Beiträge von Titus Helvetius Geminus

    Helvetius Geminus sankt nach den Worten seines Gegenübers in seinem Stuhl zurück.


    So lag er mehr, denn er saß, auf seinem Stuhl und schwieg.


    Dann richtete er sich wieder auf und wollte zu einem Satz ansetzen, doch brach er ab und sagte:


    "Bringt Wein, den Caecuber, der beim Centurio steht!"


    Nun sah Helvetius seinen Gast eindringlich an.


    "Der verstorbene Kaiser Traianus hatte einen Bruder, Lucius Ulpius Vindex, gefallen noch vor Inthronisierung des Trajan, dieser einen Sohn, Lucius Ulpius Iulianus, unser heutiger Kaiser, den Trajan adoptierte. Julian hat einen Bruder, Decimus Ulpius Probus, der in Italica in Hispania den Familienstammsitz hütet und außer Geldverdienen nicht viel tut. Dieser hat wiederrum einen Sohn, nähmlich den Caesar Gaius Ulpius Felix, vom Kaiser adoptiert.


    Ihr nun sagt, dass Euer Vater Marcus Ulpius Minor war, der Sohn des Trajan, von dem in Rom selten bis gar nicht gesprochen wird. Somit seid ihr der Enkel des vergöttlichten Vaters des Reiches Trajan. Und wenn ich das sagen darf ........."


    Eine kurzer Blick zu den Seiten.


    "Der jüngste Spross der Älteren und Ersten Linie der Ulpier, auch der einzige? Somit ist nach der Adoption unser heutiger Kaiser Euer Onkel ....


    Kaiser Julian spricht selten bis nie von seinem Cousin M. Ulpius Minor, Deinem Vater.


    Was war das Zerwürfnis zwischen Trajan und seinem Sohn?"

    "Salve, ehrwürdiger Senator. Te salutant.


    Ja, mein Name ist Gaius Ulpius Catus. So hat mich mein Vater genannt, nach den Traditonen und Brauchen der Väter und Väterväter.


    Ich bin erfreut schon so kurz nach meiner Ankuft im Herz der Welt, die Bekanntschaft eines so bedeutenden und wichtigen Mannes zu machen, edler Senator.


    Sagt, wie kann ich Euch zu Diensten sein ?"


    Helvetius Geminus betrachtete den Mann eindringlich.


    Er dreht sich leicht zur Seite und raunt einem seiner persönlichen Schreiber zu:


    "Schickt dem Alten eine Nachricht hierüber, er soll jemanden schicken, schnell!"


    Der angesprochene antwortet mit griechischem Akzent.


    "Ja, Herr."


    Man merkte deutlich, dass die Sklaven im Hause Helvetius nach Können und nicht nach anderen Kriterien ausgewählt werden. Der Sklave verschwand sehr schnell zwischen den Leuten.


    Offener, lauter und freundlicher sprach der Senator nun weiter:


    "Ich grüße auch Euch, mein Name ist Titus Helvetius Geminus und ich bin Senator der Curia, ja. Aber auch Legatus des Kaisers."


    eine kurze Pause entstand


    "Nun, Gaius Ulpius Catus. Euer Vater gab Euch Euren Namen, natürlich."


    fast zu offensichtlich darum bemüht beiläufig zu klingen:


    "Wie heißt denn Euer Vater und wo kommt er her?
    Wenn ich das fragen darf. Kommt doch herein in das Meldeamt, dort lässt es sich besser reden."


    Der Senator breitet seinen rechten Arm Richtung Portal des Amtes aus und lächelt freundlich.

    Als Gaius Ulpius Catus am Tor zur Meldung seinen Namen ins Register der Wache geschrieben hatte, hatte diese zunächst nicht mal hingesehen. Nun aber stach der Name ins Auge. Der Optio der Cohortes Urbanae traute seinen Augen nicht und starrte dem Mann ungläubig hinterher. Die hereinkommenden Römer und Ausländer wunderten sich über den Soldaten, der wohl nicht mehr alle Sinn beisammen hatte, so wie er mit offenem Mund da stand.


    Titus Helvetius Geminus war an diesem Tag zur Inspektion im Tor und dem angegliederten neuen Meldeamt und wollte den Wachhabenden etwas fragen und sah ihn in diesem apathischen Zustand.


    "Optio? .... Optio, was genau tut ihr da?"


    Dieser drehte sich langsam um und fasste sich wieder.


    "Der Mann da, Senator ...... er ........... er"


    Der Optio zeigte nur auf den letzten Eintrag der Schriftrolle. Gereizt nahm Helvetius Geminus die Rolle auf und ließ sie sogleich wieder sinken.


    "Ich verstehe ......... holt mir den Mann zurück! Der der grade hier durch ist, Gaius Ulpius Catus."


    Die beiden angesprochenen Stadtwachen blicken ungläubig ob des Namens, doch eilen sie fort.


    Bald kommen sie mit dem Mann zurück und Helvetius Geminus streicht sich übers Kinn.


    "Salve, wir hätten nur eine kleine Frage an Euch, ist Euer Name ............ Gaius Ulpius Catus? Ist das korrekt?"

    "Einen Legatus Augusti kann der Kaiser jederzeit und zu jedem Zweck ernennen."


    In diesem Fall in der Funktion als Amt. :)
    Davon sollte dieser vieleicht Gebrauch machen. :)


    Und ihr seid als einzige qualifiziert zu sagen ob die Arbeit (die ja nur ihr wirklich kennt) einem "ungelernten" gegeben werden kann oder eben nicht. :)


    Passt die Neubürgersache nicht besser zum Censor? ?)

