Hauptverhandlung IUD MAI VII/DCCCLV - Imperium Romanum vs. Decimus Matinius Ignotus

  • :] "Danke."


    Livia wendet sich an den Soldaten.


    "Salve, Decurio. Laut meinen Unterlagen befandest du dich am PRIDIE ID AUG DCCCLV A.U.C. (12.8.2005/102 n.Chr.) als Anführer einer Abteilung deiner Einheit vor der Castra Praetoria, als es zu den Vorfällen kam, die hier und heute verhandelt werden. Berichte uns bitte den genauen Hergang und die Reihenfolge der Ereignisse. Welche Rolle hat der Angeklagte Decimus Matinius Ignotus bei all dem konkret gespielt?"

  • "Deine Unterlagen sind soweit korrekt.
    Nun, vor der Castra versammelte sich eine aufgeregte Menge, welche die Freilassung des Senators Curio und den Niedergang des Senats forderte. Nachdem der Senator Decimus Meridius das Wort an die aufgebrachte Menge gerichtet hatte, forderte dieser Mann"
    er deutete auf Matinius Ignotus "regelrecht die Hinrichtung von Senator Decimus Meridius. Worauf auch ein Stein auf den Senator Decimus Meridius geworfen wurde.
    Es wurden dann weitere Versuche gestartet die Menge zu beruhigen, welche allerdings alle keine Früchte trugen. Als Matinius Ignotus dann nach vorne trat, um das Wort an die Menge zu richten, grifffen wir ein und zerstreuten die Menge. Während dieser Zerstreuung wurde Matinius Ignotus festgenommen. Da er, nicht nur nach meiner, sondern auch nach Einschätzung anderer Soldaten der Cohortes Praetoriae, offenbar der Rädelsführer war.

  • "Auf welchen Kriterien begründet sich die Annahme, dass er einer der Rädelsführer sei? Ist es -nach deiner persönlichen Einschätzung- nicht ebenso gut möglich, dass er nach den Worten des damaligen Aedilen den Mob zum Einlenken bewegen wollte?"

  • "Nun, wer Parolen wie 'Nieder mit dem Senat' und ähnliches um sich wirft, hat wohl kaum das Interesse die Menge zu beruhigen. Er hat die Menge durch diese Parolen immer wieder neu angeheizt."

  • "Nachdem der Senator zu sprechen geendet hatte, meldete sich zudem noch ein Factio-Kollege meines Mandanten zu Wort. Dieser redete den aufgebrachten Bürgern ein weiteres Mal ins Gewissen. Nach dessen Worten war mein Mandant verstummt. Erst kurz bevor die Prätorianer eingriffen, wollte er sich in einer kleinen Ansprache wieder an die Menschen wenden. Bis zu diesem Zeitpunkt trat er nie als Anführer auf und war stets nur ein Teil der Menge, von ihrer Dynamik mitgerissen. Ab diesem Zeitpunkt ist es von außen betrachtet ebenso gut möglich, dass er Einsicht fand und dem Treiben ein Ende gebieten wollte.


    Kannst du dies, neutral und objektiv betrachtet, so bestätigen?"

  • "Nein, kann ich nicht. Auch wenn, wie ich selbst weiß, Menschen ihre Meinung gerne und oft ändern, tun sie das meistens nicht so schnell von einem Extrem in das Andere. Zum anderen spricht es auch für sich, wenn die Menge die Worte und Parolen des Matinius Ignotus aufgefasst hat und sie immer wieder widerholt hat.
    Aber selbstverständlich hätte er auch seine Meinung ändern können und er war wirklich vorgetreten um die Menge zu beschwichtigen, was allerdings höchst unwahrscheinlich ist und wovon auch nicht auszugehen war. Ebenfalls wurde die Menge etwas leiser, als Matinius Ignotus anstalten machte, etwas zu sagen. Was darauf schließen lässt, dass er von der Menge als Anführer gesehen wurde."

  • Mattiacus erhob sich.


    "Die Zeugenaussagen und das Beweismittel bestätigen die Rolle des Angeklagten als Rädelsführer der Unruhen am PRIDIE ID AUG DCCCLV A.U.C. (12.8.2005/102 n.Chr.). Das Verhalten des Angeklagten erfüllt aus Sicht der Anklage den Tatbestand der § 103 CodIur in Verbindung mit § 105 CodIur. Er hetzte mit seinen Reden die Menge auf, Steine gegen Prätorianer und den Senator Decimus Meridius zu werfen. Dies erfüllt das geforderte Merkmal "er auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen (Gewalttätigkeiten gegen Menschen) zu fördern". Durch die gleichen Reden und Aussagen ist auch der Tatbestand des § 105 CodIur erfüllt.
    Eventualvorsatz ist anzunehmen.
    Rechtfertigungsgründe sind ebenso nicht ersichtlich und die Taten sind dem Angeklagten auch persönlich vorwerfbar.
    Ob der Angeklagte wirklich zur Besinnung gekommen sei und die Menge beruhigen wollte kann ihm nicht nachgewiesen werden, so dass dies ihm nicht mildernd ausgelegt werden darf bzw. die Formel "in dubio pro reo" ausschliesst.
    Auch wenn er diese tun wollte war dies viel zu spät, da hier genausogut eine versuchte Strafbarkeit in Betracht kommt, der in einem beendeten Versuch mündet, von dem der Angeklagte nicht zurücktreten kann."


    Mattiacus machte eine Pause, damit sich das gesagte setzte.


    "Die Advocatio Imperialis fordert 3 Monate Freiheitsstrafe, subsidiär 1000 Sz. Geldstrafe."

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