Hungaricus war überrascht...
Ihr Gut verbrannt? Ich hoffe doch, daß sonst nichts geschehen ist.
/edit: Post leicht abgeändert
Hungaricus war überrascht...
Ihr Gut verbrannt? Ich hoffe doch, daß sonst nichts geschehen ist.
/edit: Post leicht abgeändert
Durch die Frage von Avarus abgelenkt, wandte Hungaricus sich seinem Mitsenator zu...
Vielleicht aber auch eine Beförderung?
Schön langsam stehen aber auch wieder die Wahlen zum Cursus Honorum an. Vielleicht hats auch damit zu tun?
Na geeeeh... wirklich so schlimm? Ich versuch eh, die Vorlesung so einfach wie möglich zu halten...
Ich hoffe doch etwas erfreuliches.
Hungaricus biß in ein Stück Spargel. Dann fiel sein Blick auf seine frühere Gemahlin, und er wurde wieder ihrer Nähe gewahr...
Verdammte Götter! So hoch habt ihr mich in der Politik gebracht, so tief stürzt ihr mich privat, dachte sich Hungaricus.
Dann solltest aber keinen Tintenstrahl nehmen... sonst verstehst noch weniger...:D
Caesarion, nenn mir jetzt einen Grund, warum ich dein Post stehen lassen sollte...
Weder hat dein Post irgendeinen Informationswert noch - und ich bin ein sehr humorvoller Mensch - Unterhaltungswert.
Ich sehs überhaupt nicht gerne, daß in einem Simoff-Forum andere User so gepflanzt werden. Also lösch dein Post.
/edit: schon viel besser...
Schön.
Ich persönlich rechnete im Vorfeld mit einer Durchfallsquote von 80 %...
Dann hab ich mir gedacht, naja, die Hälfte reicht vielleicht auch...
Aber es liegt an euch, mir das Gegenteil zu beweisen.:)
Hmmm entweder ist der Cursus so schwer, daß niemand versteht, was ich sage, oder er ist so leicht, daß niemand Fragen hat...
Vielleicht sollte ich die Schwierigkeitsstufe erhöhen und damit das Interesse am Conversatorium: Wenn jemand in - seiner - Prüfungszeit eine Frage im Conversatorium stellt, die mit seinem Sachverhalt direkt zu tun hat, wird er vom Cursus ausgeschlossen.
So, ich hoffe, daß ich jetzt nicht ausgebuht werde...:D
Hungaricus hatte sich auch etwas genommen. Endlich eine Abwechslung, der Fraß in der Castra Praetoria war.. naja, ein Fraß. Und Ursus war zwar eine Seele von einem Sklaven, jedoch seine Kochkünste nur beschränkt.
Umso freudiger biß er in den Fisch... und wurde nicht enttäuscht.
Hört, hört. Da schließ ich mich gleich an.
Ausgezeichnet. Ich bin schon gespannt.
Nicht nur aufs Essen, dachte sich Hungaricus, und nicht nur auf die Ankündigung des Magnus.
Eine eigenartige Stimmung lastete hier auf den Gästen. Hungaricus beschloss, bis zum Auftragen des Essens nur stark verdünnten Wein zu trinken.
ZitatOriginal von Marcus Didius Falco
Hungi, mir ist zwar schleierhaft wie du wissen kannst, was die Sibylle demnächst für Antworten geben wird- aber zur Beruhigung der ängstlichen Gemüter war deine Aussage grad sicher ungemein hilfreich.
Also Bürger, auf zur Sibylle!
Sie hat ihre Schlechte-Laune-Phase offensichtlich überwunden.
Naja, ich schätz mal, daß sie eben an mir ihre schlechte Laune überwunden hat...
ZitatOriginal von Marcus Didius Falco
Seit dem letzten Spruch der Sibylle - Frage ans Orakel - traut sich wohl schlichtweg niemand mehr, ihr eine Frage zu stellen...
Na, meine unschuldige Frage nach einem Kind mit meiner jetzigen Ex-Frau wird doch wirklich nicht andere davon abhalten, der Sibylle Fragen zu stellen...:D
Falls doch: Keine Angst, bei Euch allen anderen wird die Sibylle na sagen wir sicher nicht so niederschmetternd sein...
Ich begrüße Sie heute wieder zu meiner Vorlesung. Heute werden wir uns den Grundbegriffen des Strafrechts widmen. Es ist unabkömmlich, daß Sie diese Grundbegriffe beherrschen, aber zumindest die Unterschiede kennen.