    III. PRAETOR


    Die Praetur, die die Rechtsprechung in Rom besorgt und die Prozesse leitet ist geteilt in einen Praetor Urbanus für Rom und einen Praetor Peregrinus, der Streitfälle inter cives et peregrinos, d.h. zwischen römischen Bürgern und Fremden sowie zwischen den Fremden selbst, behandelt. Die Richtlinien für die Jurisdiktion im besonderen reglementiert der Codex Ulpianus.


    Keinen sen. Praetor oder imp Praetor mehr, sonder diese Einteilung aber die Aufgaben bleiben sich gleich sen Praetor entspricht dann dem Praetor Urbanus.


    In politischer Funktion vertreten sie die Consuln bei deren Abwesenheit. Damit ist der Praetor ein Magistrat mit Imperium. Mit dem Imperium ist auch das Recht auf die großen Auspizien verbunden. Er kann genauso wie die Consuln dem Senat Gesetze vorschlagen oder als Statthalter in die Provinzen abkommandiert werden.


    Theorie.


    Äußere Kennzeichen der Praetoren sind die Toga Praetexta, der kurulische Stuhl und das Recht auf zehn Liktoren innerhalb des Pomeriums und sechs außerhalb.


    IV. AEDILIS


    Der Aedilis Plebeii und der Aedilis Curules werden vom Concilium Plebis (allen wahlberechtigten Bürgern des Imperium Romanum), für eine Periode gewählt.


    Soll selbige btw auf 3 Monate ausgeweitet werden oder die alten 2 Monate beibehalten werden?
    Des weiteren wird der imp Aedil gestrichen. Der Praetorianerpraefect verliert keine Rechte und Pflichten, sondern seine Macht leitet sich jetzt nur völlig vom Kaiser ab.


    Ihre ursprüngliche Aufgabe lag in der Unterstützung der Volkstribunen bei deren Arbeit. Aus diesem Grund genießen sie ebenfalls gerichtliche Immunität. Dies führte weiters dazu, dass man ihnen die Leitung des Polizeidienstes übertragen hat.


    Vorschlag: Beschränkte Befehlsgewalt über Cohortes Urbanae und Vigiles sinnvoll.


    Der Aedilis Curules hat Anrecht auf den kurulischen Stuhl und darf die Auspizien überwachen. Ein wichtiger Bestandteil ihrer Arbeit ist die Verwaltung und Aufsicht über die Tempel (samt deren Kassen) und Spiele.
    Die Aedilen besitzen die Potestas (Amtsgewalt im eigenen Verwaltungsbereich), nicht aber das Imperium (allgemeine Amtsgewalt). Ihr Aufgabenbereich umfasst drei Bereiche. Die Cura Urbis mit der Aufsicht über Instandhaltung und Sicherheit in der Stadt und deren Verkehr.


    Forenmoderator im allgemeinen Sinne war die bisherige Umsetzung.


    Dazu zählt auch die Einhaltung der Marktordnung,


    Denkbare Aufgaben, Secundus et Tiberius?


    die Kontrolle der Bäder, Bordelle, Garküchen und der öffentlichen Brunnen. Der zweite Bereich ist die Cura Annonae, der die Aufsicht über Speicher und Magazine, die Kontrolle der Getreide- und Ölzufuhr sowie die Organisation der Getreideverteilung umfasst.


    Irgendwas vorstellbar. Kontrolle des Bedarfs?


    Als letzte Verantwortung obliegt ihnen mit der Cura Ludorum noch die Organisation der öffentlichen Spiele.


    Sinnvoll?


    Im Sinne des Amtsverständnisses üben sie in ihren Verwaltungsbereichen auch die Rechtsprechung aus. Somit entwickelt sich aus ihren Edikten ein allgemein anerkanntes Handelsrecht.


    Machbar und sinnvoll?


    Das Amt des Aedilis Plebeii ist nur Plebejern (Rang) zugänglich. Für den Aediles Curules muss man dem Senatoren- oder Ritterstand entstammen.


    V. TRIBUNUS PLEBIS


    Das Amt des Tribunus Plebis wurde als beständige politische Repräsentanz der Plebejer geschaffen. Der Tribun genießt die „potestas sacro sancta“, d.h. er ist unantastbar und wer gegen ihn vorgeht ist verflucht. Er hat die Interessen des Römischen Volkes zu wahren. Darum kann er in Sonderfällen unter seinem Vorsitz eine Volksversammlung einberufen.


    Noch näher zu definieren, aber so eine Art Vollversammlung des ganzen Volkes. Vorschläge?


    Durch sein Widerspruchsrecht kann er alle Belange, sogar die des Senats blockieren. Für diesen Schritt benötigt er allerdings gute Gründe und sollte diesen Schritt gut durchdenken. Das Veto des Tribunus Plebis kann nur durch das Iudicium Imperatoris aufgehoben werden.
    Jeder andere Magistrat kann durch den Volkstribun an seiner Amtsausübung gehindert werden. Einschränkung ist ihr Amtsgebiet, das sich nur auf die Stadt Rom beschränkt.
    Das Amt des Volkstribunen war früher nur plebejischen Familien zugänglich. Patrizier (Gens) können dieses Amt theoretisch übernehmen, dies ist eine äußerst seltene und auch verpönte Vorgangsweise.


