Beiträge von Marcus Vinicius Hungaricus

    Ich danke dem Imperator für seine Nachsicht.


    Die Einwände von Macer sind aber gar nicht so schlecht.


    Bezüglich Berufung: Eigentlich sollte auch der Kläger Berufung einlegen können. Eine reine Privatfehde kann sowieso nicht ausgetragen werden, da wir ja ohnehin geregelt haben, wann eine Berufung zulässig ist. Meiner Ansicht nach würde das also in Ordnung gehen.


    § 45 passt schon. lassen wirs so wie es ist.


    Bezüglich Prätoren: Wie würdest du dann das genau regeln, Macer?

    Sim-Off:

    Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von Marcus Vinicius Hungaricus am 18.12.2004 15:46.


    Wenn ich ehrlich bin macht mich das etwas fuchsig.
    Was genau wurde denn editiert?


    Sim-Off:

    Sorry. Ich hab wie oben gesagt § 56 editiert und ein wenig die Strafrahmen angepasst. das 2. und 3. mal hab ich nur editiert, weil ich was übersehen hab. icht tus auch nie wieder! :verbeug:

    Original von Spurius Purgitius Macer
    §1.2: Für welche Fälle gilt der Codex dann nicht? Mir fielen spontan nur Fälle mit ausschließlicher Beteiligung von Sklaven an, die aber ohnehin nicht rechtsfähig sind. Und wo ist der inhaltliche Unterschied zu §45? Könnte man diese beiden Paragraphen zusammenlegen?


    Der inhaltliche Unterschied liegt darin, daß in einem Paragraphen geregelt ist, daß dieser Cod Iur für Bürger des IR gilt, im anderen daß das Römische Recht im allgemeinen für die Bürger des IR gilt. Kleiner aber feiner Unterschied.


    §3 und §4: Ich halte es für besser, wenn jeweils nur ein Praetor dem entsprechenende Iudicium angehört, unterstützt durch einen bzw. zwei Iudices.


    Warum?


    Nach §4.6 wäre es möglich, dass in der ersten Instanz die beiden Prätoren verhandeln und das Urteil der zweiten Instanz nur von Iudices gefällt wird. Ich halte das nicht nur gut.


    Wo liest du das denn heraus?


    Auch im Hinblick auf §12.2 fände ich es besser, wenn beim Verweis an eine höhere Instanz der beteiligte Prätor wechselt.


    §5: Ist es Absicht, dass alle Beteiligten im Plural aufgeführt sind, nur der Angeklagte im Singular?


    Nein.


    §42: Warum kann nur der Angeklagte Berufung einlegen?


    Schlag mir vor, wer noch, dann wird das geändert.


    Bei §57 hätte ich gerne ergänzt, dass Vorbestrafte vom Dienst in der Armee ausgeschlossen sind. Ggf. ist das auch dem Codex Militaris hinzuzufügen.


    Ich glaub, es reicht, wenn das im cod mil steht, da es meiner Ansicht nach rein Militär-intern wäre.


    Was unterscheidet §46 von §58.1? Ich sehe nur einen Unterschied in der Formulierung, aber nicht im Sinn.


    Vorsatz und Fahrlässigkeit schlägt sich im Tatbestand nieder. Die Schuld ist etwas, was man dem Täter rechtlich vorwerfen kann. Soll heißen: Es gibt einen Unterschied, den werd ich im Kommentar bzw. Kurs genau erklären.

    Peinlich, peinlich, daß ich anfangen muß mit Beanstandungen...


    Falco hat den Imperator und mich auf einige Sachen hingewiesen, ich habe daher einige Sachen geändert und zwar den § 56 sowie das Strafmaß einiger §§.


    /edit: Für alle aufmerksamen Leser: Die Ermittlungen bei Brandstiftung würden nach dem Strafmaß eigentlich die Cohortes Urbanae übernehmen. Dem ist nicht so. Gemäß § 1 Abs 4 Lex Didia et Octavia et Octavia Vigilium sind die Vigiles für Brandstiftungen und damit in unmittelbarem Zusammenhang stehender Straftaten zuständig, diese Zuständigkeit bleibt erhalten gemäß den juristischen Grundsätzen "lex specialis derogat legi generali" und dem "Prinzip der Einheit der Rechtsordnung".

    Naja, soo weit will ich auch nicht gehen.


    Eigentlich ist diese Diskussion ohnehin fruchtlos. Die Aedilin Plebeiis hat ein Edikt herausgegeben, ich als Konsul mit Kontrollrecht gegenüber den anderen Magistraten habe nichts falsches bemerkt.

    Lass mich deine Situation rekapitulieren:


    Du bist deinen Wählern verpflichtet. Folglich mußt du viel Zeit aufwenden, um dein Amt in richtiger Weise auszufüllen.
    Als Hilfe bekommst du Geld vom Staat und bist daher nicht angewiesen, in einem Betrieb zu arbeiten.


    Das führt mich zu der Schlußfolgerung:
    Entweder bist du geldgierig oder du willst dein Amt nicht angemessen ausfüllen.


    Oder verstehe ich hier was falsch? ;)

    Salve Vibullius. Natürlich gehöre ich dem öffentlichen Dienste an und bekomme auch ein Gehalt vom Staat.


    Mich unterscheidet eines: Ich arbeite nicht in einem Betrieb. Und Ihr jetzt auch nicht mehr.

    Willkommen Rhenusia.


    Um dir das Bürgerrecht verleihen zu können (was ich zwar nicht mache, dich aber freischalten zu können), bräuchte ich noch einige Informationen:


    Du hast dich bereits für Germania entschieden. In welcher Stadt willst du wohnen? Zur Zeit stehen Colonia Claudia Ara Agrippinensium, Colonia Augusta Treverorum und die Hauptstadt von Germania, Mogontiacum zur Verfügung.


    Weiters mußt du dich noch für eine Gens entscheiden, hier hast du aber freie Wahl. Bedenke aber, daß du dich auch mit der Wahl der Gens für eine Factio entscheidest.


    Viel Spaß beim Aussuchen

    Der Konsul kommt des Weges und fängt gleich wieder zum Schimpfen an...


    Bekommt Ihr beide kein Geld vom Staat? Ist Euer Dienst denn kein öffentlicher?


    Er wartet gleich gar nicht auf eine Antwort...


    Na also.


    Sim-Off:

    Meines Wissens nach - ich hoffe, ich liege nicht falsch - wird Eure Tätigkeit erst mit Wisim2 unbezahlt und dann tatsächlich zu einem Ehrenamt.