Für das aktive Wahlrecht und das passive für das Amt des Quaestors muss man den Grundkurs ("Res Vulgares") der Schola Atheniensis bestanden haben. Weiters ist der CRV Voraussetzung für das Ablegen höherer Cursi, und diese Voraussetzung für das passive Wahlrecht höherer Ämter.
AN DER
SCHOLA GERMANICAE
FINDET FOLGENDER KURS STATT:
RES VULGARES XX
BEGINN DES KURSES:
PRIDIE NON DEC DCCCLV A.U.C.
(4.12.2005/102 n.Chr.)
ABGABEFRIST FÜR PRÜFUNG:
ANTE DIEM XIX KAL IAN DCCCLVI A.U.C.
(14.12.2005/102 n.Chr.)
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