Änderung Lex Provincialis

  • Mir liegt schon seit längerem eine kleine Änderung der Lex Provincialis auf dem Herzen. Es geht um folgenden Abschnitt:


    § 6 Polizei
    (1) Der Statthalter übt die Polizeifunktion in seiner Provinz aus. Hiervon ausgeschlossen ist das Stadtgebiet von Rom.


    Wie allen bekannt ist kämpft in den Provinzen der Regionarius gegen das Verbrechen in Rom allerdings die städtischen Einheiten deren Zuständigkeit, jetzt mal die Prätorianer davon ausgenommen, an der Stadtmauer Roms endet. Ein flüchtiger Stadtrömischer Verbrecher muss also nur diese Grenze überschreiten und schon wechselt der Zuständigkeitsbereich. Bis daraufhin der Regionarius bzw. der Centurio Statorum alarmiert wurde, ist der Verfolgte doch schon längst über alle Berge. Darum möchte ich gerne die Lex Provincialis um folgenden Zusatz ergänzt wissen:


    § 6 Polizei
    (1) Der Statthalter übt die Polizeifunktion in seiner Provinz aus. Hiervon ausgeschlossen ist das Stadtgebiet von Rom und das italische Umland im Ausmass von 100 Meilen um die Stadt.


    Im Übrigen hatten auch schon unsere Vorfahren dies so gehandhabt, aber bei der Schaffung der Lex ist dies leider in Vergessenheit geraten.

  • Bis jetzt wurde als Stadtgebiet immer das angesehen, was diesseits der Satdtmauer war. Eine Eingränzung auf das Pomerium wär sowieso nicht zu handhaben gewesen, dafür ist der Grenzverlauf zu unpraktisch.

  • "Bedeutet diese Gesetzesänderung umgekehrt dass sich ein Verbrecher vor meinen Centuriones Statorum in den Umkreis der Stadt Rom flüchten kann und nicht von ihm verfolgt werden darf? So verstehe ich diesen Passus nämlich.


    Die Lex Provincialis regelt in weiten Teilen die Rechte des Statthalters; sie sagt in diesem § aus, dass Rom nicht in seiner Polizeigewalt liegt, also selbst für seine Sicherheit sorgt. Umgekehrt wird jedoch nichts davon gesagt, dass z.B. die Cohortes Urbanae nicht in der Provinz agieren dürfen. Oder die Vigiles in Ostia. Mit dieser Änderung werden die Rechte des Statthalters gekürzt, es kommen aber keine Rechte für die CU dazu.


    Ich interpretiere deinen Änderungsvorschlag so, dass in Roms Umgebung nur die stadtrömischen Einheiten Polizeifunktion ausüben dürfen. Und ich bin mir sicher dass das die Bevölkerung nicht begrüßen wird."

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • "Ich denke, man muß hier abwägen zwischen der Häufigkeit einer Flucht aus Rom und einer Flucht nach Rom. Ersteres erscheint mir - allerdings unbelastet jeglichen Wissens um polizeiliche Berichte - wahrscheinlicher. Daher finde ich den Vorschlag des Senators Victor begrüssenswert, die Arbeit der Cohortes Urbanae wird so in meinen Augen erleichtert.


    Nunja, überzeugt mich vom Gegenteil ;)"

  • "Es geht mir nicht um Rom. Es geht mir um die tausenden Bürger im Umkreis von 100 Meilen um die Urbs, die plötzlich nur mehr auf die in Rom stationierten und sich nur um Rom kümmernden CUler angewiesen sind, die die Stadt nur verlassen um einem Verbrecher (der in Rom was angestellt hat) nachzulaufen.


    Ich beabsichtige keinesfalls, den Aktionsbereich der stadtrömischen Einheiten auf Rom zu beschränken. Tatsächlich schränkt kein einziges von mir geschriebenes Gesetz die Wirksamkeit der CU geographisch auf irgendwas ein. Ich möchte nur dass die Umgebung Roms weiterhin wie bisher vom Regionarius und seinen Polizeikräften gesichert wird. Und dieser Änderungsvorschlag verbietet das."

