Exil im Cod. Iur. (Änderung der Gesetzeslage)

  • “Im Zusammenhang mit unserer Diskussion zur ‚Änderung der Gesetzeslage’ möchte ich einen weiteren Punkt ansprechen, den ich nicht im Einklang mit unseren Traditionen sehe, der heute jedoch Gesetzeskraft hat.
    Es geht um die Strafandrohung der Freiheitsstrafe, welche im Codex Iuridicalis breiten Raum einnimmt.
    Ich halte die Freiheitsstrafe für eine zutiefst unrömische Sanktion. Jemanden einzusperren haben unsere Vorväter niemals als Strafe angesehen, sondern immer nur als vorübergehende Verwahrung, bis über das weitere Schicksal des Gefangenen entschieden wird.


    Die traditionelle Strafe heißt nicht Freiheitsentzug, sondern Exil!


    Ich schlage deshalb vor, den gesamten Codex Iuridicalis hinsichtlich dieser Frage zu überprüfen und die jeweiligen Strafandrohungen entsprechend zu ändern. In den meisten Fällen müsste lediglich das Wort ‚Freiheitsstrafe’ durch das Wort ‚Exil’ ersetzt werden.“


    Sim-Off:

    Für das Spiel macht es ja keinen großen Unterschied ob jemand irgendwo in einem Kerker-Thread festsitzt oder im Thread Zypern oder Rhodos. Es wäre aber authentischer.

  • "Wäre es nicht einfacher, wenn, im Paragraphen Freiheitsstrafe den Zusatz einzufügen: -Sie kann vom Gericht als Exil verhängt werden.-


    So spart man sich Arbeit und lässt dem Gericht weiterhin die Möglichkeit jemanden ins Mamertin zu schicken, denn das kann manchmal besser sein, als Exil. Man erinnere sich an manch einen Agitator, dessen Exil keine Wirkung hatte und ihn nur zum König der Insel machte, Strafeffekt war gleich null."

  • Obwohl mir das Gestocher von Senator Geminus in alten Wunden einen Stich durch Herz gab, war mein Bruder doch seit geraumer Zeit spurlos verschwunden, so nickte ich doch.


    "Ganz meine Meinung."

  • “Man sollte das Mittel der Freiheitsstrafe vielleicht nicht vollkommen aus der Hand geben, da gebe ich dir recht, Senator Helvetius Geminus. Allerdings meine ich, dass das Exil die Regel und die Freiheitsstrafe die Ausnahme sein sollte. Insofern würde ich sagen, dass in allen Paragrafen des Codex Iuridicalis Subpars Secunda diese Regelstrafe enthalten sein sollte. Man könnte dann in einem geänderten § 52 Cod. Iur. sagen, dass statt Exil auch Freiheitsstrafe verhängt werden kann.


    Zum Mamertinus sei noch gesagt, dass die Verbringung von Gefangenen in dieses alte Gefängnis Roms zurzeit nicht gängige Praxis ist. Auch ein Punkt, der mir persönlich missfällt.
    Im Augenblick verbüßen Verurteilte ihre Strafe bekanntlich in den Kerkern der Castra Praetoria.“

  • Zitat

    Original von Lucius Aelius Quarto
    Insofern würde ich sagen, dass in allen Paragrafen des Codex Iuridicalis Subpars Secunda diese Regelstrafe enthalten sein sollte. Man könnte dann in einem geänderten § 52 Cod. Iur. sagen, dass statt Exil auch Freiheitsstrafe verhängt werden kann.


    "Gefällt mir auch.
    Darf ich auch daran erinnern, dass vor einiger Zeit ein Antrag auf Aufnahme der Bestrafung durch Gladiatorendienst in den CodIur gemacht wurde und auch andere Kritik an der derzeitigen Bestrafung und Einteilung der Straftaten geäußert wurde?"

  • "Das könnten wir ja einmal zum Anlass nehmen eine Neuerung in den Senat einzuführen. Wie wäre es, wenn der Senat Komissionen bilden können darf?


