Katastasis Alexandres
Subpars Secunda - Die Archonten
§ 4 Allgemeines
(1) Alle Archonten werden von der Ekklesia mit einfacher Mehrheit aus ihren Reihen für die Dauer eines Jahres gewählt.
(3) Jeder, der von der Ekklesia zum Archonten bestimmt wird, kann ungeachtet seines Standes oder seiner Herkunft Archont werden.
(4) Die höchsten Archonten der Polis heißen Prytanen. Die Prytanenämter sind in drei Amtsränge eingeteilt. Bevor ein Amt zweiten Ranges bekleidet wird, muss eines dritten Ranges bekleidet haben. Voraussetzung für ein Amt ersten Ranges ist die Bekleidung eines Amtes zweiten Ranges.
a. Ämter ersten Ranges sind der Gymnasiarch und der Eponminatographos.
b. Ämter zweiten Ranges sind der Exeget und der Kosmet
c. Ämter dritten Ranges sind der Strategos Alexandres, der Agoranomos und der Eutheniarchos.
(5) Einem Prytanen ersten Ranges stehen vier, einem Prytanen zweiten Ranges zwei und einem Prytanen dritten Ranges ein Ephebe zur Unterstützung zur Seite.
(6) Alle laufenden Ausgaben für seine Amtstätigkeit hat jeder Archont selbst zu tragen.
(7) Jeder Archont hat die Pflicht, Bitten jedes an ihn herantretenden Bürgers zu berücksichtigen.
§ 5 Prytanen
(1) Der Gymnasiarch leitet das Gymnasion der Stadt und legt Lehrer und Lehrplan für die Ephebie fest. Ebenso schlägt er Epheben für die Verleihung des alexandrinischen Bürgerrechts vor. Er ist darüber hinaus oberster Ansprechspartner der Bürger. Er bearbeitet die Anträge der Bürger und legt sie dem Koinon vor.
(2) Der Eponminatographos führt die Oberaufsicht über den Poliskult. Dazu teilt er Archonten und Epheben für den regelmäßigen Opferdienst ein und überwacht ihre Pflichterfüllung. Der Eponminatographos hat alleine das Recht, gültige Ehen zwischen Polites und Polites und Nichtbürgern zu schließen. Der Eponminatographos verwaltet die Bürgerlisten.
(3) Der Exegetes führt die Aufsicht über die Stadtverwaltung und die rangniedrigeren Prytanen. Er ist der Vorgesetzte aller Archonten der Polis und stellt diese ein und entlässt sie. Er überwacht die Einhaltung der Beschlüsse der Ekklesia.
(4) Als Archiprytanes steht der Exegetes in allen politischen Belangen den anderen Prytanen vor. Sollte der Exegetes verhindert sein, wählt das Koinon einen neuen Archiprytanes aus seinem Reihen.
(5) Der Kosmetes assistiert dem Gymnasiarchen bei der Ausbildung der Epheben und trainiert die Polites, die im Gymnasion trainieren.
(6) Der Eutheniarchos überwacht die Getreideversorgung der Stadt. Zusätzlich steht er im Kontakt mit dem Eutheniarchos der Rhomäer und unterstützt diesen bei der Getreideversorgung der Rhomäer.
(7) Der Strategos ist für die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit zuständig. Für die Erfüllung seiner Aufgaben unterstehen ihm die Stadtwachen.
(8) Der Agoranomos führt die Aufsicht über die Märkte. Er kontrolliert die Qualität der Waren und die Maße und Gewichte innerhalb der Polis Alexandria.