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Aktuelle Version vom 23. August 2009, 12:02 Uhr
Ein Procurator war ein römischer Beamter, der im Auftrag eines Magistraten oder des Kaisers administrative Aufgaben übernahm.
Geschichte
Wie die Bezeichnung "procurator" schon sagt, handelte es sich bei dieser Tätigkeit ursprünglich um die eines "Fürsorgers", der im Auftrag seines zumeist reichen Herren Geld oder Güter verwaltete. Da abhängige Arbeit für einen freien Römer als unwürdig galt, wurden diese Tätigkeiten zumeist von Freigelassenen ausgefüllt.
Auch Augustus setzte nach seiner Machtübernahme derartige Verwalter für seine gewaltigen Landgüter und Einkünfte ein - so auch für ganze Provinzen, die ihm als Privatbesitz zugefallen waren, da er nicht die Möglichkeit hatte, einen Quaestor zu bestellen (ein Senator hätte nicht unter einem offiziell ebenbürtigem gearbeitet). So wurden manche Procuratoren des Kaisers statthalterähnliche Verwalter, während andere die kaiserlichen Domänen innerhalb Italiens oder der senatorischen Provinzen, sowie die Steuereintreibung überwachten.
Unter Claudius erhielten die kaiserlichen Procuratoren, die flächendeckend eingesetzt wurden, auch juristische Vollmacht auf ihrem Gebiet und wurden zu ebenbürtigen Statthaltern für kleinere Provinzen (beispielsweise Iudaea). Auch die Procuratoren, die der Kaiser für Steuern, kaiserliche Minen, am Kaiserhof und sogar Gladiatorenausbildung einsetzte, wurden fest institutionalisiert.
Dieser Machtzuwachs führte dazu, dass die Posten bereits seit Tiberius nicht mehr von Freigelassenen, sondern von Rittern übernommen wurden und damit eine zweite Verwaltungsebene zu der senatorischen bildeten. Die Tätigkeiten blieben dabei allerdings nicht auf rein bürokratische Verwaltungsarbeit beschränkt. So ist beispielsweise für das 1. Jh. n. Chr. auch ein procurator praegustatorum als Vorsteher der kaiserlichen Vorkoster durch eine Grabinschrift belegt.
Tätigkeiten und Bezahlung
Da die Arbeit als Procurator keine Magistratur bildete, erhielten die Procuratoren teilweise gewaltige Löhne aus dem kaiserlichen Fiscus und wurden nach ihren Lohnklassen eingeteilt. Die Procuratores sexegenarii hatten ein Jahreseinkommen von 60 000 Sesterzen, die centenarii 100 000, die ducenarii 200 000 und der Procurator trecenarius 300 000 Sesterzen Gehalt pro Jahr.
Bezahlung | Amt | Tätigkeit |
Procuratores sexegenarii | proc. alimentorum per Italiam | Nahrungsmittelversorgung Italiens |
proc. fisci Alexandrini | Steuereintreibung in Alexandria | |
epistrategos Thebaidos | Verwaltung von Unterägypten | |
proc. provinciae Corsicae/proc. provinciae Thraciae | Statthalterschaft | |
Procuratores centenarii | ||
proc. aquarum urbis | Wasserversorgung Roms | |
proc. provinciae Sicilae u.v.m. | Statthalterschaft | |
advocatus fisci Romae | Revisor der Steuererhebung in Rom | |
Procuratores ducenarii | proc. ab epistulis Latinis | Kaiserliche Korrespondenz auf Latein |
proc. ab epistulis Graecis | Kaiserliche Korrespondenz auf Griechisch | |
idiologus Aegypti | Verwalter der kaiserlichen Domäne in Ägypten | |
proc. XX hereditarium | Eintreiben der Erbschaftssteuer | |
proc. provinciae Asiae u.v.m. | Statthalterschaft | |
Procurator trecenarius | a rationibus | Verwaltung des Fiscus |
Quelle: