1. ALLGEMEINES
Ordentliches Benehmen in der Schola wird vorausgesetzt. Besonders gegenüber anderen Schülern und dem Schulpersonal.
Auf Fragen kann nur reagiert werden, wenn sie sich nicht durch das Lesen von Ankündigungen oder der Schulordnung zufriedenstellend beantworten lassen.
2. KURSE
Regelmäßig abgehalten werden:
Cursus Res Vulgares
Cursus Continui (Fortgeschrittenenkurse):
Cursus Medicina (Medizin)/Cursus Architectura I (Wohnbauarchitektur)/Cursus Rebus Mercatoris (Wirtschaft) oder Cursus Muneribus Ludis Aleisque (Brot und Spiele):
Cursus Iuris:
Latein:
Sonstige Kurse:
siehe jeweilige Ankündigung
3. KURSANMELDUNG
Kurse werden im Allgemeinen etwa 7 bis 10 Tage vor Beginn hier an der Schola angekündigt. Mit dieser Ankündigung beginnt die Möglichkeit, sich für einen Cursus anzumelden.
Wird in der Kursankündigung nichts weiteres verlautbart, so ist keine Reise in eine andere Provinz nötig.
Wird ein Kurs an einer Schola einer anderen Provinz abgehalten, so ist eine Anreise nötig und die Anmeldung dazu muss bereits an der jeweiligen Schola erfolgen.
In der Regel ist eine Anmeldung auch nach Beginn des Cursus möglich. Es sind aber jedenfalls die jeweiligen Ankündigungen zu beachten, insbesondere Voraussetzungen zur Teilnahme, wie Mindestrang, Studiengebühr oder bereits abgelegte Prüfungen.
Blinde Anmeldungen (ohne vorherige öffentliche Ausschreibung eines Kurses) werden nicht registriert, da sie unnötigen administrativen Aufwand für die Schule bedeuten.
4. PRÜFUNGSFRAGEN
Die Weitergabe von Prüfungsfragen ohne Einverständnis der Schola ist strengstens untersagt und kann zur Aberkennung bereits erworbener Prüfungen führen.
5. ERGEBNISSE
Öffentlich ausgehängt werden für jeden Kandidaten nur, ob die Prüfung bestanden wurde (gegebenenfalls auch mit Auszeichnung) oder nicht. Jedem Schüler steht zu, die Punkteaufschlüsselung zu erfragen. Bei Bedarf können auch darüberhinausgehende Fragen beantwortet werden, letzteres jedoch unterliegt dem jeweiligen Prüfer.
Eine Abmeldung nach Beginn des Kurses ist nicht möglich. Das bedeutet insbesondere, dass eine Nichtabgabe nach Ende des Kurses als "Nicht bestanden" vermerkt wird.
6. ZWEIT-IDs
Wenn eine ID den CRV bereits bestanden hat, kann er sich diesen für seine anderen IDs als bestanden eintragen lassen: Es hat eine ganz normale Anmeldung zum CRV zu erfolgen. Danach wird dem Rector am besten per PN mitgeteilt, dass Anrechnung erwünscht wird.
Falls jemand den CRV mit Auszeichnung bestanden hat, wird ihm der CRV für weitere IDs nur als bestanden angerechnet, also ohne Auszeichnung. Möchte er eine Auszeichnung für die Zweit-ID, so muss er am CRV regulär teilnehmen, also die Fragen beantworten und sich die Auszeichnung verdienen.
Für die Anrechnung anderer Kurse bitte mit dem Rector in Verbindung setzen.
Stand: 14.03.2009