IN NOMINE IMPERII ROMANI
ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI
WIRD
PER DECRETUM DUUMVIRI
FOLGENDE PRAECEPTA EINGEFÜHRT
[*]ES BESTEHT ABSOLUTES EIN-UND AUSREISEVERBOT. ÜBER AUSNAHMEN ENTSCHEIDET DER DUUMVIR.
[*]JEDER WAFFENFÄHIGE MAN HAT SICH AUF DEM MARKTPLATZ EINZUFINDEN UND IM GEGEBENENFALLS WAFFEN BEI SICH TRAGEN. DIESE BÜRGERWEHREINHEIT UNTERSTEHT DEM DUUMVIR, DEM COMES, DEM PRAEFECTUS ALA UND DEM STATTHALTER DER PROVINZ GERMANIENS.
[*]FRAUEN UND KINDER HABEN SICH IN DER AULA DER CURIA CONFLUENTINUM, DER CASTRA DER ALA ODER IN ANDEREN BEFESTIGTEN GEBÄUDEN EINZUFINDEN.
[*]ALLE VIGILES SIND EINGESETZT UND HABEN GEGEBEN FALLS 5 STUNDEN AM TAG FREI UM SICH AUSZURUHEN.
[*]IM FALLE EINER BELAGERUNG ODER EINES STURMANGRIFFS SIND NUR NAHRUNGSMITTEL UND LEBENSWICHTIGE GEGENSTÄNDE MITZUFÜHREN.
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ZUWIDERHANDLUNGEN WERDEN MIT
FREIHEITSSTRAFE ZWISCHEN EIN UND ZEHN JAHREN UND/ODER MIT GELDSTRAFE VON HUNDERT BIS FÜNFTAUSEND SESTERZEN;
IN BESONDERS SCHWEREM FALLE DROHT EINE AUGENBLICKLICHE HINRICHTUNG DURCH ERSTECHEN ODER STRANGULIEREN
GEAHNDET.
FÜR DEN KAISER VON ROM, DAS IMPERIUM ROMANUM, DEN STATTHALTER DER PROVINZ GERMANIA UND DIE STADT CONFLUENTES.
DER