Lex Didia de Acta Diurna

  • Zitat

    Original von Marcus Didius Falco
    "Da die Übergabe der Verantwortung für die Ernennung des Auctors vom Senat an den Imperator vorraussichtlich nicht mehrheitsfähig ist, werde ich den §2 meines Entwurfs überarbeiten und die geänderte Version hier dann noch einmal zur Diskussion stellen."



    §1 Besitz und Verfügungsgewalt
    Die Acta Diurna ist das offizielle Mitteilungsblatt des Imperium Romanum. Die Acta Diurna ist im alleinigen Besitz des jeweiligen Imperators Caesar Augustus der jederzeit die volle und alleinige Verfügungsmacht über die Acta Diurna inne hat.


    Diesen Punkt müsstest du dann auch nochmals überdenken :)

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    DOMINUS FACTIONIS - FACTIO PURPUREA

    SODALIS MAIOR - GERMANITAS QUADRIVII

    Stadtpatron - Tarraco

  • Zitat

    Original von Publius Matinius Agrippa
    Diesen Punkt müsstest du dann auch nochmals überdenken :)


    "Ich glaube nicht das Senator Falco diese ansonsten konsensfähige Gesetzesinitiative an diesem Punkt scheitern läßt."

  • Zitat

    Original von Flavia Messalina Oryxa


    "Ich glaube nicht das Senator Falco diese ansonsten konsensfähige Gesetzesinitiative an diesem Punkt scheitern läßt."


    "So ist es."

  • Zitat

    Original von Marcus Didius Falco


    "So ist es."


    "Dann formulier doch einfach."

  • Ich werde Falco sicherlich unheimlich auf die Nerven gehen, aber ich bin noch immer der Meinung, daß ein Gesetz in diesem Fall nicht notwendig ist, ein Decretum oder eine Weisung ähnlich beim Cursus Publicus reicht vollkommen aus. Ich erkläre auch gern warum: Ein Gesetz ist nach meinem Verständnis eine Rechtsvorschrift, die für alle Menschen oder zumindest für eine größere Personengruppe - Berufsgruppen und ähnliches - gedacht ist, eine Weisung aber für eine kleinere Personengruppe - wie beim Cursus Publicus halt, der ja auch für die Angestellten des Cur Pub bindend ist. Denn - überspitzt formuliert - was interessiert einem Bauern in Achaia, was die sechs oder sieben Redakteure in der Acta angeht?

  • "Patres Conscripti, hier die überarbeitete Version meines Gesetzentwurfes. In der Anhörung von euch vorgebrachte Änderungswünsche habe ich in die §§ 1, 2 und 6 eingearbeitet. Die §§ 7 und 8 habe ich entsprechend der Anregung von Senator Lucidus gestrichen."



    Lex Didia de Acta Diurna


    §1 Eigentum und Verfügungsgewalt
    Die Acta Diurna ist das offizielle Mitteilungsblatt des Imperium Romanum und dessen Eigentum. Das Imperium Romanum, vertreten durch den Senat, hat die volle und alleinige Verfügungsmacht über die Acta Diurna inne.


    §2 Leitung
    Die Acta Diurna wird von einem Auctor geleitet der die Verfügungsmacht laut §1 kommisarisch wahrnimmt. Der Auctor wird vom Senat ernannt und kann von diesem jederzeit entlassen werden. Der Auctor hat dem Senat einen Auctor PPA vorzuschlagen der im Bedarfsfall den Auctor vollumfänglich vertritt. Der Auctor PPA wird vom Senat ernannt und kann von diesem oder dem Auctor jederzeit entlassen werden.


    §3 Verantwortung
    Für die in der Acta Diurna veröffentlichten Artikel trägt der Auctor für alle Ressorts die volle Verantwortung. Es gelten folgende Ausnahmen: Für das Ressort "Factiones" trägt die jeweilige Factio und für das Ressort "Gerüchte" der jeweilige Author die volle Verantwortung.


    §4 Redaktion
    Die Redaktion setzt sich aus Auctor, Auctor PPA, sechs Sub-Auctoren der Factiones, einem Lector sowie weiteren Sub-Auctoren die dem Auctor unterstehen, zusammen. Die Ernennung und Entlassung von Sub-Auctoren der Factiones obliegt allein den Factiones. Die Ernennung und Entlassung des Lectors und von weiteren Sub-Auctoren obliegt allein dem Auctor, der Auctor PPA hat dieses Recht nicht.