Zuallererst beschäftigen wir uns mit dem Tatbestand. Was ist das? Ein Tatbestand ist die gesetzliche Beschreibung enes strafrechtlich verbotenen Verhaltens. Tatbestandsmerkmale sind alle Merkmale, aus denen sich der Tatbestand eines Dielikts zusammensetzt. Ein Verhalten, das sämtliche Tatbestandsmerkmale eines Delikts erfüllt, nennt man tatbestandsmäßig.
Ein Delikt ist eine strafbare Handlung, die gesetzliche Besschreibung eines strafrechtlich verbotenen Verhaltens, einschließlich der Strafdrohung. Merken Sie sich als Kurzformel:
Delikt = Tatbestand + Strafdrohung
Nach der Höhe der Strafdrohung werden die Delikte in Schwerverbrechen, Verbrechen und Vergehen eingeteilt, dazu lesen Sie bitte § 56 Cod Iur.
Was wird eigentlich mit der Strafdrohung geschützt? Der Jurist sagt zu diesen Rechtsgüter, das sind also strafrechtlich geschützte Werte, Einrichtungen und Zustände, die für das geordnete menschliche Zusammenleben unentbehrlich sind. Das Rechtsgut bezeichnet den hinter einem Delikt stehenden ideellen Wert. Man unterscheidet Individualrechtsgüter und Universalrechtsgüter. Individualrechtsgüter sind etwa Leben, Freiheit, sexuelle und körperliche Integrität, Ehre, Vermögen, Eigentum. Universalrechtsgüter, also Rechtsgüter der Allgemeinheit, sind etwa Rechtspflege, Unkäuflichkeit von Beamten und so weiter.
Rechtsgut und Tatobjekt dürfen nicht miteinander verwechselt oder gar identifiziert werden. Während Rechtsgut den hinter einem bestimmten Delikt stehenden ideellen Wert bezeichnet, ist Tatobjekt = Angriffsobjekt = Deliktsobjekt = Handlungsobjekt der Gegenstand, an dem sich der Angriff auf das geschützte Rechtsgut in concreto auswirkt. Beispiel Rechtsgut des Mordes ist das Leben, Tatobjekt jede Person.
Ich habe vorher bereits kurz angerissen, daß die Aufgabe des Strafrechts im Schutz von Rechtsgütern besteht. Die strafrechtlichen Delikte bilden eine Art von „Rechtsgüterkatalog“. Man kann daraus ersehen, welche Werte, Einrichtungen und Zustände des geordneten menschlichen Zusammenlebens zu den vom Codex Iuridicialis als schutzwürdig angesehenen Rechtsgütern zählen. Das Rechtsgut bildet aber nicht nur die Grundlage für den Deliktskatalog des Codex Iuridicialis, sondern ist auch ein markanter Orientierungspunkt für die Auslegung der strafrechtlichen Tatbestände.
Machen wir ein Beispiel an der Sachbeschädigung: Lesen Sie dazu § 85 Cod Iur.
Geschütztes Rechtsgut der Sachbeschädigung ist das Eigentum. Sache im Sinne des § 85 ist alles, woran Eigentum begründet werden kann. Eigentum kann aber nur an körperlichen Gegenständen und nicht an Rechten und dergleichen begründet werden, folglich ist der Begriff „Sache“ auszulegen als „jeder körperliche Gegenstand“. Beispiele wären also: die Casa, das Bild, der Tontopf, Wasser, Früchte etc. Maßstab dafür, ob eine Sache fremd ist, bildet ebenfalls das Eigentum. Wer selbst Eigentumer, eigentlich Alleineigentümer, einer Sache ist, für den ist sie nicht fremd. Also ist der Begriff „fremd“ dahin auszulegen, daß ein anderer als der Täter Eigentümer der Sache ist.
Kommen wir zum nächsten wichtigen Punkt, dem Unrecht. Das Unrecht gehört zu den fundamentalen Begriffen des Strafrechts. In der Bezeichnung einer Handlung als „Unrecht“ liegt ein negatives Werturteil. Der Maßstab dieses Unwerturteils ist die Rechtsordnung als Ganzes.
Aber nicht jeder, der einen strafrechtlichen Tatbestand verwirklicht, dh ein strafrechtlichese Verbot übertritt, handelt unrecht. Es gibt Ausnahmen gegen strafrechtliche Verbote, die von der Rechtsordnung gebilligt werden. In solchen Fällen liegt zwar ein Verstoß gegen ein bestimmtes strafrechtliches Verbot vor, aber kein Verstoß gegen die Rechtsordnung als Ganzes. Beispiele dafür wären: Gaius tötet Lucius in Notwehr. Appius geht zum Arzt und lässt sich von diesem chirurgisch behandeln.
