Diskussion: Änderung Lex Provincialis
Der Senat stimmt über folgende Änderung des COD MIL ab:
(Zusätze sind blau hervorgehoben)
CODEX MILITARIS
§ 13 Kriegsrecht
(4) Für die Cohortes Praetoriae und die Cohortes Urbanae gilt das Kriegsrecht permanent. Bei den Cohortes Urbanae ist dies auf die Stadt Rom und das italische Umland im Ausmass von 100 Meilen um die Stadt beschränkt.
Dies geschieht durch Ablehnung (), Zustimmung (
) oder Enthaltung.
Bei Zustimmung zu obgenannter Änderung kann durch weitere Zustimmung (ein zweites ) auch für folgende Änderung gestimmt werden:
Lex Provincialis
§ 6 Polizei
(1) Der Statthalter übt die Polizeifunktion in seiner Provinz aus. Hiervon ausgeschlossen ist das Stadtgebiet von Rom. Im italischen Umland im Ausmass von 100 Meilen um die Stadt üben sowohl der Statthalter, als auch die Stadtrömischen Einheiten diese Funktion aus.
Es gibt also 4 Möglichkeiten:
[*]Enthaltung
[*] (dagegen)
[*] (für Änderung COD MIL)
[*]
(für Änderung COD MIL und Lex Prov)
Die Abstimmung beginnt am ANTE DIEM XIV KAL SEP DCCCLV A.U.C. (19.8.2005/102 n.Chr.)