    Ein Thema. 3-4 Senatoren, ein Vorsitzender. Ein Zeitansatz.
    Diese können dann gewisse Vollmachten erhalten, was Beweisfindung, Beragung und Weisungsbefugnis angeht.


    Diese lösen dann ihr gesetztes Problem und schlagen am Ende unter Vorbringungd er Fakten dem Senat eine Lösung vor. Zwei Beispiele fielen mir bereits ein. Klärung der Geschehnisse in Hispania, unter Agrippa und eine Novellierung des Codex Iuridicialis.


    Es hätte meiner Ansicht nach einige Vorteile. Die Masse der Senatoren bekommt vor Entschluss eine aufgearbeite Voruntersuchung. Wenige Senatoren arbeiten mit Hochdruck, anstatt alle mit wenig Interesse. Solche Komissionen werden öffentlcih bekannt gemacht, auch deren Ergebnisse, so können sich Senatoren vor dem Volke profilieren, im Hinblick auf Wahlen Tatkraft beweisen. Man wird besser zuordnen können, wer im Senat arbeitet und wer nicht.


    Ich würde bei Interesse einen entsprechende Gesetzestext entwerfen.


    Was sagen Plenum und Princeps, so wie natürlich Augustus dazu?"

  • Sim-Off:

    Die tresviri capitales sind erstmalig um 290 v. Chr. bezeugt. Ihre Rolle ist aber umstritten. Es handelt sich um niedere römische Beamte, die Teil des Vigintisexvirats sind. Mommsen sieht in ihnen bloße Vollzugsbeamte und Gehilfen der Praetoren. Zum Teil wird ihnen aber auch eigenständige Polizeigewalt und Gerichtsbarkeit zugesprochen. Cicero schildert in seiner Rede pro Cluentio eine Begebenheit, bei der die tresviri selbst die Eingangsuntersuchungen gegen einen Mordverdächtigen einleiten und auch wieder selbsttätig einstellen. Allerdings soll ihre Zuständigkeit auf die Unterschicht der römischen Bürgerschaft und auf Sklaven beschränkt gewesen sein. Die Jurisdiktion über die oberen Schichten oblag dem Praetor.


    Nicht soo passend, oder?


    "Nun, eine Art Exekutivgremium innerhalb des Senates, von diesem ausgesandt um gewisse Probleme zu lösen, diese zu ergründen oder um weitergehende Informationen zu sammeln. Eine Benennung wäre noch zu klären."

  • Zitat

    Original von Titus Helvetius Geminus
    Was sagen Plenum und Princeps, so wie natürlich Augustus dazu?


    Ich nickte bei Geminus Ausführung, hielt ich sie doch für sehr sinnvoll und zweckmäßig.

  • Sim-Off:

    Ich dachte dabei eher an sowas ...


    Nehmen wir Caesars Agrargesetz von 59 v. Chr.
    Damals wurde im Senat auf ein Triumvirat aus Senatoren (M. E. Crassus, Pompeius und Calpurnius Piso), welche die Ausführung im Namen des Senates überwachte.


    Nach dem Sieg über den letzen Makedonenkönig wurde ein Zehnmanngrenium aus Senatoren nach Griechenland entsandt, die es in eine Provinz umwandelen sollte.

    itrit-curatorreipublicae.png matinia2.jpg

    DOMINUS FACTIONIS - FACTIO PURPUREA

    SODALIS MAIOR - GERMANITAS QUADRIVII

    Stadtpatron - Tarraco

  • Sim-Off:

    Hm, ja, die Decemviri, ja. Doch das wärn mit fürne Kommission zu viele Senatoren und Triumvirat ist als Begriff eppes belastet. Ich schau mal ob ich nicht was anderes konstruieren kann, irgendwas mit Inquisition drin wär doch lustig. Echte sinnhafte lateinische Bedeutung und doch ein lustiger kleiner fieser Nebenklang. ;)

  • "Gefällt mir.
    Will man dass die Bevölkerung sich dazu einmischen kann, also diese Kommissionen, wenn sie zusammengestellt wurden, veröffentlichen, oder erst am Ende bei der Präsentierung des Ergebnisses?
    Damit der Volkstribun auch weiß, ob er davon öffentlich berichten darf."

