung einer Verschlimmerung. Satz zwei des Absatzes 1 trifft nicht zu, das Volksverhetzung als gravierend genug anzusehen ist. Eine schriftliche Anordnung der Untersuchungshaft liegt ebenso vor. Eine Schuld gemäß § 112 und § 79 Codex Iuridicialis ist nicht erkennbar.


    RECHTSBEHELF
    Der Anzeigenerstatter kann beim zuständigen Iudex Prior des Iudicium Imperialis beantragen trotzdem Anklage zu erheben.


    http://www.imperium-romanum.in…/advocatio-imperialis.gif

    ANZEIGENEINGANG
    GEMÄSS CODEX IURIDICIALIS



    Die Advocatio Imperialis bestätigt den Eingang der Anzeige.
    Er gelten folgende Bestimmungen im Einzelnen:


    § 56 Einteilung der strafbaren Handlungen
    (1) Schwerverbrechen sind Handlungen, die mit lebenslanger oder mit mehr als 6monatiger Freiheitsstrafe bedroht sind. Zuständig für die Ermittlungen bei Schwerverbrechen sind die Cohortes Praetoriae.


    Die Ermittlungen im Fall werden eingeleitet.


    http://www.imperium-romanum.in…/advocatio-imperialis.gif

    ANZEIGENEINGANG
    GEMÄSS CODEX IURIDICIALIS



    Die Advocatio Imperialis bestätigt den Eingang der Anzeige.
    Er gelten folgende Bestimmungen im Einzelnen:


    § 24 Anzeige
    (1) Die Anzeige bei Strafsachen kann bei der Advocatio Imperialis, den Behörden der Strafverfolgung und den Gerichten angebracht werden.


    § 56 Einteilung der strafbaren Handlungen
    (1) Schwerverbrechen sind Handlungen, die mit lebenslanger oder mit mehr als 6monatiger Freiheitsstrafe bedroht sind. Zuständig für die Ermittlungen bei Schwerverbrechen sind die Cohortes Praetoriae.


    § 14 Advocatio Imperialis
    (3) Die Advocatio Imperialis wird als Ermittler nur bei Strafsachen der Kategorien Schwerverbrechen und Verbrechen tätig.


    § 61 Tätigwerden der Behörden
    (2) Jeder Bürger hat das Recht, eine Anzeige bei den zuständigen Behörden zu erheben. Die Behörden sind hernach verpflichtet, die Anzeige zu registrieren und Ermittlungen einzuleiten.
    (3) Chef der Ermittlungen ist der Advocatus Imperialis, er ist gegenüber den ermittelnden Behörden weisungsbefugt.


    § 27 Ermittlung durch die Advocatio Imperialis
    (1) Sobald die Advocatio Imperialis durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage bei Gericht zu beantragen ist, den Sachverhalt zu erforschen.
    (2) Die Advocatio Imperialis hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen.
    (3) Zu dem Zweck ist die Advocatio Imperialis befugt, von allen Behörden Auskunft zu verlangen und Ermittlungen jeder Art entweder selbst vorzunehmen und durch die Behörden und Beamten des Staatsdienstes vornehmen zu lassen. Die Behörden und Beamten des Staatsdienstes sind verpflichtet, dem Ersuchen oder Auftrag der Advocatio Imperialis zu genügen, und in diesem Falle befugt, von allen Behörden Auskunft zu verlangen.
    (4) Die Behörden und Beamten des Staatsdienstes übersenden ihre Ermittlungsergebnisse ohne Verzug der Advocatio Imperialis.
    (5) Bei Amtshandlungen an Ort und Stelle ist der Beauftragte, der sie leitet, befugt, Personen, die seine amtliche Tätigkeit vorsätzlich stören oder sich den von ihm innerhalb seiner Zuständigkeit getroffenen Anordnungen widersetzen, festnehmen und bis zur Beendigung seiner Amtsverrichtungen festhalten zu lassen.
    (6) Als Ermittlungsbehörde ist von der Advocatio Imperialis diejenige zu beauftragen, die im Verdachtsfall in dieser Strafkategorie sachlich zuständig ist.


