I - Ius liberorum

  • Ius liberorum


    Beschreibung


    Durch das ius liberorum wurden Frauen, die sui iuris waren, von der Geschlechtsvormundschaft frei. Um dieses Privileg zu erlangen, musste eine Freigeborene drei Kinder, eine Freigelassene vier und in den Provinzen sogar fünf (überlebende) Kinder gebären. Das ius liberorum war erfüllt, wenn die Frau drei Kinder gebar, die mindestens neun Tage alt wurden oder zwei Kinder von mindestens drei Jahren oder aber ein ehefähiges Kind. Das Recht kann vom Kaiser aber aber auch ehrenhalber verliehen werden, selbst an Junggesellen.


    Das Dreikinderrecht beinhaltete besondere Privilegien, beispielsweise den freien Eintritt in Theateraufführungen, schnelleren Aufstieg in Ämtern oder finanzielle Vorteile.