Lex Didia de Acta Diurna

  • "Patres Conscripi. Als Auctor der Acta Diurna bin ich zu der Erkenntnis gelangt, dass die rechtliche Stellung der Acta Diurna sowie die Vollmachten und Befugnisse der dort in verantwortlicher Position handelnden Personen einer gesetzlichen Fixierung bedarf.


    Hiermit stelle ich euch den von mir ausgearbeiteten Gesetzesentwurf vor."



    Lex Didia de Acta Diurna


    §1 Besitz und Verfügungsgewalt
    Die Acta Diurna ist das offizielle Mitteilungsblatt des Imperium Romanum. Die Acta Diurna ist im alleinigen Besitz des jeweiligen Imperators Caesar Augustus der jederzeit die volle und alleinige Verfügungsmacht über die Acta Diurna inne hat.


    §2 Leitung
    Die Acta Diurna wird von einem Auctor geleitet der die Verfügungsmacht laut §1 kommisarisch wahrnimmt. Der Auctor wird vom Imperator Caesar Augustus ernannt und kann von diesem jederzeit entlassen werden. Der Auctor hat dem Imperator Caesar Augustus einen Auctor PPA vorzuschlagen der im Bedarfsfall den Auctor vollumfänglich vertritt. Der Auctor PPA wird vom Imperator Caesar Augustus ernannt und kann von diesem oder dem Auctor jederzeit entlassen werden. Die Entscheidungen des Auctors und des Auctors PPA können vom Imperator Caesar Augustus jederzeit aufgehoben werden.


    §3 Verantwortung
    Für die in der Acta Diurna veröffentlichten Artikel trägt der Auctor für alle Ressorts die volle Verantwortung. Es gelten folgende Ausnahmen: Für das Ressort "Factiones" trägt die jeweilige Factio und für das Ressort "Gerüchte" der jeweilige Author die volle Verantwortung.


    §4 Redaktion
    Die Redaktion setzt sich aus Auctor, Auctor PPA, sechs Sub-Auctoren der Factiones, einem Lector sowie weiteren Sub-Auctoren die dem Auctor unterstehen, zusammen. Die Ernennung und Entlassung von Sub-Auctoren der Factiones obliegt allein den Factiones. Die Ernennung und Entlassung des Lectors und von weiteren Sub-Auctoren obliegt allein dem Auctor, der Auctor PPA hat dieses Recht nicht.


    §5 Unparteilichkeit
    Die Acta Diurna ist unvoreingenommen und überparteilich. Aus diesem Grunde ist es dem Auctor und dem Auctor PPA untersagt Artikel zu verfassen die über die Erfüllung der reinen Informationspflicht als offizielles Mitteilungsblatt des Imperium Romanum hinausgehen.


    §6 Veröffentlichung von Artikeln
    Die Entscheidung ob ein Artikel veröffentlicht wird obliegt allein dem Auctor. Der Auctor hat darüber hinaus das Recht die Ressortzuweisung eines Artikels zu ändern, dies umfasst explizit auch die Zuweisung zu den Ressorts "Factiones" und "Gerüchte". Im Vertretungsfall ist der Auctor PPA zur Ausübung dieser Rechte befugt. Eine Änderung der Ressortzuweisung bedingt nur dann eine Änderung der Verantwortung laut §3 wenn die Factio bzw. der Author ihre Zustimmung zur Änderung der Ressortzuweisung gegeben haben.


    §7 Redaktionsschluss
    Redaktionsschluss einer Ausgabe ist 20:00 am Dienstag der Erscheinungswoche.
    Danach verfasste Artikel liegen unabhängig vom Ressort immer in der Verantwortung des Authors.


    §8 Erscheinungstermine
    Obligatorische Erscheinungstermine sind die Mittwoche vor und nach den Wahlen zum Cursus Honorum. Ansonsten ist ein zweiwöchiger Zyklus anzustreben.




    Zur Erklärung:
    Das neu zu schaffende Ressort "Gerüchte" wird zukünftig die bisher unter "Klatsch & Tratsch" veröffentlichten Gerüchte enthalten, um diese gegenüber dem Leser klar als solche zu kennzeichnen.

  • Zitat

    Original von Publius Decimus Lucidus

    Sim-Off:

    Also, §7 und §8 haben in einem Gesetz nix zu suchen. Das sind Acta interne Angelegenheiten die noch dazu starken SimOff Gehalt haben.


    Ansonsten DER Schritt in die richtige Richtung! :app:

  • Zitat

    Original von Publius Decimus Lucidus

    Sim-Off:

    Also, §7 und §8 haben in einem Gesetz nix zu suchen. Das sind Acta interne Angelegenheiten die noch dazu starken SimOff Gehalt haben.


