Beiträge von Marcus Vinicius Hungaricus

    Sim-Off:

    Hmm, das Problem ist: Außer ein paar Althistoriker und Altphilologen, die sich hier herumtummeln, kennen sich nur wenige tatsächlich mit dem Alten Rom aus.


    Ich wäre also dafür: Den Magistertitel wie vorgeschlagen bei 2 Fortgeschrittenenkursen sowie als "Dissertation" einen Kurs an der Schola abhalten. Wenn tatsächlich dann an der Schola jemand wirkt, der sich mit der Materie WIRKLICH auskennt (sei es Literatur, Philosophie oder meinetwegen Jus/Jura), kann man auch eine schriftliche Dissertation einreichen.

    Naja, diesbezüglich hatte ich folgende idee:


    Zunächst einmal den Cod Iur überarbeiten, daneben werd ich noch einen kommentar verfassen (soll helfen, den Gesetzestext zu verstehen).
    An der Schola werd ich dann eine Vorlesung abhalten, wie ein Fall zu lösen ist und zur Prüfung bekommt dann jeder einen schönen kleinen netten Fall, ders dann allerdings in sich hat :D
    Jeder, der diesen Kurs positiv absolviert, ist dann befugt, als Anwalt seine Mandanten zu verteidigen oder anzuklagen bzw. als Staatsanwalt den Staat bei Prozessen zu vertreten.

    Ich schweife einmal von der Ehe-Frage ab...


    Sim-Off:

    Sklaven war es durchaus möglich, "Besitz" zu haben. Ich erkläre es Euch:


    Der Dominus gab seinem Sklaven ein sogenanntes "Peculium", einen gewissen Geldbetrag, das es dem Sklaven ermöglichte, wirtschaftlich eigenständig zu handeln und nicht ständig den Dominus zu fragen. Dies machte zum Beispiel Sinn, wenn der Dominus ständig in Rom war, der Sklave mit Peculium aber ein Landgut sagen wir auf Sizilien zu bewirtschaften hatte. Der Sklave konnte also den Dominus nicht wegen jeder Kleinigkeit fragen. Mit diesem Peculium konnte also der Sklave mehr oder weniger eigenständig wirtschaften. und wenn der Sklave schön brav war und sehr gut wirtschaften konnte, ohne irgendeinen blödsinn zu machen, konnte der Sklave sich mit dem "Gewinn" durchaus freikaufen - wenn der Herr es wollte. Meist passierte das, weil wenn der Herr checkt, daß der Sklave gut ist, motiviert er den Sklaven so: "Wenn du weiter so arbeitest, lass ich dich in 5 Jahren frei." So hat der Herr und der Sklave was davon. Meist arbeitete dann der Freigelassene weiter für seinen ehemaligen Sklaven.
    Soviel zur Historie. Fragen?

    Kurze Zeit später wurde Meridius zum Prätor vorgelassen.


    Salve, Meri. So trifft man sich wieder. Willst wohl jetzt erben, wie? Hungaricus grinste, räusperte sich dann und bemühte sich um einen ernsten Unterton.


    Ich habe das Vermögen zusammengestellt, das dauerte seine Zeit.



    Bezüglich des Testamentes des Marcellus Vesuvius Macrinius wird folgendes festgestellt:


    1. Aus dem Nachlass sind 3.000 Sz an die Witwe, Julia Vesuvia Pulchra, zu übergeben.
    2. Aus dem Nachlass ist das restliche Geldvermögen des Verstorben zur Gänze an Maximus Decimus Meridius zu übergeben.
    3. Aus dem Nachlass sind die Betriebe des Verstorbenen, namentlich das Weingut "Vinae Festi Claudiae" sowie der Goldschmied "Ornamenta Venere Divina, an Maximus Decimus Meridius zu übergeben, mit der Auflage, 50 % des Erlöses, gemäß dem Wunsch des Verstorbenen, an die Witwe Julia Vesuvia Pulchra zu übergeben.


    Der Wunsch des Verstorbenen nach einem Betrieb für die Acta Diurna und der Einfrierung von 2.000 Sz für die Cohortes Praetoriae kann nicht stattgegeben werden, da eine rechtliche Grundlage fehlt.


    Der Prätor Urbanus
    Marcus Vinicius Hungaricus