Das Unrecht ist natürlich nicht auf das Strafrecht beschränkt, es gibt auch spezifisch zivilrechtliches oder spezifisch verwaltungsrechtliches Unrecht. Letztere sind jetzt aber für uns nicht von Interesse.
Das Unrecht ist aber nach seiner Schwere quantifizierbar. Nicht jedes Unrecht wiegt gleich schwer. Sie können das an den verschiedenen Tatbeständen und daran gemessen den Strafdrohungen erkennen.
Also, ich wiederhole: Ein Tatbestand ist die gesetzliche Beschreibung einer Handlung, die - generell betrachtet - strafrechtliches Unrecht ist. Durch die Einschränkung „generell betrachtet“ können Sie ersehen, daß im Einzelfall Rechtfertigungsgründe eingreifen und das Unrecht beseitigen können.
Rechtfertigungsgründe beschreiben die Voraussetzungen, unter denen tatbestandsmäßige Handlungen von der Rechtsordnung gebilligt werden. Der wichtigste Rechtfertigungsgrund ist zweifelsohne die Notwehr.
Wir sehen also: Wer einen anderen tötet, verletzt, einsperrt, etc, handelt in der Regel unrecht. Der Gesetzgeber betrachtet die Fälle, daß jemand durch die Verwirklichung eines Tatbestandes unrecht handelt, als Regel, und jene Konstellation, daß die Erfüllung eines Tatbestandes durch einen Rechtfertigungsgrund gebilligt wird, als Ausnahme. Wir haben also ein Regel-Ausnahme-Prinzip.
Regel: Wer tatbestandsmäßig handelt, handelt unrecht.
Ausnahme: Liegt ein Rechtfertigungsgrund vor, entfällt das Unrecht.
Wir sehen also: Liegt ein Rechtfertigungsgrund vor, wird deswegen nicht die Tatbestandsmäßigkeit der Handlung beseitigt, aber das Unrecht. Die Handlung bleibt also tatbestandsmäßig, wird aber von der Rechtsordnung gebilligt. Prägen Sie sich das ein! Und deshalb kann gegen einen gerechtfertigt Handelnden auch keine Strafe verhängt werden.
Voraussetzung dafür ist natürlich, daß sämtliche Merkmale des Rechtfertigungsgrundes erfüllt sind. Die Handlung bleibt insbesondere auch dann unrecht und daher prinzipiell strafbar, wenn die Grenzen des Rechtfertigungsgrundes überschritten werden.
Übrigens: Kommen für ein und dieselbe Handlung mehrere Rechtfertigungsgründe in Betracht, sind alle zu prüfen, obwohl zur Straflosigkeit schon das Vorliegen eines einzelnen ausreicht. Denn möglicherweise folgt das Gericht nicht ihrere Argumentation.
Das wars für heute. Nächstes Mal werde ich Ihnen noch einige Grundbegriffe des Strafrechts vermitteln, bevor wir mit dem Fallprüfungsschema beginnen.
Nein wirklich: 13,49 ist super.
Wie waren die anderen results bei dir?
Keine Ahnung, schau i alles?
Ich muß mich ja um wichtigere Dinge kümmern, wie Frauen, Wein etc.
Tja tatsächlich zu spät. Hungi hatte wieder Wein erwischt...
Fix, wo ist denn das Wasser?
Zunächst mal Gratulation für die 13,49 m. Dreisprung hab ich auch mal probiert, bin aber nie damit zusammengekommen...
Na wenn man schon dabei sind: Österreich Gold beim Team-Skisprung....:D
Naja, unterwürfig würde ich schreiben und viel schleimen, aber nicht übertreiben. Sowas wie "wir erwarten schon euren Sieg und hoffen auf eine glanzvolle Zeit unter Laeca und ihr könnt immer auf uns zählen bla bla"
Hups, der Wein zeigte schon seine Wirkung... Hungaricus entschloß sich, den nächsten Kelch mit Wasser zu füllen... Wo war denn diese Kanne nur... Ah da.
Ahja und unbedingt einen Siegel verwenden...
Nur wenn dein Mann weiterspricht...
Er schaute wieder auf den Kelch... Nanu, ist er schon wieder leer? Irgendwo muß darin ein Loch sein...