Ich habe in den letzten Tagen ein weiteres mal mit der Freya Mercurioque verhandelt und dabei folgenden Vertrag ausgehandelt. Es geht um Schuhe für unsere Soldaten.
Er reichte dem Legaten den Vertragsentwurf.
Vertrag
Handelsvertrag zwischen der Legio II Germanica und dem Consortium Mercatorum Romanum Germanicum Freya Mercurioque.
Dieses Vertragswerk umfasst die monatliche Lieferung von XV (in Worten: fünfzehn) Cabatinas der Freya Mercurioque an die Legio II Germanica. Pro Cabatina wird ein Festpreis von XXV Sesterzen (in Worten: fünfundzwanzig) berechnet, der von der Legio II Germanica an die Freya Mercurioque bei Lieferung der Ware zu zahlen ist.
Dieser Vertrag tritt ANTE DIEM X KAL MAR DCCCLVIII A.U.C. (21.2.2008/105 n.Chr.) in Kraft. Die Laufzeit dieses Vertrages ist nicht begrenzt.
Sollte einer der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommen erhält die Gegenseite das Recht einer fristlosen Kündigung. Ansonsten gilt bei einseitiger Kündigung des Vertrages eine zweiwöchige Frist, in welcher der Vertrag weiterhin erfüllt werden muss. Sollten beide Vertragsparteien einer sofortigen Aufhebung zustimmen, so tritt diese Vertragsaufhebung am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Für die Legio II Germanica
Für die Freya Mercurioque