    Eine Art abo des Amts für niedere Ränge. Patrizier sollten über den Aedil gehen.


    Ihre Befugnisse gingen durch Rechtsverleihung ebenfalls auf den Kaiser über. Die Tribunicia Potestatis wird dem Kaiser zu jeder Wahlperiode erneut verliehen und in der Titulatur mit einer Ziffer versehen.


    Usus.


    VI. QUAESTOR


    Die beiden Quaestores Urbani (auch „quaestores aerarii Saturni“ genannt), haben die Aufsicht über das Aerarium mit Staatsschatz, Urkunden und Feldzeichen.


    Aufgaben denkbar, Secundus?


    Ebenso besorgen sie die Einziehung der Steuern und eventuell festgesetzter Bußgelder. Auch Konfiskationen und öffentliche Versteigerungen fallen in ihr Aufgabengebiet. Darüber hinaus besorgen sie die Besoldung der Legionen und finanzieren die öffentlichen Bauten aus dem Staatsschatz.


    Dito?


    Die Originalverträge der Censoren und aller anderen Magistrate werden ihnen zur Verwahrung anvertraut. Die innerhalb Italiens eingesetzten Quaestoren sorgen für eine ordentliche Rechnungsführung der örtlichen Finanzverwaltung.
    Des weiteren wird ein Quaestor Principi gewählt, der dem Kaiser als persönlicher Sekretäre zur Verfügung steht und ebenso ein Quaestor Consulum, der den Konsuln als Sekretär und Gehilfe assistiert.


    Historisch belegt, nur an den Mengen wurde gefeilt (herunter). Grundsätzlich wurde in Gegensatz zu alter RPR-Handhabe die Menge der Quaestoren von 1 auf 4 erhöht, die Aufgaben leicht verändert. Somit steigen mehr als nur 1 Person pro Wahl in den Cursus ein. Ich finde das deutlich besser. Besonders am Anfang ist das sehr nötig, den es gibt fast keinen, der schon einmal Magistrat war bei uns. Außer Vespasianus, der für den ganzen Cursus freigeschaltet ist und frei Wahl hat. ;)

    LEX CURSUS HONORUM
    LUCIUS ULPIUS IULIANUS


    PARS PRIMA – ALLGEMEINES


    In Rom gibt es keine geschriebene Verfassung, jedoch besitzt die Jahrhunderte lang ausgeübte Tradition einen stark normativen Charakter. Das Mos Maiorum (der Brauch der Vorfahren) bestimmt somit die Sitte, dass die römischen Beamten vom Volk gewählt werden. Die Ämter gelten als Honores (Ehrenämter), die keinerlei Anspruch auf ein Gehalt haben.


    Gehalt, ich denke, dass das so sein soll. Kein Geld, nur Ehre und Auszeichnungen.


    Lediglich in einigen Bereichen kann es aus dem Aerarium (Staatsschatz) Ersatzleistungen für vorgeschriebene Tätigkeiten, wie die Ausrichtung von Spielen oder den Opferdienst geben.


    So etwas möglich, Secundus?


    Als Inhaber der staatlichen Gewalt neben der kaiserlichen Verwaltung sind die Magistrate nur ihrem Gewissen verantwortlich, jedoch hat der Kaiser und meist auch der Tribunus Plebis eine direkte Kontrollfunktion. Sie können in ihrem Amtsbereich im Prinzip erlassen was sie für richtig erachten, allerdings muss eine gewisse Kontinuität mit den Vorgängern im Amt erstrebt werden und nichts darf den Decreta des Senates und des Kaisers direkt widersprechen.


    Edicta vielleicht definieren und mit reinnehmen.


    Auch die Einholung von Auspizien steht ihnen jederzeit offen. Das Volk hat über den Tribunus Plebis die Möglichkeit ihre Tätigkeit wirksam zu kontrollieren. Ihre gerichtliche Immunität endet mit dem Tag ihrer Amtsniederlegung.


    Immunität auch gewünscht?


    Erst dann kann Klage gegen sie erhoben werden, sei es wegen Korruption, Amtsmissbrauch oder Missachtung des Senats. Zudem können alle gewählten Magistrate ihre Ämter jederzeit ohne Begründung niederlegen.
    Streitigkeiten zwischen ranggleichen oder nichtgleichrangigen Amtsinhabern können auf viererlei Art gelöst werden: Durch das Recht der Intercessio (Vetorecht) kann ein Amtsinhaber oder ein Volkstribun wirksam gegen einen gleichrangigen Kollegen einschreiten. Mittels der Prohibitio kann ein höherrangiger Magistrat einen niederrangigen Amtsträger Anweisungen erteilen, insofern sie nicht ausserhalb des Kompetenzbereiches des höherrangigen Vertreters liegen.


    Somit ist der Consul endlich rechtlich vorgesetzt, das war in RPR immer ein Problem.


    Durch Appelatio an den Kaiser kann dieser nach Fallprüfung oder auf eigenen Antrieb Handlungen der Magistrate unterbinden. Diese sogar ihrer Aufgaben entbinden.


    Das nahm ich herein. Stimmt mit den Imperatorenrechten wohl überein.


    Das äusserte Mittel ist die Obnuntiatio, die auf ein Veto aufgrund böser Omen hinausläuft. Durch sie kann ein Magistrat mit Anrecht auf die großen Auspizien sich Beschlüssen entgegenstellen.
    Nach Ablauf der Amtszeit hat der jeweilige Magistrat Rechenschaft über selbige abzulegen.


