ZitatOriginal von Marcus Didius Falco
"Da die Übergabe der Verantwortung für die Ernennung des Auctors vom Senat an den Imperator vorraussichtlich nicht mehrheitsfähig ist, werde ich den §2 meines Entwurfs überarbeiten und die geänderte Version hier dann noch einmal zur Diskussion stellen."
§1 Besitz und Verfügungsgewalt
Die Acta Diurna ist das offizielle Mitteilungsblatt des Imperium Romanum. Die Acta Diurna ist im alleinigen Besitz des jeweiligen Imperators Caesar Augustus der jederzeit die volle und alleinige Verfügungsmacht über die Acta Diurna inne hat.
Diesen Punkt müsstest du dann auch nochmals überdenken