    Sim-Off:

    Gut. Die §§ 7 und 8 entfallen dann im Abstimmungsentwurf. Diese Bestimmungen werden zum Bestandteil einer noch zu erstellenden internen Arbeitsanweisung für die Acta-Redaktion gemacht.

  • Hungaricus lächelte.


    Wenn ich mir das so richtig anschaue, wird da in diesem Gesetz - außer einigen kleinen Details - nur festgelegt, was ohnehin bereits Usus ist und niemand in Frage stellte. Ich frage mich also, warum du etwas regulieren willst, das bisher keiner Regulierung benötigte. Ergo stellt sich jetzt die Frage, was du mit diesem Gesetz bezwecken willst, und ich bitte dabei um klare Antworten:
    Die Stellung des Auctors festigen? Verhindern, daß wieder jemand die Acta anklägt? Was haben überhaupt Gerüchte in einer Zeitung zu suchen? Gerüchte gehören in die Subura und nicht in eine Staatszeitung.
    Interessant finde ich auch, daß der Senat ja gar nichts zu sagen haben darf.


    Nun gut, mir als Veneter und Berater des Imperators kann das egal sein, aber ein Republikaner wie der verblichene Anton... Anton würde sich im Grabe umdrehen, und der hat immerhin die Acta zu dem gemacht, was sie heute ist.


    Ansonsten kann ich dir nur zu einem Gesetz gratulieren, das den Namen deiner Gens trägt. Die Geschichte wird zeigen, ob man sich davon mehr merkt, als den Titel des Gesetzes.

  • "Ein wenig überrascht mich dein Einwurf nun doch, Senator Hungaricus. Ich sehe sehr wohl einen Regulierungsbedarf für die Acta, die Notwendigkeit eines Gesetzes. Von dir hätte ich mir sogar an erster Stelle Unterstützung versprochen, denn du weißt um die Lücken unseres Rechtssystems und ich habe deine Bemühungen diese zu schließen stets hoch geachtet. Unser Rechtssystem wird niemals vollkommen sein. Jedoch entbindet uns diese Tatsache nicht von der Aufgabe es sukzessive, Schritt für Schritt zu vervollständigen.


    Nun zu deinen Fragen.


    Ziel meines Gesetzesvorschlages ist die Klärung der Stellung des Auctors und des Auctors PPA, um die Klärung von deren Kompetenzen und Befugnissen. Tiberia Livia als gegenwärtiger Auctor PPA beklagte mehrfach im Gespräch mir gegenüber, dass eben diese Kompetenzen nirgendwo definiert und schriftlich fixiert sind.


    Ziel meines Gesetzesvorschlages ist es die Factiones besser und gleichberechtigt in die Redaktion der Acta Diurna einzubinden.


    Ziel meines Gesetzesvorschlages ist es die Neutralität der Acta Diurna noch besser als bisher hervorzuheben, weil jegliche Zweifel daran - ob begründet oder unbegründet - der Acta Diurna schaden.



    Abschließend gestatte mir noch eine Bemerkung. Der von dir genannte und von uns allen für seine Verdienste um die Acta Diurna hochgeschätzte Cicero Octavius Anton, er war es der die Gerüchte in die Acta Diurna eingeführt hat, auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin geschah es. Und warum tat er es? Es war eine seiner vielen Maßnahmen um eine lesenswerte Acta Diurna zu schaffen, auf deren Erscheinen sich die Leser in ungeduldiger Erwartung freuen.


    Alles was ich als Naqchfolger von Anton als Auctor getan habe, stand stets unter der Prämisse, sein Vermächtnis zu wahren und die Acta in seinem Sinne fortzuführen.


    Wenn du einen reinen Staatsanzeiger daraus machen möchtest, so wird dies zwar dazu führen das es um die Acta nie wieder Diskussionen geben wird. Gleichzeitig wird es aber auch dazu führen, dass die Acta immer weniger Interesse bei den Bürgern finden wird, langsam aus deren Aufmerksamkeit entschwindet."

  • Zitat

    Original von Marcus Didius Falco
    Unser Rechtssystem wird niemals vollkommen sein. Jedoch entbindet uns diese Tatsache nicht von der Aufgabe es sukzessive, Schritt für Schritt zu vervollständigen.


    Tatsächlich, das wird nie passieren. Dennoch brauchen wir nicht übertreiben und alles regulieren.


    Zitat

    ...Klärung der Stellung des Auctors und des Auctors PPA, um die Klärung von deren Kompetenzen und Befugnissen...


