Codex Iuridicialis
Pars Prima - Strafprozessordnung
Subpars Secunda - Begriffsbestimmungen
§ 5 Beteiligte
Beteiligte sind Praetoren, Iudices, Advocati, Kläger, Nebenkläger und Angeklagte.
§ 6 Kläger
Kläger ist derjenige, der eine Klage gegen eine andere Person angestrengt hat.
§ 7 Angeklagter
Angeklagter ist in jedem Verfahren derjenige, gegen den gerichtlich eine Klage durch eine andere Person angestrengt wird.
§ 8 Nebenkläger
(1) Nebenkläger ist ein Kläger, der neben dem Hauptkläger ebenfalls in dem konkreten Verfahren geklagt hat.
(2) Nebenkläger sind nur in Strafsachen zugelassen.
(3) Nebenkläger müssen vom Iudex Prior zugelassen werden.