Original von Spurius Purgitius Macer
§1.2: Für welche Fälle gilt der Codex dann nicht? Mir fielen spontan nur Fälle mit ausschließlicher Beteiligung von Sklaven an, die aber ohnehin nicht rechtsfähig sind. Und wo ist der inhaltliche Unterschied zu §45? Könnte man diese beiden Paragraphen zusammenlegen?
Der inhaltliche Unterschied liegt darin, daß in einem Paragraphen geregelt ist, daß dieser Cod Iur für Bürger des IR gilt, im anderen daß das Römische Recht im allgemeinen für die Bürger des IR gilt. Kleiner aber feiner Unterschied.
§3 und §4: Ich halte es für besser, wenn jeweils nur ein Praetor dem entsprechenende Iudicium angehört, unterstützt durch einen bzw. zwei Iudices.
Warum?
Nach §4.6 wäre es möglich, dass in der ersten Instanz die beiden Prätoren verhandeln und das Urteil der zweiten Instanz nur von Iudices gefällt wird. Ich halte das nicht nur gut.
Wo liest du das denn heraus?
Auch im Hinblick auf §12.2 fände ich es besser, wenn beim Verweis an eine höhere Instanz der beteiligte Prätor wechselt.
§5: Ist es Absicht, dass alle Beteiligten im Plural aufgeführt sind, nur der Angeklagte im Singular?
Nein.
§42: Warum kann nur der Angeklagte Berufung einlegen?
Schlag mir vor, wer noch, dann wird das geändert.
Bei §57 hätte ich gerne ergänzt, dass Vorbestrafte vom Dienst in der Armee ausgeschlossen sind. Ggf. ist das auch dem Codex Militaris hinzuzufügen.
Ich glaub, es reicht, wenn das im cod mil steht, da es meiner Ansicht nach rein Militär-intern wäre.
Was unterscheidet §46 von §58.1? Ich sehe nur einen Unterschied in der Formulierung, aber nicht im Sinn.
Vorsatz und Fahrlässigkeit schlägt sich im Tatbestand nieder. Die Schuld ist etwas, was man dem Täter rechtlich vorwerfen kann. Soll heißen: Es gibt einen Unterschied, den werd ich im Kommentar bzw. Kurs genau erklären.