    §5 Unparteilichkeit
    Die Acta Diurna ist unvoreingenommen und überparteilich. Aus diesem Grunde ist es dem Auctor und dem Auctor PPA untersagt Artikel zu verfassen die über die Erfüllung der reinen Informationspflicht als offizielles Mitteilungsblatt des Imperium Romanum hinausgehen.


    §6 Veröffentlichung von Artikeln
    Die Entscheidung ob ein Artikel veröffentlicht wird obliegt allein dem Auctor bzw. im Vertretungsfall dem Auctor PPA. Der Auctor, der Auctor PPA und der Lector haben darüber hinaus das Recht die Ressortzuweisung eines Artikels zu ändern, dies umfasst explizit auch die Zuweisung zu den Ressorts "Factiones" und "Gerüchte". Eine Änderung der Ressortzuweisung bedingt nur dann eine Änderung der Verantwortung laut §3 wenn die Factio bzw. der Author ihre Zustimmung zur Änderung der Ressortzuweisung gegeben haben.

  • Hungi seufzte auf.


    Nachdem meine Einwürfe ja konsequent ignoriert wurden, probiere ich es noch einmal und zwar sachlich. Dieses Gesetz ist eine sogenannte Lex imperfecta, was bedeutet, daß sie etwas gebietet, aber bei Nichtbeachtung keine Sanktionen nach sich zieht. In manchen Fällen ist so eine Lex imperfecta akzeptabel, wie in einigen Passagen im Codex Universalis. Wenn ich mir aber die jüngsten Ereignisse rund um die Acta Diurna ansehe, wird dieses Gesetz hier nichts - aber auch gar nichts - bringen.


    Warum? Na schaun wir mal: Ich vermute mal, § 5 die Unparteilichkeit ist das Herzstück des Gesetzes, zumindest der Hauptgrund, warum Falco diese Lex hier im Senat eingebracht hat. Nun, was wird passieren, wenn doch ein Artikel in der Acta erscheint, die an der Parteilichkeit des Redakteurs und vielleicht auch des Auctors zweifeln lässt? Vielleicht ein Gerichtsverfahren, das sogar mit einem Schuldspruch gegen den Redakteur bzw. die Acta endet. Und dann? Welche Strafe soll der Prätor verhängen, ohne willkürlich erscheinen zu wollen? Welche Strafe soll der Prätor verhängen, um der Gerechtigkeit genüge tun zu können? Ich weiß es nicht, weil in diesem Gesetz keine Sanktionen angedroht werden.


    Ich sage es nochmal und ich hoffe, ihr versteht mich jetzt endlich: Dieses Gesetz bringt keinem Bürger wirklich irgendwas. So wie diese Lex konzipiert ist, taugt es durchaus als interne Richtlinie für die Acta, als Gesetz ist sie aber unbrauchbar.

  • "Kern des Gesetzes ist §5, die Unparteilichkeit. Das ist jetzt niedergeschreiben und man kann hier im Senat klar darüber reden. Ob ein zukünftiger Auctor parteilich, unparteilich, unfähig oder was auch immer ist. Dann kann es einen Antrag auf Entlassung nach §2 geben. Welche weiteren Konsequenzen fordert Senator Hungaricus?" Ich hielt kurz inne, wartete aber nicht wirklich auf eine Antwort


    "Durch §3 wird klar geregelt wer an den Artikeln Schuld ist und in §6 wird definiert wer das zu kontrollieren hat. Schreibt als ein Author einen beleidigenden Artikel so trägt nach §3 der Author, der Auctor oder die Factio die Verantwortung und NICHT die Acta als Reichsorgan.


    Die Verantwortlichen können persönlich verklagt werden, es zeugt also von einem hohen Verantwortungsbewusstsein wenn Senator Falco in diesem Gesetz die "persönliche Schuld" für Artikel auf sich nimmt die unter seiner Leitung erscheinen.


    Dies ist ein Zeichen für seine moralische Integrität und ein Vorbild für alle selbst persönliche Verantwortung zu übernehmen. Alle Römer sollten sich an dieser Einstellung ein Beispiel nehmen und sich weniger überlegen was das Imperium Romanum für sie tun kann statt daran zu denken was sie für das Imperium Romanum tun können.


    Im Namen aller politisch Unabhängigen des Imperium Romanums danke ich Senator Falco für seine Initiative! :app:"

  • Ähm ja, bevor hier noch die stehenden Ovationen lauter werden als die Vernunft möchte ich nochmals meine Bedenken äußern.