    Definieren wo und wem.


    Falls er gegen Gesetze verstossen hat, kann man ihn jetzt anklagen (Iudicium Imperatoris). Obwohl rein juristisch gesehen der Senat keine direkte Verfügungsgewalt über die Magistrate hat, ist es absoluter Usus sich den Empfehlungen des Senats zu beugen.
    Grundsätzlich können die römischen Magistrate in verschiedene Kategorien eingeteilt werden:


    PRIMA - nach der Berechtigung des Zugangs zum Amt


    Diese Zugangsschranke wurde durch den Kaiser ausgesetzt.


    kurulische Magistrate (Patrizier)
    CENSOR et CONSUL et PRAETOR et kurulischer AEDIL
    nichtkurulische Magistrate (Plebejer)
    TRIBUNUS PLEBIS (Volkstribun) et nichtkurulischer AEDIL et QUAESTOR


    Das wurde ausgesetzt, damit jeder überall hinkommt, nur der Namensgebung her noch drin.


    SECUNDA - nach dem Imperium (uneingeschränkte Amtsgewalt)


    mit Imperium
    CONSUL et PRAETOR
    ohne Imperium
    CENSOR et TRIBUNUS PLEBIS et AEDIL et QUAESTOR


    TERTIA - mit und ohne Recht auf große oder kleine Auspizien


    große Auspizien
    CENSOR et CONSUL et PRAETOR
    kleine Auspizien
    kurulischer AEDIL et QUAESTOR
    keine Auspizien
    nichtkurulischer AEDIL et TRIBUNUS PLEBIS


    Äußerlich kann man die Magistrate mit Imperium an den Liktoren mit Rutenbündeln erkennen die ihnen stets folgen. Den kurulischen Amtsträgern steht zudem der kurulische Stuhl und die Toga Praetexta (mit Purpurstreifen) zu. Die nichtkurulischen Beamten tragen die gewöhnliche Toga. Sie haben nicht das Recht auf ein Subsellium (niedriger Stuhl ohne Rückenlehne).
    Die Römer haben ihren Magistraten mit Respekt und Ehrfurcht zu begegnen. Trifft man sie in den Straßen, so macht man Platz, steigt vom Pferd und grüßt ehrerbietig. Wenn der Amtsinhaber sitzt, so stehen alle anderen Bürger auf.


    PARS SECUNDA – CURSUS HONORUM


    Um die Ämterlaufbahn aufnehmen zu können muss man römischer Vollbürger sein und nicht von Ehrlosigkeit betroffen sein, was die Censoren einstimmig festzustellen können.


    Das Wahlverfahren fehlt mit Absicht noch. ;)


    PARS TERTIA – BESCHREIBUNG DER ÄMTER


    I. CENSOR


    Das Amt des Censors steht etwas außerhalb der gewöhnlichen Ämterlaufbahn (Cursus Honorum). Sie nehmen den Census (Vermögensschätzung der Bürger und Musterung) vor.


    Möglich bei uns, Secundus? Aufgabe denkbar?


    Durch das Prinzip der Kollegialität gibt es zwei Censoren, die sich aus ehemaligen Consuln rekrutierten. Am Ende ihrer Amtszeit vollziehen sie mit dem Lustrum ein Reinigungsopfer, dessen Bezeichnung auf eine Zeitspanne von fünf Jahren bzw. die Pachtperioden überging. Der eine Censor wird frei gewählt und der andere ist immer der amtierende Imperator Caesar Augustus.


    Änderung von mir um immer einen Censor zu haben, gibt es einen gewählten so bleibt der Kaiser im Hintergrund.


    Ihr Amt ist mit gerichtlicher Immunität ausgestattet und sie brauchen sich im laufenden Amtsgeschäft vor niemandem zu verantworten. Dafür besitzen sie kein Imperium und rein rechtlich liegen sie in der Ämterhierarchie zwischen Consul und Praetor, doch hat die Tätigkeit ein derartig hohes Ansehen, dass nur gewesene Consuln in das Amt gewählt werden dürfen.
    Neben der Vermögensschätzung der Bürger führen sie nominal die Bürgerlisten und die Listen der Senatoren und Ritter, doch beaufsichtigen sie dies im Usus lediglich beim Magister Memoriae oder einer in seiner Funktion stehenden Person.


    Letzter Teil wurde eingefügt. Gut so?


    Weiters wählen sie jene aus, die Zugang zu diesen beiden Ständen haben


    Denkbar, dass der Censor dem Kaiser und/oder Senat Familien vorschlägt, die er für veradelbar hält. ;)


    und können unwürdige Mitglieder ausschließen, was meist die Degradierung nach sich zieht. Letztere Funktion geht über in die Cura Morum (Aufsicht über das Sittenwesen). Dies beinhaltet auch das mögliche Verbot verschiedener Kulte. Bei Verstößen gegen Sitte und Tradition können sie die Nota Censoria (Censorische Rüge) aussprechen. Wenn dies nicht ausreichen sollte werden die betroffenen Personen aus den diversen Gremien entfernt und/oder degradiert.


    Eine Art MoralModerator der Foren ließe sich ableiten.


    Auch die Rechnungsführung über das staatliche Finanzwesen ist ihnen zugeteilt. Sie verwalten das öffentliche Staatsland und verpachteten staatliche Rechte wie Zölle, Bergwerke oder alle sonstigen öffentlichen Dienstleistungen, die ausgeschrieben werden.