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • "Wieviele Polizeikräfte sind denn im Umland der Stadt postiert? Stehen die in annähernder Relation zur Mannstärke der Stadtkohorten?


    Anders gefragt: Sollten die Stadtkohorten damit wirklich zu stark belastet werden? Wenn dem so sein sollte, dann wurde ich somit überzeugt" ;)

  • "Selbst wenn die Stadtkohorten sich nun verpflichten würden, in dem Maße das Umland der Hauptstadt zu kontrollieren, wie es die Centuriones Statorum mit ihren Einheiten machen, so gäbe es wieder dasselbe Problem wie wenn die CU nur für die Urbs selbst zuständig wären: Irgendwo endet der Zuständigkeitsbereich (und keiner weiß genau wo, am Rande bemerkt).


    Senator Victor wollte, wenn ich mich nicht täusche, eine Überschneidung der Zuständigkeitsbereiche der Polizei erreichen. Doch dies wird durch die vorgeschlagene Änderung nicht geschehen."

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • Zitat

    Original von Publius Decimus Lucidus
    "Ich denke, man muß hier abwägen zwischen der Häufigkeit einer Flucht aus Rom und einer Flucht nach Rom. Ersteres erscheint mir - allerdings unbelastet jeglichen Wissens um polizeiliche Berichte - wahrscheinlicher. Daher finde ich den Vorschlag des Senators Victor begrüssenswert, die Arbeit der Cohortes Urbanae wird so in meinen Augen erleichtert.


    Nunja, überzeugt mich vom Gegenteil ;)"


    Meridius räusperte sich.


    "Ich tue es gerne. Wo kann man leichter untertauchen, wenn nicht in der Millionenstadt Rom? Ich möchte die Leistungen der Praetorianer nicht schmälern, aber in Rom gibt es tausende von nicht registrieren Individuen, entlaufene Sklaven, Mörder, Räuber, Aussteiger. Wer ein verpfuschtes Leben hat, kann hier ein neues anfangen. In der Suburbia fragt kein Mensch danach, woher man kommt und wie die Vergangenheit aussieht. Alles was zählt ist das hier und jetzt..."

  • Zitat

    Original von Secundus Flavius Felix
    "Es geht mir nicht um Rom. Es geht mir um die tausenden Bürger im Umkreis von 100 Meilen um die Urbs, die plötzlich nur mehr auf die in Rom stationierten und sich nur um Rom kümmernden CUler angewiesen sind, die die Stadt nur verlassen um einem Verbrecher (der in Rom was angestellt hat) nachzulaufen."


    Nun gut, dann habe ich mich wohl missverständlkich ausgedrückt und ändere meinen Vorschlag zur verdeutlichung um:


    § 6 Polizei
    (1) Der Statthalter übt die Polizeifunktion in seiner Provinz aus. Hiervon ausgeschlossen ist das Stadtgebiet von Rom. Im italischen Umland im Ausmass von 100 Meilen um die Stadt üben sowohl der Statthalter, als auch die Statrömischen Einheiten diese Funktion aus.


    Das schränkt die Position des Statthalters nicht wesentlich ein und behindert auch die römsichen Polizeitruppen nicht.


    Mir geht es hier wahrlich nicht darum irgendwem die Rechte wegzunehmen, und bei Fragen der Sicherheit den beleidigten Statthalter hervorzukehren ist völlig überflüssig, abert so wie das Gesetz zur Zeit lautet besteht eine große Lücke in der aktiven Verbrechensbekämpfung.


    Zitat

    Original von Secundus Flavius Felix
    Ich beabsichtige keinesfalls, den Aktionsbereich der stadtrömischen Einheiten auf Rom zu beschränken. Tatsächlich schränkt kein einziges von mir geschriebenes Gesetz die Wirksamkeit der CU geographisch auf irgendwas ein. Ich möchte nur dass die Umgebung Roms weiterhin wie bisher vom Regionarius und seinen Polizeikräften gesichert wird. [....]


    In der Les Prtovincialis steht ja bis jetzt wohl eindeutig:

    § 6 Polizei
    (1) Der Statthalter übt die Polizeifunktion in seiner Provinz aus. Hiervon ausgeschlossen ist das Stadtgebiet von Rom.


