öhm, melde dich bitte im richtigen Thread anwesend, danke
Beiträge von Marcus Vinicius Hungaricus
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Hiermit eröffne ich als vorsitzender Richter die Erste Anhörung:
IUD PRIM XVII/DCCCLV
Quintus Caecilius Aventurinus
erhebt Einspruch gegen das Edict vom Aedilis Curules, Publius Tiberius Maximus, verhängt ANTE DIEM V KAL MAI DCCCLV A.U.C. (27.4.2005/102 n.Chr.)
Quintus Caecilius Aventurinus
wird hiermit gemäß § 4, Absatz (3) zu einer Geldstrafe gemäß § 7, Lex Mercati verurteilt.
Er hat Datteln (15,99) unter den Herstellungskosten angeboten und hat somit einen Betrag von 265,19 Sesterzen zu zahlen. Des weiteren wird dieser Vorfall in den Akten vermerkt. Es wurde das mittlere Strafmaß gewählt, da er anderen den Einstieg am Markt erschwärt und dies schon länger bekannt ist!
Publius Tiberius Maximus
Ich bitte hiermit die Parteien, sich anwesend zu melden.
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Sim-Off: Curio, es wär bedeutend einfacher, wenn du einfach nur einmal das postest und dann die Änderungen dazueditierst.
Sag mir, Volkstribun, welche Sonderfälle sollten dies sein?
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Der Praefectus Praetorio war ganz in Gedanken versunken, als die Ankunft des Prätorianers ihn aus diesen herausriss... Wie? Messalina zurück nach Hispania? Die zivile Struktur im Norden aufbauen soll sie? Er machte eine abschätzige Handbewegung. Er hatte im Moment ganz andere Probleme.
Na von mir aus grummelte er leise zu sich. Ich will aber keine Beschwerden... ... und da war er auch schon wieder in Gedanken bei ganz anderen Dingen...
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Der Praefectus Praetorio erschien vor den Gemächern des Hadrianus... zusammen mit Lucius Ulpius Iulianus, dem Imperator über Rom, dem Herrscher der Welt, dem Weisen, dem Gütigen, doch auch dem Gerechten und Starken.
Sim-Off: 1. Sorry, hat jetzt sein müssen.
2. Wir haben mal eine Abkürzung genommen, daß was weitergeht. Nicht böse sein Quarto. -
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Ladies... you are both to beautiful to discuss stuff like that...
Just let me guide you both home tonight ;), because your poor pater familias has so much things to do
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Die Zurückziehung der Klage wird in den Akten vermerkt.
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So bald als möglich, Imperator. Doch ich fürchte, mit Sprechen alleine wird es nicht getan sein, zuviele Probleme hat er bereits geschaffen, aber das liegt in deinem Ermessen.
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Sim-Off: Wenn du einen Tag später postest, macht es auch nichts. Wir alle hier haben RL.
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An Quintus Caecilius Aventurinus
Casa Caecilia
Roma, Provincia ItaliaVorladung
Gemäß der Einreichung der Klage wird die Erste Anhörung am ANTE DIEM V NON MAI DCCCLV A.U.C. (3.5.2005/102 n.Chr.) festgesetzt.
Sie werden hiermit gebeten, sich am festgesetzen Tag in der Gerichtshalle einzufinden.
Marcus Vinicius Hungaricus
Candidatus Imperatoris Praetori -
Schön, der eine geht, der andere kommt.
Nachdem der Aedilis Curules anwesend ist, ergeht an ihn mündlich die Ladung zur Ersten Anhörung, tagend ANTE DIEM V NON MAI DCCCLV A.U.C. (3.5.2005/102 n.Chr.).
Eine schriftliche Ladung wird an Quintus Caecilius Aventurinus geschickt.
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Sim-Off: Jo mei, wenn du zweimal sagst, daß du eine Begründung ablieferst, was soll ich da groß RPG machen?
Protokolliert. Eine Ladung an den Aedilis Curules wird demnächst ausgehen.
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Zitat
Original von Marcus Vinicius Hungaricus
Das Gericht wartet gespannt auf die Begründung.Und das Gericht wartet immer noch.:)
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Hmm... Curio dürfte in nächster Zeit viele Besucher empfangen...
Ich denk, ich sollt da öfters kontrolliern gehn, nicht daß da etliche Männer zudringliche werden...
Benvenido a IR!
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Ah da schau her, Marcellus traut sich auch wieder mal nach Hause.
Er grummelte ein wenig, als er vom Pfaffen hörte. Ein Einzelner machte ihm soviel Kopfschmerzen...
Gut. Lieber mehr als weniger... Ich hoffe, die Angelegenheit ist bald geregelt...
Sim-Off: Ahja, Lucianus ist auch dein Bruder.
/edit: sim-off hinzugefügt
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Du glaubst doch wohl nicht, daß ich jeden kleinen Probatus persönlich überwache?
Bin ich doch schon mit den ledigen Damen im Imperium beschäftigt.
Es könnte noch ein Soldat werden aus dir? Gut, ich möchte nicht, daß du in der Subura endest, weil du ein Waschweib nicht in den Griff kriegen konntest.
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Der Kläger hat als Rechtsbeistand die Senatorin Adria Germanica ernannt.
Der Angeklagte hat einen solchen nicht ernannt, ihm wird Gaius Aemilius Sabellius als Verteidiger zur Seite gestellt.
Dem Gericht liegen Informationen vor, daß der Angeklagte zur Zeit nicht vor Gericht erscheinen kann bzw. darf. Es ist dem Verteidiger daher gestattet, regelmäßig seinen Mandanten aufzusuchen.
Die genannten Personen - außer dem Angeklagten - mögen sich anwesend melden.
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Hiermit eröffne ich als vorsitzender Richter die Erste Anhörung:
IUD PRIM XI/DCCCLV
Gaius Plinius Secundus
gegen
Publius Aelius HadrianusSinn der Ersten Anhörung laut Gesetz (Auszug):
§ 30 Erste Anhörung
(1) Das Gerichtsverfahren beginnt mit der Ladung zur Ersten Anhörung.
(2) Die Ladung geschieht grundsätzlich durch Amtsladung, durch Edictio, durch Ausrufung und Anschlag an der Gerichtstafel.
(3) Die Erste Anhörung wird vom Iudex Prior durchgeführt.
(4) Es kommen nach Aufforderung zu Wort, Verletzter und Beschuldigter. Des weiteren können vom Gericht Zeugen und andere sachdienliche Personen geladen und gehört werden.
(5) Der Iudex Prior ist angehalten zu versuchen eine Einigung der beiden Parteien auf gütlichem Wege zu finden. Sollte dies nicht gelingen wird der Termin der Hauptverhandlung benannt.Publius Aelius Hadrianus wird folgendes zur Last gelegt:
§ 83 Beleidigung
(1) Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat oder mit Geldstrafe bis zu 200 Sz. und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 400 Sz. bestraft.
(2) Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann das Gericht beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären.§ 84 Üble Nachrede
(1) Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe von 1 bis 3 Monaten oder mit Geldstrafe von 200 bis 800 Sz. bestraft.
(2) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften eine üble Nachrede aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von 3 bis 5 Monaten oder Geldstrafe von 400 bis 1.600 Sesterzen.