    Umsetzung in irgendeiner Form möglich?


    In dieser Funktion obliegt ihnen auch der Neubau und die Instandhaltung öffentlicher Bauten, wie etwa Straßen.


    Dito?


    Bei Streitfragen zwischen dem Staat und Privatleuten dürfen sie Entscheidungen herbeiführen. (kein Verlust des Rechtes der Klage beim Praetor).


    II. CONSUL


    Das Consulat ist das nominell höchste Staatsamt Roms. Nicht immer ist es möglich zwei Consuln zu wählen, in diesem Fall kann auch ein einzelner Consul eingesetzt sein. Legt ein Consul sein Amt nach eigenem Willen vorzeitig ab, oder wird er vom Kaiser aus dem Amt entfernt, so wird ein Consul Suffectus (= Ersatzkonsul) für die verbliebene Wahlperiode nachgewählt. Der Wahltag wird immer von einer feierlichen Zeremonie am Capitol begleitet, wo die neuen Consuln ihre Gelübde für die bevorstehende Amtszeit ablegen.
    Der Consul ist ein Magistrat mit Imperium, was ihm die uneingeschränkte Amtsgewalt verleiht. Entgegen älter Handhabungen amtieren beide Consuln immer und synchron, was eine Einigkeit bei allen Entscheidungen erzwingt.


    Alle antiken Formen der Amtsteilung fand der Kaiser deplaziert. Es werden nun beide Consuln frei gewählt, der imp Consul wird getilgt.


    Ein Consul repräsentiert den Staat nach innen und außen und im Kriegsfall kann er vom Kaiser ein Kommando erhalten. Betätigungsfeld sind vermehrt diverse Verwaltungsagenden , aber vor allem ist das Konsulat ein politisches Amt. Religiöser Natur ist es an den latinischen Festen und die Consuln können die großen Auspizien vornehmen.
    Im Sinne der Kollegialität gibt es zwei Consuln, die vermehrt aus den angesehensten Familien Roms stammen, dies aber keineswegs müssen. Das Ansehen des Consulats ist trotz des Rückgangs von Einfluss und Macht zugunsten der kaiserlichen Verwaltung sehr hoch. Um in das Consulat gewählt zu werden muss man genau definierte niedrigere Magistraturen durchlaufen haben. Man kann auch mehrmals zum Consul gewählt werden, jedoch muss zwischen den Ämtern mindestens eine Wahlperiode Pause in diesem Amt liegen.


    In RPR bewährte Methode der Handhabung.


    Die Consuln werden am Wahltag vom Senat, vertreten durch den Princeps Senatus öffentlich ernannt. Der neue Consul ernennt dann alle weiteren Magistrate.


    Neu gegenüber RPR, so tritt bei Wahlen der Senat eher hervor als der Kaiser.


    Auch der Kaiser kann unter bestimmten Sonderumständen persönlich das Consulat einnehmen, was allerdings sehr unüblich und selten ist. Übte er das Amt aus, so wird dies mit Consul samt einer Nummer in seiner Titulatur vermerkt.


    Was er nicht vorhat, Rein pro Forma.


    Äußere Erkennungsmerkmale eines Consuls sind das Anrecht auf den kurulischen Stuhl, die Toga Praetexta und zwölf Liktoren.
    Die Einrichtung des Consulats ist so fest in der Tradition verwurzelt, dass es neben der offiziellen Jahreseinteilung möglich ist einen Zeitpunkt nach den Amtsinhabern zu benennen. Der Consul ist damit Eponyme (Namensgeber für einen Zeitraum). Die Namen der beiden Consuln werden hintereinander im Dativ angegeben, z.B. „Gn. Domitio et C. Sosio Consulibus“.


    Spielerei. ;)


    Ihre Namen werden in Fasti Consulares festgehalten, die in die Chronicusa Romana übergehen.

    V. TRIBUNUS PLEBIS


    Das Amt des Tribunus Plebis wurde als beständige politische Repräsentanz der Plebejer geschaffen. Der Tribun genießt die „potestas sacro sancta“, d.h. er ist unantastbar und wer gegen ihn vorgeht ist verflucht. Er hat die Interessen des Römischen Volkes zu wahren. Darum kann er in Sonderfällen unter seinem Vorsitz eine Volksversammlung einberufen. Durch sein Widerspruchsrecht kann er alle Belange, sogar die des Senats blockieren. Für diesen Schritt benötigt er allerdings gute Gründe und sollte diesen Schritt gut durchdenken. Das Veto des Tribunus Plebis kann nur durch das Iudicium Imperatoris aufgehoben werden.
    Jeder andere Magistrat kann durch den Volkstribun an seiner Amtsausübung gehindert werden. Einschränkung ist ihr Amtsgebiet, das sich nur auf die Stadt Rom beschränkt.
    Das Amt des Volkstribunen war früher nur plebejischen Familien zugänglich. Patrizier (Gens) können dieses Amt theoretisch übernehmen, dies ist eine äußerst seltene und auch verpönte Vorgangsweise.
    Ihre Befugnisse gingen durch Rechtsverleihung ebenfalls auf den Kaiser über. Die Tribunicia Potestatis wird dem Kaiser zu jeder Wahlperiode erneut verliehen und in der Titulatur mit einer Ziffer versehen.