    Das heisst ja wohl, dass in den Provinzen der Statthalter und seine Beauftragten für Recht und Ordnung sorgt.... und das italische Umland von Rom ist nun mal auch Teil einer Provinz, oder etwa nicht? Aber die Stadtrömsichen Eineheiten unterstehen nicht dem Statthalter, ergo üben sie nicht die Polizeifunktion in den Provinzen aus, daher ist ihr einsatzgebiet stark eingeschränkt!

  • Zitat

    Original von Maximus Decimus Meridius


    Meridius räusperte sich.


    "Ich tue es gerne. Wo kann man leichter untertauchen, wenn nicht in der Millionenstadt Rom? Ich möchte die Leistungen der Praetorianer nicht schmälern, aber in Rom gibt es tausende von nicht registrieren Individuen, entlaufene Sklaven, Mörder, Räuber, Aussteiger. Wer ein verpfuschtes Leben hat, kann hier ein neues anfangen. In der Suburbia fragt kein Mensch danach, woher man kommt und wie die Vergangenheit aussieht. Alles was zählt ist das hier und jetzt..."


    Also wollt ihr darauf hinaus, dass weil es in Rom Verbrecher gibt jedwede Art von Bekämpfung derselben sinnlos ist, eben weil es sie gibt? Ihr sagt ja zumindest, dass es in Rom viele Kriminelle gibt und dann unterstützt ihr nicht eine Gesetzesänderung die dies ändern will?


    Ich gebe gerne zu: keine Polizei ist allwissend und es entgehen den CU etc. auch immer wieder Verbrecher, aber die von mir vorgeschlagenen Änderung könnte sie zumindest schlagkräftiger machen!

  • “Diese Neuformulierung soll also darauf abzielen, dass künftig im Umland von Rom sowohl der Statthalter, als auch die Cohortes Urbanae polizeiliche Gewalt haben. Also eine Überschneidung ihrer Kompetenzen, verstehe ich das richtig?“

  • In der Theorie schon, was die praktsiche Umsetzung angeht würde es sich wohl zeigen, ob sich ein Wer-zuerst-kommt-mahlt-zuerst-System bei der Verfolgung von Delikten einstellt, oder ob eine Absprache zwischen den jeweiligen Kommandeuren und dem Statthalter betreffs der Aufnahme von Ermittlungen einbürgert.


    Im Übrigen möcht ich nochmal darauf hinweisen, dass auch die Vigiles in dieses Gesetz eingeschlossen wären und nicht nur die CU.

  • “Nun, ich halte das insgesamt für einen sehr sinnvollen Vorschlag.


    Allerdings sollte meiner Ansicht nach klar festgelegt werden, wer in diesem Überlappungsgebiet wem gegenüber im Zweifelsfall weisungsbefugt ist.


    Ich habe mich kundig gemacht. Einhundert Meilen im Umkreis der Stadt Rom würde folgende, größere Städte mit einschließen: Ostia, Asisium, Corfinum und Tibur. Würden diese Zuständigkeiten dann auch innerhalb dieser Städte gelten? Ich weiß, in Ostia sind die Vigiles ohnehin schon präsent.“

  • Zitat

    In der Les Prtovincialis steht ja bis jetzt wohl eindeutig:

    § 6 Polizei
    (1) Der Statthalter übt die Polizeifunktion in seiner Provinz aus. Hiervon ausgeschlossen ist das Stadtgebiet von Rom.


    Das heisst ja wohl, dass in den Provinzen der Statthalter und seine Beauftragten für Recht und Ordnung sorgt.... und das italische Umland von Rom ist nun mal auch Teil einer Provinz, oder etwa nicht? Aber die Stadtrömsichen Eineheiten unterstehen nicht dem Statthalter, ergo üben sie nicht die Polizeifunktion in den Provinzen aus, daher ist ihr einsatzgebiet stark eingeschränkt!


    Nein. Das bedeutet nur dass der Statthalter keine polizeiliche Kontrolle über das Stadtgebiet von Rom hat. Es wird in keinem Wort etwas über die Rechte und Einschränkungen der stadtrömischen Einheiten gesagt! Sonst wäre eine Vigiles-Station in Ostia unmöglich.


