Schulordnung/Allgemeine Informationen


  • 1. ALLGEMEINES


    Ordentliches Benehmen in der Schola wird vorausgesetzt. Besonders gegenüber anderen Schülern und dem Schulpersonal.


    Auf Fragen kann nur reagiert werden, wenn sie sich nicht durch das Lesen von Ankündigungen oder der Schulordnung zufriedenstellend beantworten lassen.



    2. KURSE


    Regelmäßig abgehalten werden:


    Cursus Res Vulgares


    Cursus Continui (Fortgeschrittenenkurse):


    Cursus Medicina (Medizin)/Cursus Architectura I (Wohnbauarchitektur)/Cursus Rebus Mercatoris (Wirtschaft) oder Cursus Muneribus Ludis Aleisque (Brot und Spiele):


    Cursus Iuris:


    Latein:


    Sonstige Kurse:
    siehe jeweilige Ankündigung



    3. KURSANMELDUNG


    Kurse werden im Allgemeinen etwa 7 bis 10 Tage vor Beginn hier an der Schola angekündigt. Mit dieser Ankündigung beginnt die Möglichkeit, sich für einen Cursus anzumelden.


    Wird in der Kursankündigung nichts weiteres verlautbart, so ist keine Reise in eine andere Provinz nötig.
    Wird ein Kurs an einer Schola einer anderen Provinz abgehalten, so ist eine Anreise nötig und die Anmeldung dazu muss bereits an der jeweiligen Schola erfolgen.


    In der Regel ist eine Anmeldung auch nach Beginn des Cursus möglich. Es sind aber jedenfalls die jeweiligen Ankündigungen zu beachten, insbesondere Voraussetzungen zur Teilnahme, wie Mindestrang, Studiengebühr oder bereits abgelegte Prüfungen.


    Blinde Anmeldungen (ohne vorherige öffentliche Ausschreibung eines Kurses) werden nicht registriert, da sie unnötigen administrativen Aufwand für die Schule bedeuten.



    4. PRÜFUNGSFRAGEN


    Die Weitergabe von Prüfungsfragen ohne Einverständnis der Schola ist strengstens untersagt und kann zur Aberkennung bereits erworbener Prüfungen führen.



    5. ERGEBNISSE


    Öffentlich ausgehängt werden für jeden Kandidaten nur, ob die Prüfung bestanden wurde (gegebenenfalls auch mit Auszeichnung) oder nicht. Jedem Schüler steht zu, die Punkteaufschlüsselung zu erfragen. Bei Bedarf können auch darüberhinausgehende Fragen beantwortet werden, letzteres jedoch unterliegt dem jeweiligen Prüfer.
    Eine Abmeldung nach Beginn des Kurses ist nicht möglich. Das bedeutet insbesondere, dass eine Nichtabgabe nach Ende des Kurses als "Nicht bestanden" vermerkt wird.


    Sim-Off:

    6. ZWEIT-IDs
    Wenn eine ID den CRV bereits bestanden hat, kann er sich diesen für seine anderen IDs als bestanden eintragen lassen: Es hat eine ganz normale Anmeldung zum CRV zu erfolgen. Danach wird dem Rector am besten per PN mitgeteilt, dass Anrechnung erwünscht wird.
    Falls jemand den CRV mit Auszeichnung bestanden hat, wird ihm der CRV für weitere IDs nur als bestanden angerechnet, also ohne Auszeichnung. Möchte er eine Auszeichnung für die Zweit-ID, so muss er am CRV regulär teilnehmen, also die Fragen beantworten und sich die Auszeichnung verdienen.
    Für die Anrechnung anderer Kurse bitte mit dem Rector in Verbindung setzen.



    Stand: 14.03.2009

  • Auszug aus der Lex Schola Atheniensis
    § 6 Dissertation
    (1) An der Schola besteht die Möglichkeit Dissertationen zu erstellen. Das Thema ist frei wählbar, muss aber vor Beginn vom Rektor abgesegnet werden. Die Dissertation besteht aus einer Abhandlung zu einem Spezialbereich des Themas und aus einem kleinen Fragenkatalog (Fragen und Antworten) zum gewählten Thema der Dissertation.
    (2) Wer den CRV und zwei CC bestanden und eine Dissertation erstellt hat, die positiv bewertet wurde, ist berechtigt, den Titel "Magister" mit dem Hinweis auf das Thema der Dissertation zu tragen, zB Magister Philosophiae.
    (3) Die Bewertung der Qualität und Brauchbarkeit der Arbeit erfolgt durch den Rector.


    In Zukunft ist es möglich, sich externe Dissertationen an der Schola anrechnen zu lassen!


    Sim-Off:

    Die Mühen, die sich einige mit der Erweiterung unserer Wiki machen, soll sim-on belohnt werden.
    Wer daran interessiert ist, sich Artikel, die er in die Wiki gestellt hat, als sim-on „externe Dissertationen“ an der Schola anrechnen zu lassen, setzt sich mit dem Rector oder einem Praeceptor in Verbindung, wobei wir natürlich nicht jeden Artikel als eine Dissertation rechnen können.
    So erreichen wir vielleicht auch eine bessere Trennung: In der Wiki stehen informative Artikel zu bestimmten speziellen Themen. Sim-on können Dissertationen als Abhandlungen, Aufsätze gestaltet werden, die eher nicht in die Wiki passen.

  • Aus dem Nachlass des verstorbenen Marcus Octavius Nauticus wurde die Octavia-Stiftung gegründet, die Stipendien für die Fortgeschrittenenkurse der Schola Atheniensis vergibt.


    Anrecht auf ein Stipendium hat jeder Plebejer, der den Cursus Res Vulgares mit Auszeichnung bestanden hat und sich entweder in einem Offiziersrang befindet oder eine Wahl zum Quaestor gewonnen hat.


    Bei Interesse an einem solchen bitte an den Rector der Schola oder an Publius Matinius Agrippa wenden, der diese Stiftung verwaltet

  • Änderung der Voraussetzungen für Stipendien!


    Anrecht auf ein Stipendium hat jeder Plebejer, der den Cursus Res Vulgares mit Auszeichnung bestanden hat und in Militär, Cultus Deorum oder Politik Dienst für das Reich tut. Die letzte Entscheidung liegt bei einer Kommission der Schola.


    Bei Interesse an einem solchen bitte an den Rector der Schola oder an Publius Matinius Agrippa wenden, der diese Stiftung verwaltet

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