    VI. QUAESTOR


    Die beiden Quaestores Urbani (auch „quaestores aerarii Saturni“ genannt), haben die Aufsicht über das Aerarium mit Staatsschatz, Urkunden und Feldzeichen. Ebenso besorgen sie die Einziehung der Steuern und eventuell festgesetzter Bußgelder. Auch Konfiskationen und öffentliche Versteigerungen fallen in ihr Aufgabengebiet. Darüber hinaus besorgen sie die Besoldung der Legionen und finanzieren die öffentlichen Bauten aus dem Staatsschatz. Die Originalverträge der Censoren und aller anderen Magistrate werden ihnen zur Verwahrung anvertraut. Die innerhalb Italiens eingesetzten Quaestoren sorgen für eine ordentliche Rechnungsführung der örtlichen Finanzverwaltung.
    Des weiteren wird ein Quaestor Principi gewählt, der dem Kaiser als persönlicher Sekretäre zur Verfügung steht und ebenso ein Quaestor Consulum, der den Konsuln als Sekretär und Gehilfe assistiert.






    Anmerkung:
    Sollten sich Dinge widersprechen oder keinen Sinn ergeben so kann frei über eine Lösung diskutiert werden. Der Kaiser will durch diese frühe Veröffentlichung erster Gedanken dem Senat die Möglichkeit zum frühen und tiefgehenden Einfluss sichern.

    LEX CURSUS HONORUM
    LUCIUS ULPIUS IULIANUS


    wurde bereits separat zur Abstimmung gestellt:


    PARS PRIMA – ALLGEMEINES


    In Rom gibt es keine geschriebene Verfassung, jedoch besitzt die Jahrhunderte lang ausgeübte Tradition einen stark normativen Charakter. Das Mos Maiorum (der Brauch der Vorfahren) bestimmt somit die Sitte, dass die römischen Beamten vom Volk gewählt werden. Die Ämter gelten als Honores (Ehrenämter), die keinerlei Anspruch auf ein Gehalt haben. Lediglich in einigen Bereichen kann es aus dem Aerarium (Staatsschatz) Ersatzleistungen für vorgeschriebene Tätigkeiten, wie die Ausrichtung von Spielen oder den Opferdienst geben.


    Als Inhaber der staatlichen Gewalt neben der kaiserlichen Verwaltung sind die Magistrate nur ihrem Gewissen verantwortlich, jedoch hat der Kaiser und meist auch der Tribunus Plebis eine direkte Kontrollfunktion. Sie können in ihrem Amtsbereich im Prinzip erlassen was sie für richtig erachten, allerdings muss eine gewisse Kontinuität mit den Vorgängern im Amt erstrebt werden und nichts darf den Decreta des Senates und des Kaisers direkt widersprechen. Auch die Einholung von Auspizien steht ihnen jederzeit offen. Das Volk hat über den Tribunus Plebis die Möglichkeit ihre Tätigkeit wirksam zu kontrollieren. Ihre gerichtliche Immunität endet mit dem Tag ihrer Amtsniederlegung. Erst dann kann Klage gegen sie erhoben werden, sei es wegen Korruption, Amtsmissbrauch oder Missachtung des Senats. Zudem können alle gewählten Magistrate ihre Ämter jederzeit ohne Begründung niederlegen.
    Streitigkeiten zwischen ranggleichen oder nichtgleichrangigen Amtsinhabern können auf viererlei Art gelöst werden: Durch das Recht der Intercessio (Vetorecht) kann ein Amtsinhaber oder ein Volkstribun wirksam gegen einen gleichrangigen Kollegen einschreiten. Mittels der Prohibitio kann ein höherrangiger Magistrat einen niederrangigen Amtsträger Anweisungen erteilen, insofern sie nicht ausserhalb des Kompetenzbereiches des höherrangigen Vertreters liegen. Durch Appelatio an den Kaiser kann dieser nach Fallprüfung oder auf eigenen Antrieb Handlungen der Magistrate unterbinden. Diese sogar ihrer Aufgaben entbinden. Das äusserte Mittel ist die Obnuntiatio, die auf ein Veto aufgrund böser Omen hinausläuft. Durch sie kann ein Magistrat mit Anrecht auf die großen Auspizien sich Beschlüssen entgegenstellen.
    Nach Ablauf der Amtszeit hat der jeweilige Magistrat Rechenschaft über selbige abzulegen. Falls er gegen Gesetze verstossen hat, kann man ihn jetzt anklagen (Iudicium Imperatoris). Obwohl rein juristisch gesehen der Senat keine direkte Verfügungsgewalt über die Magistrate hat, ist es absoluter Usus sich den Empfehlungen des Senats zu beugen.
    Grundsätzlich können die römischen Magistrate in verschiedene Kategorien eingeteilt werden:


    PRIMA - nach der Berechtigung des Zugangs zum Amt


    Diese Zugangsschranke wurde durch den Kaiser ausgesetzt.


    kurulische Magistrate (Patrizier)
    CENSOR et CONSUL et PRAETOR et kurulischer AEDIL
    nichtkurulische Magistrate (Plebejer)
    TRIBUNUS PLEBIS (Volkstribun) et nichtkurulischer AEDIL et QUAESTOR


    SECUNDA - nach dem Imperium (uneingeschränkte Amtsgewalt)


    mit Imperium
    CONSUL et PRAETOR
    ohne Imperium
    CENSOR et TRIBUNUS PLEBIS et AEDIL et QUAESTOR