    § 28 Anklage
    (1) Die Anklage kann nur vom zuständigen Gericht erhoben werden, den Antrag hierzu stellt in Strafsachen der Kategorien Schwerverbrechen und Verbrechen die Advocatio Imperialis.


    Die Ermittlungen im Fall werden eingeleitet.


    http://www.imperium-romanum.in…/advocatio-imperialis.gif

    Titus Helvetius Geminus kehrt in sein Büro zurück und setzt sich hinter den Schreibtisch.


    Mal sehen, wann man bemerken würde, dass er wieder da war.
    Er war sich nicht sicher, ob er es besser fände, wenn es kurz oder es lange Zeit dauerte.

    Sim-Off:

    Prinzipiell ist die Idee gut. Hin zu möglicher Annäherung an historische Wahrheit ist immer gut. :)


    kurz ad Paragraphennummern: Lange hab ich Gesetze mit Pars und Subpars- Einteilungen geschrieben, das wurde aber immer als unübersichtlich gesehen. "§" ist einfach übersichtlicher und gut praktisch handhabbar, aber ich kann verstehen, dass das jemanden eher abstößt. Ich hatte ja auch nicht so angefangen. ;)



    Zur Sache. Die Gesetze historisieren, gut, was muss und kann, das ist nur gut, aber geht nichgt den Weg, den hier manch einer uns aufzuzwingen gedachte. Wir MÜSSEn nicht tut, was man tat, wir MÜSSEN nicht handeln, wie man handelte und wir MÜSSEN nicht sein, wie man war. Nur für den Hinterkopf. Sicher, zu weit vom Orginal entfernen ist unschön, aber daran kleben geht nicht, das wissen aber alle, sogar gewisse Schreier. Der Kompromis wird gesucht. Aber es kann doch Sachen gegeben haben, die es historisch nicht, oder nur noch nicht gab. Das Wort Codex ist ja nicht umsonst gewählt worden. Warum sammelte denn Basileus Iustinian alles verstreute Römsiche Recht in einem einheitlichen Codex? Eben weil es so übersichtlicher, nicht widersprechend und universal anwendbar wurde. Diesen Schritt könnte, und hat der fiktive Kaiser Julian eben schon weit vorher getan. Wir müssen also nicht zwanghaft Vorschritt zurücknehmen, so er ein solches ist. Ichw eiß ja nicht genau, was eine Umsetllung in faktisches Römsiches Recht soweit bekannt praktisch für detaillierte Auswirkungen hat. Aber ich wollte es einfach mal gesagt haben.

    Eine Sänfte streift das Forum, eine goldberingte Hand öffnet die Vorhänge. Senator Titus Helvetius Geminus blickt hinaus. Er hat seine Geschäfte in Gallia vollumfänglich erledigt und kehrt in die Hauptstadt zurück. Er kann nicht leugnen, dass ihm die Abwesenheit gut getan hat, doch er hat den Puls der Welt, Roma, vermisst. Er würde bald erfahren welche Veränderungen, welche Katastrophen kleiner und großer Dimension an ihm vorbeigelaufen waren.


    "Manche Dinge werden sich auch nie ändern."


    Er hebt die Hand und gebietet stehen zu bleiben.


    "Ich steige aus und gehe zu Fuß, ich will wieder die Luft der Stadt atmen und sehen ob ich manch bekanntes Gesicht erblicke. Stellt das Gepäck einfach in den Fußraum der Sänfte, ich nehme Syrius mit. Komm schon, Junge."


    Er springt, rüstig für sein Alter, aus der Sänfte. Seine Toga hatte er bereits an, die Wand feinsten Stoffes entfaltet sich zu voller Pracht und gibt seinen Stand zu erkennen. Zu dem Sklaven Syrius gewandt murmelt er.


    "Wenn wir Glück haben bewirft man uns erst nach drei Straßenecken mit altem Obst ..."