Hallo,
ich habe heute mal recherchiert hier im Forum, was denn so die Rechte eines Sklaven sind, wenn er denn ein paar hat.
Alles was ich gefunden habe, war im Lex Germanica Servitium über die Haltung von Sklaven, sowie deren Freilassung. Desweiteren habe ich noch etwas unter Stände gefunden.
Mir ist klar, daß ein Sklave keine Rechte hatte, aber wie z.b. kam ein Sklave zu einem Brandmahl? Ich habe mal gelesen, daß es eine Strafe z.b. fürs Fliehen war. Oder kann ein Besitzer seinem Sklaven sein Zeichen aufdrücken, wie es ihm beliebt?
Ich frage, weil ein Sklave mit Brandmal keine Bürgerrechte erhalten kann, ebenso nicht, wenn er in Ketten liegt/lag?
Und wie ich erfuhr, kann man schon fürs Horchen an der Tür seines Herren ausgepeitscht werden?!! *schluck* (Taccus, komm da weg!!)
Ich würde mich über eine klare Definition sehr freuen.
Oder wo kann ich hier im IR solche Informationen bekommen?
Ergebenst
Gabriel
(der nun Sekretär von Marcus Didius Falco geworden ist *freu* und daher wohl erst einmal nichts kriminelles anstellen wird ... obwohl es mich doch sehr reizt ... ...)