    TERTIA - mit und ohne Recht auf grosse oder kleine Auspizien


    große Auspizien
    CENSOR et CONSUL et PRAETOR
    kleine Auspizien
    kurulischer AEDIL et QUAESTOR
    keine Auspizien
    nichtkurulischer AEDIL et TRIBUNUS PLEBIS


    Äußerlich kann man die Magistrate mit Imperium an den Liktoren mit Rutenbündeln erkennen die ihnen stets folgen. Den kurulischen Amtsträgern steht zudem der kurulische Stuhl und die Toga Praetexta (mit Purpurstreifen) zu. Die nichtkurulischen Beamten tragen die gewöhnliche Toga. Sie haben nicht das Recht auf ein Subsellium (niedriger Stuhl ohne Rückenlehne).
    Die Römer haben ihren Magistraten mit Respekt und Ehrfurcht zu begegnen. Trifft man sie in den Straßen, so macht man Platz, steigt vom Pferd und grüßt ehrerbietig. Wenn der Amtsinhaber sitzt, so stehen alle anderen Bürger auf.


    PARS SECUNDA – CURSUS HONORUM


    Um die Ämterlaufbahn aufnehmen zu können muss man römischer Vollbürger sein und nicht von Ehrlosigkeit betroffen sein, was die Censoren einstimmig festzustellen können.


    PARS TERTIA – BESCHREIBUNG DER ÄMTER


    I. CENSOR


    Das Amt des Censors steht etwas außerhalb der gewöhnlichen Ämterlaufbahn (Cursus Honorum). Sie nehmen den Census (Vermögensschätzung der Bürger und Musterung) vor.
    Durch das Prinzip der Kollegialität gibt es zwei Censoren, die sich aus ehemaligen Consuln rekrutierten. Am Ende ihrer Amtszeit vollziehen sie mit dem Lustrum ein Reinigungsopfer, dessen Bezeichnung auf eine Zeitspanne von fünf Jahren bzw. die Pachtperioden überging. Der eine Censor wird frei gewählt und der andere ist immer der amtierende Imperator Caesar Augustus.
    Ihr Amt ist mit gerichtlicher Immunität ausgestattet und sie brauchen sich im laufenden Amtsgeschäft vor niemandem zu verantworten. Dafür besitzen sie kein Imperium und rein rechtlich liegen sie in der Ämterhierarchie zwischen Consul und Praetor, doch hat die Tätigkeit ein derartig hohes Ansehen, dass nur gewesene Consuln in das Amt gewählt werden dürfen.
    Neben der Vermögensschätzung der Bürger führen sie nominal die Bürgerlisten und die Listen der Senatoren und Ritter, doch beaufsichtigen sie dies im Usus lediglich beim Magister Memoriae oder einer in seiner Funktion stehenden Person. Weiters wählen sie jene aus, die Zugang zu diesen beiden Ständen haben und können unwürdige Mitglieder ausschliessen, was meist die Degradierung nach sich zieht. Letztere Funktion geht über in die Cura Morum (Aufsicht über das Sittenwesen). Dies beinhaltet auch das mögliche Verbot verschiedener Kulte. Bei Verstößen gegen Sitte und Tradition können sie die Nota Censoria (Censorische Rüge) aussprechen. Wenn dies nicht ausreichen sollte werden die betroffenen Personen aus den diversen Gremien entfernt und/oder degradiert.
    Auch die Rechnungsführung über das staatliche Finanzwesen ist ihnen zugeteilt. Sie verwalten das öffentliche Staatsland und verpachteten staatliche Rechte wie Zölle, Bergwerke oder alle sonstigen öffentlichen Dienstleistungen, die ausgeschrieben werden. In dieser Funktion obliegt ihnen auch der Neubau und die Instandhaltung öffentlicher Bauten, wie etwa Straßen. Bei Streitfragen zwischen dem Staat und Privatleuten dürfen sie Entscheidungen herbeiführen. (kein Verlust des Rechtes der Klage beim Praetor).


