Irritiert durch die plötzliche Verkündung, dass die Kandidatur „meines“ Wunschkandidaten nun nicht zulässig sei – was ich noch immer nicht glauben kann – betrat ich selbst einmal wieder die Rostra.
"Ich erwarte nicht, dass mir – einer politikunerfahrenen Frau – jemand auf Anhieb erklären kann, ob diese Auslegung des Mos Maiorum wirklich rechtens ist. Kann mir jedoch jemand erläutern, was geschehen wird, falls die Bürger - so wie ich – kurze Zeit nach ihrer ersten Wahlentscheidung noch immer zu ihrer Meinung stehen und diese nicht binnen Tagen wechseln und somit sich erneut zu einer Stimmenthaltung entschließen? Gibt es dann einen dritten Wahlanlauf mit wieder denselben Kandidaten? Oder kann es sein, dass dann die Zeit für eine Überprüfung dieser Kandidatursperre reicht? Oder kann es sein, das wir dann einen ganz neuen Kandidaten sehen werden? Fragen über Fragen.“