  • "Ich würde sagen, dass im Normfall in Acta und auch wer immer wo auch immer erzählen will veröffentlich wird, dass eine Inquisitio angeordnet wurde und wer Mitglied darin ist, dann natürlich worums dabei geht.


    Ich denke, dass bei kurzen Sache, dann nur mehr das Ergebnis veröffentlicht wird, bei sehr langen Dingen sollte der Kommission auferlegt werden ab und an Zwischenberichte zu erstellen, die dann auch frei gegeben sind.


    Aber es sollte auch möglich sein, eine solche Inquisitio als geheim einzustufen, dann verlässt nichts sraffrei diese Hallen. Es könnte durchaus mal Fälle geben, wo man lieber nicht veröffentlichen will, dass jedandem aufs Dach gesteigen werden soll.


    Ich werde einfach mal einen Gesetzestext entwerfen."

  • "Gehe ich recht in der Annahme, dass der Antrag von Quarto und die Initiierung eines Gesetzestextes zu einer inquisitio in keinem direkten Zusammenhang stehen?


    Denn dann würde ich das Ansinnen des Quarto gerne dahingehend kommentieren, dass ich ihm ganz und gar recht gebe. Freiheitsentzug, wie er momentan verübt wir, ist nicht gemäss der Traditionen unserer Ahnen. Wenn schon Freiheitsentzug, dann tun wir es wie unsere Vorväter: Und zwar werden sozial höher Gestellte bei namhaften Römern untergebracht, die dem "Gast" eine Art Hausarrest auferlegen und die dann auch für den "Gast" verantwortlich sind. Und bei höheren Strafen ab ins Exil."

    PATER FAMILIAS DER GENS SCRIBONIA

    amare et sapere vix deo conceditur

  • "Ich sehe, was du meinst. Aber es gibt ja nach wie vor andere Mittel, so z.B. die Geldstrafen. Man könnte sich auch andere Massnahmen überlegen, wie Degradierungen, Aberkennung von Auszeichnungen, Aberkennung von absolvierten Kursen. Das sind auch recht einschneidende Massnahmen, wie ich finde."

    PATER FAMILIAS DER GENS SCRIBONIA

    amare et sapere vix deo conceditur

  • “Willst du etwa behaupten, dass Exil sei keine harte Strafe, Senator Helvetius Geminus?
    Nennst du unsere Ahnen übermäßig milde?


    Glaubst du, ein Leben ohne Einfluss, ohne Klienten, ohne Schutz, der Ehre und der Ausübung des römischen Bürgerrechts beraubt sei ein Vergnügen? Ich sage, ein wahrer Römer würde sogar mit Freuden in einen Kerker innerhalb der Mauern Roms ziehen, wenn er dadurch nur dem Los entginge, gezwungen zu sein, fern Roms zu vegetieren. Und sind nicht wenige in der Vergangenheit gar am Exil zerbrochen und haben sich das Leben genommen?
    Wenn du also sagen willst, dass Exil sein eine gar zu milde Strafe, dann behaupte ich: Du irrste dich und glaube mir, ich weiß wovon ich rede, denn ich habe es am eigenen Leib erlebt.


    Darüber hinaus gibt es für wirklich schwere, unverzeihliche Verbrechen ohnehin noch den Tod als Strafe. An Härte soll es nicht mangeln.


    Doch vielleicht sollten wir das von dir eingebrachte Instrument einer Inquisitio Senatus nutzen und sie mit der Konzeption einer Reform des Codex Iuridicalis betrauen, mit dem Ziel, ihn zu verbessern und römischer zu machen. In dem Rahmen könnte dann auch das Thema Exil oder Haft und auch neue Formen der Strafe behandelt werden.“

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