    II. CONSUL


    Das Consulat ist das nominell höchste Staatsamt Roms. Nicht immer ist es möglich zwei Consuln zu wählen, in diesem Fall kann auch ein einzelner Consul eingesetzt sein. Legt ein Consul sein Amt nach eigenem Willen vorzeitig ab, oder wird er vom Kaiser aus dem Amt entfernt, so wird ein Consul Suffectus (= Ersatzkonsul) für die verbliebene Wahlperiode nachgewählt. Der Wahltag wird immer von einer feierlichen Zeremonie am Capitol begleitet, wo die neuen Consuln ihre Gelübde für die bevorstehende Amtszeit ablegen.
    Der Consul ist ein Magistrat mit Imperium, was ihm die uneingeschränkte Amtsgewalt verleiht. Entgegen älter Handhabungen amtieren beide Consuln immer und synchron, was eine Einigkeit bei allen Entscheidungen erzwingt.
    Ein Consul repräsentiert den Staat nach innen und außen und im Kriegsfall kann er vom Kaiser ein Kommando erhalten. Betätigungsfeld sind vermehrt diverse Verwaltungsagenden , aber vor allem ist das Konsulat ein politisches Amt. Religiöser Natur ist es an den latinischen Festen und die Consuln können die großen Auspizien vornehmen.
    Im Sinne der Kollegialität gibt es zwei Consuln, die vermehrt aus den angesehensten Familien Roms stammen, dies aber keineswegs müssen. Das Ansehen des Consulats ist trotz des Rückgangs von Einfluss und Macht zugunsten der kaiserlichen Verwaltung sehr hoch. Um in das Consulat gewählt zu werden muss man genau definierte niedrigere Magistraturen durchlaufen haben. Man kann auch mehrmals zum Consul gewählt werden, jedoch muss zwischen den Ämtern mindestens eine Wahlperiode Pause in diesem Amt liegen.
    Die Consuln werden am Wahltag vom Senat, vertreten durch den Princeps Senatus öffentlich ernannt. Der neue Consul ernennt dann alle weiteren Magistrate.
    Auch der Kaiser kann unter bestimmten Sonderumständen persönlich das Consulat einnehmen, was allerdings sehr unüblich und selten ist. Übte er das Amt aus, so wird dies mit Consul samt einer Nummer in seiner Titulatur vermerkt.
    Äußere Erkennungsmerkmale eines Consuls sind das Anrecht auf den kurulischen Stuhl, die Toga Praetexta und zwölf Liktoren.
    Die Einrichtung des Consulats ist so fest in der Tradition verwurzelt, dass es neben der offiziellen Jahreseinteilung möglich ist einen Zeitpunkt nach den Amtsinhabern zu benennen. Der Consul ist damit Eponyme (Namensgeber für einen Zeitraum). Die Namen der beiden Consuln werden hintereinander im Dativ angegeben, z.B. „Gn. Domitio et C. Sosio Consulibus“. Ihre Namen werden in Fasti Consulares festgehalten, die in die Chronicusa Romana übergehen.


    III. PRAETOR


    Die Praetur, die die Rechtsprechung in Rom besorgt und die Prozesse leitet ist geteilt in einen Praetor Urbanus für Rom und einen Praetor Peregrinus, der Streitfälle inter cives et peregrinos, d.h. zwischen römischen Bürgern und Fremden sowie zwischen den Fremden selbst, behandelt. Die Richtlinien für die Jurisdiktion im besonderen reglementiert der Codex Ulpianus.
    In politischer Funktion vertreten sie die Consuln bei deren Abwesenheit. Damit ist der Praetor ein Magistrat mit Imperium. Mit dem Imperium ist auch das Recht auf die großen Auspizien verbunden. Er kann genauso wie die Consuln dem Senat Gesetze vorschlagen oder als Statthalter in die Provinzen abkommandiert werden.
    Äußere Kennzeichen der Praetoren sind die Toga Praetexta, der kurulische Stuhl und das Recht auf zehn Liktoren innerhalb des Pomeriums und sechs außerhalb.


    IV. AEDILIS


    Der Aedilis Plebeii und der Aedilis Curules werden vom Concilium Plebis (allen wahlberechtigten Bürgern des Imperium Romanum), für eine Periode gewählt. Ihre ursprüngliche Aufgabe lag in der Unterstützung der Volkstribunen bei deren Arbeit. Aus diesem Grund genießen sie ebenfalls gerichtliche Immunität. Dies führte weiters dazu, dass man ihnen die Leitung des Polizeidienstes übertragen hat. Der Aedilis Curules hat Anrecht auf den kurulischen Stuhl und darf die Auspizien überwachen. Ein wichtiger Bestandteil ihrer Arbeit ist die Verwaltung und Aufsicht über die Tempel (samt deren Kassen) und Spiele.
    Die Aedilen besitzen die Potestas (Amtsgewalt im eigenen Verwaltungsbereich), nicht aber das Imperium (allgemeine Amtsgewalt). Ihr Aufgabenbereich umfasst drei Bereiche. Die Cura Urbis mit der Aufsicht über Instandhaltung und Sicherheit in der Stadt und deren Verkehr. Dazu zählt auch die Einhaltung der Marktordnung, die Kontrolle der Bäder, Bordelle, Garküchen und der öffentlichen Brunnen. Der zweite Bereich ist die Cura Annonae, der die Aufsicht über Speicher und Magazine, die Kontrolle der Getreide- und Ölzufuhr sowie die Organisation der Getreideverteilung umfasst. Als letzte Verantwortung obliegt ihnen mit der Cura Ludorum noch die Organisation der öffentlichen Spiele.
    Im Sinne des Amtsverständnisses üben sie in ihren Verwaltungsbereichen auch die Rechtsprechung aus. Somit entwickelt sich aus ihren Edikten ein allgemein anerkanntes Handelsrecht. Das Amt des Aedilis Plebeii ist nur Plebejern (Rang) zugänglich. Für den Aediles Curules muss man dem Senatoren- oder Ritterstand entstammen.



    Der Kaiser hat mir eine vorläufige und bisher sehr rudimentäre Ausarbeitung der Ämterlaufbahn geschickt um diese dem Senat vorzulegen.


    *murmelt: scheinbar hat er in Capri zu viel Zeit zu arbeiten ...*


    Er sagt dazu, dass es eine Aufstellung ist, die noch äußerst stark mit den antiken Aufgaben und Rechten bestimmt wird, er hat lediglich das redigiert, was absolut nicht umzusetzen war. Bevor er nun das ganze enger auf das Imperium Romanum zuschneidet und die Rahmenbedingung festsetzt, will er, dass sich der Senat über diesen Entwurf unterhält. er soll debattieren was sinnvoll ist, was nicht, was umsetzbar ist, was nicht und vorallem wie es konkret hier bei uns zu handhaben ist.


    Er hofft auf rege Beteiligung der Curie.