    Ich bin weiterhin der Meinung, dass keine Gesetzesänderung notwendig ist um den Cohortes Urbanae das Verfolgen von Verbrechern durch das Umland der Urbs zu erlauben.

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • Zitat

    Original von Secundus Flavius Felix


    Nein. Das bedeutet nur dass der Statthalter keine polizeiliche Kontrolle über das Stadtgebiet von Rom hat. Es wird in keinem Wort etwas über die Rechte und Einschränkungen der stadtrömischen Einheiten gesagt! Sonst wäre eine Vigiles-Station in Ostia unmöglich.


    Ich bin weiterhin der Meinung, dass keine Gesetzesänderung notwendig ist um den Cohortes Urbanae das Verfolgen von Verbrechern durch das Umland der Urbs zu erlauben.


    In der Lex steht eindeutig, dass der Statthalter die Polizeifunktion ausübt. Da steht nur Statthalter, kein weiteres Wort, keine Ergänzung, da steht einzig und allein "Statthalter". Die stadtrömsichen Einheiten haben aber nichts mit dem Statthalter zu tun, wie ich schon sagte, also üben sie zur Zeit keine Polizeifunktion in irgendeiner Provinz aus. Was die Vexillatio in Ostia angeht, fehlt ihr dann schlicht weg die gesetzliche Grundlage.

  • Zitat

    Original von Gaius Octavius Victor
    Was die Vexillatio in Ostia angeht, fehlt ihr dann schlicht weg die gesetzliche Grundlage.


    "Da irrst du dich, Senator Victor. Hier kannst du die gesetzliche Grundlage nachlesen."



    Anhang des Codex Militaris:
    PARS PRIMA - Lex Didia Et Germanica Et Octavia Vigilium
    ...
    § 1.10 Zusätzlich ist eine Vexillatio der Cohortes Vigiles in Ostia stationiert, welche dem Befehl des Praefectus Vigilum von Rom untersteht. Diese Vexillatio ist für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit in Ostia, für die Brandbekämpfung, für den Schutz der dortigen Hafenanlagen und Getreidelager sowie für die Aufklärung von Straftaten in Ostia verantwortlich.
    Durch die Cohortes Vigiles durchgeführte Erstermittlungen bei Schwerverbrechen und Verbrechen sind zur weiteren Berarbeitung an die nach § 56 des Codex Iuridicalis zuständigen Einheiten zu übergeben.


    § 1.11 Der Befehlshaber der Vexillatio in Ostia wird durch den Praefectus Vigilum in Rom ernannt.


    Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    "...diese Zuständigkeit bleibt erhalten gemäß den juristischen Grundsätzen "lex specialis derogat legi generali" und dem "Prinzip der Einheit der Rechtsordnung."


    "Senator Hungaricus brachte diesen schönen Satz mal im Zusammenhang mit den Zuständigkeiten der Vigiles laut Lex Vigilium und den Regelungen des Codex Iuridicalis. Die Argumentation trifft aber in dem vorliegenden Falle genauso zu."

  • “Wenn man für den Einsatz der Vigiles in Ostia eine eigene Gesetzesergänzung für nötig befand, warum dann nicht für den Einsatz der Cohortes Urbanae im Umland Roms? Widerspricht das nicht der Aussage des Senators Flavius Felix, dass eine ergänzende Regelung unnötig sei?“

  • Zitat

    Original von Lucius Aelius Quarto
    “Wenn man für den Einsatz der Vigiles in Ostia eine eigene Gesetzesergänzung für nötig befand, warum dann nicht für den Einsatz der Cohortes Urbanae im Umland Roms? Widerspricht das nicht der Aussage des Senators Flavius Felix, dass eine ergänzende Regelung unnötig sei?“


    "Ein Spezialgesetz für die Vigiles gab es bereits, da war nur eine kleine Ergänzung notwendig. Ein CU-Gesetz gibt es nicht.


    Sim-Off:

    Historisch gab es zu dem Zeitpunkt in dem unser IR spielt eine Kaserne der Vigiles in Ostia. Das war auch einer der Gründe für die von mir initiierte Ergänzung der Lex Vigilium und der Aufstellung der Vexillatio Ostiensis.

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