Nach Vertragsabschluss mit Tylus gilt es nun einen Legatus Augusti zu ernennen. Dies obliegt eigentlich nur mir, doch will ich den Senat diese Entscheidung überlassen und werde die bevorzugte Person dann ernennen.
Somit muss der Senat klären:
- wer soll Legatus Augusti für Tylus werden
- welche Ornamenta erhält er dafür
- Befristung?
In diesem Zusammenhang möchte ich Cicero Octavius Anton, der als Legatus Augusti in Tylus die gesamten Verhandlungen führte, Ergebnisse hier im Senat vorstellte und dann einen erfolgreichen Abschluss erreichte in aller Form dafür danken. Seine öffentliche Anerkennung und Auszeichnung wurde bereits angeordnet.
Desweiteren sollte der Senat anweisen dem Consulat von Tylus ein Gebäude zuzuweisen.