    Glaubt irgendwer der Senatoren hier wirklich, daß eine Entlassung reicht, um den Schaden, der dem Ansehen einer Person oder einer Institution zugefügt wurde, zu vergelten? Ich denke wohl eher nicht.


    Aber es ist ja anscheinend egal, was ich sage. Die Herrschaften dort drüben wollen unbedingt ein Gesetz, eine einfache interne Richtline reicht ihnen nicht, ist ihnen wohl nicht vornehm genug. Bitte schön. Ich bin noch immer dagegen.

  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    Glaubt irgendwer der Senatoren hier wirklich, daß eine Entlassung reicht, um den Schaden, der dem Ansehen einer Person oder einer Institution zugefügt wurde, zu vergelten? Ich denke wohl eher nicht.


    "Mit diesem Schaden können sich die Gerichte ja beschäftigen, nur geht es dann nicht gegen die Acta..."

  • Red ich parthisch oder wollt ihr mich nicht verstehen? Auf welcher Grundlage sollen die Gerichte entscheiden, wenn man es keine gibt, weil euer Super-Gesetz keine Sanktionen vorsieht? Du als Absolventin meines Cursus solltest von dem Prinzip "nulla poena sine lege" gehört haben und wenn das Gesetz keine Strafen vorsieht...


    Mittlerweile ist Hungi schon ziemlich zwider geworden.


    Ach was rede ich. Machts was ihr wollts.

  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    Du als Absolventin meines Cursus solltest von dem Prinzip "nulla poena sine lege" gehört haben und wenn das Gesetz keine Strafen vorsieht...


    "Sind §83 und §84 des COD IUR nicht ausreichend?" sagte ich laut
    und fügte ein geflüstertes "...und jetzt pluster Dich wieder ab" hinzu

  • Anscheinend nicht, werte Senatorin. Denn ansonsten würde wohl kaum die Klage von Avarus gegen die Acta ans Iudicium Imperatoris verwiesen werden, und das bei einem Sachverhalt, bei dem eigentlich klar sein sollte, wer schuldig ist. Oder hat die Uneinigkeit der Iudices andere Gründe?


    Desweiteren werfe ich nochmals die Frage auf, wie die Meinung der Redaktion der Acta Diurna zu dieser Lex ist.

  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    Oder hat die Uneinigkeit der Iudices andere Gründe?


    "Sicher, die Besetzung des Gerichtes war durch einen Fehler der kaiserlichen Adminstration nicht ganz glücklich... §11.1.3 COD IUR, aber dem Meister muss man das ja nicht sagen..."

  • Ich habe nach der Uneinigkeit des Gerichts hinsichtlich der Materie gefragt, nicht danach, ob das Gericht gesetzeskonform bestellt war. Immerhin seid ihr ja erst spät draufgekommen, daß diese nicht gegeben war, ergo mußtet ihr ja vorher über den Fall diskutiert haben, oder warn die Iudices untätig während der Verhandlung? Ich denke wohl eher nicht. Und diese Beratungen haben doch eine schöne Zeitlang gedauert, und ich fragte und frage mich noch immer, warum dies so war.

  • "Da das Verfahren ja in der übergeordneten Instanz noch läuft möchte ich mich zu den Beratungen des Gerichts in 1.Instanz nicht äußern. Dies natürlich besonders bei der fehlenden Relevanz für diese Diskussion."

  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    Ich habe nach der Uneinigkeit des Gerichts hinsichtlich der Materie gefragt, nicht danach, ob das Gericht gesetzeskonform bestellt war. Immerhin seid ihr ja erst spät draufgekommen, daß diese nicht gegeben war, ergo mußtet ihr ja vorher über den Fall diskutiert haben, oder warn die Iudices untätig während der Verhandlung? Ich denke wohl eher nicht. Und diese Beratungen haben doch eine schöne Zeitlang gedauert, und ich fragte und frage mich noch immer, warum dies so war.


    "Was haben diese Fragen mit meinem Gesetzesentwurf zu tun?"



    Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    Desweiteren werfe ich nochmals die Frage auf, wie die Meinung der Redaktion der Acta Diurna zu dieser Lex ist.


    "Mein Gesetzesentwurf resultiert aus den Erfahrungen meiner fast einjährigen Arbeit als Lector und Redakteur, Auctor PPA und Auctor in der Acta. Resultiert desweiteren aus langen Gesprächen mit meiner Stellvertreterin und mit Redakteuren der Acta. Ich hoffe du willst jetzt nicht andeuten, dass ich dieses Gesetz erst in der Redaktion zur Diskussion hätte stellen müssen, bevor ich es im Senat vorstelle."

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