    Deswegen brauchst du ein Gesetz? Ach komm Falco, dieses Problem hatte ich mit dem Cursus Publicus auch und dort reichte auch eine Weisung.


    Zitat

    ...Factiones besser und gleichberechtigt in die Redaktion einbinden...


    Öhm, alle Factiones konnten bisher ihre Artikel veröffentlichen und werden es auch weiterhin tun. Was willst du denn mit den Factiones mehr machen?


    Zitat

    ...Neutralität der Acta Diurna noch besser als bisher hervorzuheben...


    Stimmt, Zweifel daran schaden der Acta. Aber eine schriftliche Fixierung der Neutralität hilft gar nichts, wenn man nicht auch so agiert, und genau DAS ist ja das Problem. Genau DAS wird ja einigen in der Acta angekreidet. Nicht der Acta selbst, sondern den Personen, die die Artikel schreiben oder zulassen. Wenn du das gesetzlich formulieren willst, kann ich dir schon eines voraussagen: die Acta wird sehr oft verklagt werden in Zukunft.

  • Ich bin der Meinung, dieses Gesetz ist mehr als sinnvoll, doch möchte ich noch zm Punkt zwei etwas sagen.


    es ist ok, das die Acta dem Imperator gehört, obwohl es besser wäre sie würde dem Staat gehören, aber was mich stört, dass man den Senat die Kompetenz, den Auctor zu ernennen, wegnehmen will. Bis jetzt war es immer so und ich sehe überhaupt keinen Grund dies zu ändern.


    Ich plädiere dafür, dass dies weiter im Zuständigkeitsbereich des Seants bleibt, das Imperium braucht nicht nur einen starken Kaiser, sondern auch einen starken Senat!

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    DOMINUS FACTIONIS - FACTIO PURPUREA

    SODALIS MAIOR - GERMANITAS QUADRIVII

    Stadtpatron - Tarraco

    Einmal editiert, zuletzt von Publius Matinius Agrippa ()

  • Da ich nicht den Eindruck hatte das Hungaricus den Entwurf überhaupt richtig gelesen hatte wandte ich mich an diesen:
    "Wie sollte die Acta überhaupt verklagt werden wenn explizit fixiert wird das entweder Auctor, Verfasser oder Factio verantwortlich sind? Jedwede Klagen würden sich doch an jene wenden müssen..."

  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus


    Tatsächlich, das wird nie passieren. Dennoch brauchen wir nicht übertreiben und alles regulieren.


    "Nicht alles, aber dort wo es notwendig ist, wie in diesem Falle."




    "...das ich mit diesem Gesetzesentwurf zukünftige Anklagen gegen die Acta verhindern will und kurz darauf prophezeihst du eine wahre Klageflut für die Zukunft. Was denn nun? Ich habe den Text meines Entwurfes in der Zwischenzeit nicht verändert."


    Ich lachte kurz auf.


    "Tut mir ja leid, Hungaricus, aber mich beschleicht beim Hören deiner Worte das Gefühl das du die Gesetzesvorlage gar nicht richtig durchgelesen hast."

  • Ich erhob mich nochmals von meinem Sitz, um jetzt Senator Agrippa zu antworten.


    Zitat

    Original von Publius Matinius Agrippa
    Ich bin der Meinung, dieses Gesetz ist mehr als sinnvoll, doch möchte ich noch zm Punkt zwei etwas sagen.


    es ist ok, das die Acta dem Imperator gehört, aber was mich stört, dass man den Senat die Kompetenz, den Auctor zu ernennen, wegnehmen will. Bis jetzt war es immer so und ich sehe überhaupt keinen Grund dies zu ändern.


    Ich plädiere dafür, dass dies weiter im Zuständigkeitsbereich des Seants bleibt, das Imperium braucht nicht nur einen starken Kaiser, sondern auch einen starken Senat!


    "Ich verstehe dich, mein Freund. Dennoch habe ich diese Änderung der bisherigen Verfahrensweise über die Ernennung des Auctors bewußt in die Gesetzesvorlage eingebracht und halte sie für einen sehr wesentlichen Bestandteil dieser.


    Unser Imperator ist als einziger völlig frei von parteipolitischen Interessen.


    Daher sollten wir ihm die Besetzung des Auctors der Acta Diurna überlassen. Ein weiterer Schritt um solche für das Ansehen und den Fortbestand der Acta schädlichen Zweifel an ihrer Neutralität auszuräumen.


    Ich halte genauso wie du, Agrippa, einen starken Senat für wichtig. Neben einem starken Kaiser, wie wir ihn haben. Jedoch sollten wir als Senatoren uns in diesem Falle im Interesse der Acta Diurna nicht scheuen ein kleines Stück Kompetenz abzugeben. Auch ein solcher Schritt kann ein Zeichen von Stärke sein."

  • "Die Neutralität betreffend sehe ich darin überhaupt kein Problem, der Senat hat bis jetzt immer richtig und weisse über die Acta betstimmt und wird es auch in Zukunft machen. Die Besetzung war eine Sache des Senats und sollte es auch bleiben. Du sprichst von einem kleinen Stück Kompetenz, in meinen Augengibt du die gesamte Kompetenz ab, dass was du mit diesem Gesetz vor hast, ist Verrat an deinem Stand!"

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  • Zunächst möchte ich anmerken, ich bin wie Hungaricus auch eher skeptisch, ob diese genaue Regulierung überhaupt notwendig ist. Ich finde sie unnötig. Wenn der Auctor PPA eine genaue Festlegung seiner Arbeit haben will, soll er dies mit dem jeweiligen Auctor abklären. Die beiden sollen sich ergänzen, je nach ihren besonderen Fähigkeiten und Wünschen.


    Wenn es jedoch beim Wunsch eines Gesetzes bleibt, hier ein paar Anmerkungen und Gedanken von mir:


    - Ich bin für eine Einbindung bei Besetzungsentscheidung Auctor und Auctor PPA des Senats.


    - §3 Verantwortung: Die Acta-Leitung sollte sich für alles bis auf "Factiones" verantwortlich fühlen, besonders auch für die Gerüchte. Die Unparteilichkeit (in § 5 beschrieben) kann sicher auch dort noch in einem befriedigendem Rahmen eingehalten werden.


    - §4 Redaktion: Für jede Factio jemanden in die Redaktion lassen finde ich nicht notwendig und erhöht das Risiko, dass Factioartikel basierend auf den Artikel anderer Factios geschrieben oder noch geändert werden.
    Der Auctor PPA sollte gemeinsam mit dem Auctor für die Ernennung von Lector und Sub-Auctoren verantwortlich sein.


    - § 6 Veröffentlichung Artikel: auch hier hat der Auctor PPA kein Recht sondern alleine der Auctor? Zumindest die Ressortzuwweisung sollte auch ihm zustehen.

  • "Scheint so als müßte ich Partei ergreifen.... 8)


    Ich sehe in diesem Pergament kein Gesetz, sondern nur den Versuch erstens den Senat aus seiner Befugnis zu verdrängen, Zweitens Senator Falco die volle Macht in der Acta zu geben, die er sich schon immer erhofft hatte und schon jetzt nicht selten weit dehnt und drittens als ein Formpapier, was so oder so als Auslage in der Redaktion taugt, als Gesetz jedoch unakzeptabel ist."

  • "Ich kann mir vorstellen das der Imperator einen Auctor-Vorschlag des Senates sicher gerne berücksichtigen wird."

  • Hungi seufzte auf.


    Nicht ich habe den Entwurf nicht gelesen, ihr habt mir nicht zugehört, wie es scheint. Aber der Reihe nach.


    Eine jede Klage, die aufgrund eines Artikels, das in der Acta erschien, eingereicht wird, mag zwar nur einen einzelnen betreffen. Aber im Endeffekt wird immer das Ansehen der Acta geschädigt. Ja was glaubt ihr, warum wir den § 84 Abs 2 Cod Iur haben? Zwecks der Gaudi und der Tollerei? Was erleben wir denn jetzt im Gericht? Grade ihr zwei, Falco und du Messi, solltet überrissen haben, daß bei einer solchen Klage nicht nur die einzelne Person geschädigt werden kann, sondern die Organisation dahinter! Jegliche andere Sichtweise wäre äußerst kurzsichtig... und dumm.


    Und mein lieber Falco, ich habe mich keineswegs widersprochen. Ich fragte zuerst nach deiner Intention der Klagsabwehrung und habe danach angefügt, daß es SO nicht funktionieren wird.


    Was die Factios angeht in der Redaktion: halte ich wie Adria für völlig unnötig.


    Mein Fazit: Dieses Gesetz ist in dieser Version lächerlich und für mich inakzeptabel.

  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    Was die Factios angeht in der Redaktion: halte ich wie Adria für völlig unnötig.


    "Was für den Pater Factionis einer in der Acta vertretenen Factio auch nur natürlich ist. Was sollen die anderen auch da..."

  • Zitat

    Original von Adria Germanica
    "Es sollte eine Ehrensache sein, solches Wissen als Subauctor nicht nach außen zu tragen und der eigenen Factio zukommen zu lassen."


    "Auf was beziehst Du Dich denn da?"

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