Prokonsularische Provinz Hispania (I/856)

  • “Ich stelle damit das Einvernehmen des Senats fest, den bisherigen Proconsul Publius Matinius Agrippa auch für die nächsten zwei Monate mit der Statthalterschaft der senatorischen Provinz Hispania zu betrauen.
    Meinen herzlichen Glückwunsch, Proconsul.“

  • "Bevor Agrippa jedoch wieder nach Hispania reist, möchte ich die Gelegenheit nutzen, ihn noch zu einem Gesetz zu befragen, das von der Provinzkurie Hispanias erstellt wurde. Ich denke es ist sicherlich für den ganzen Senat interessant.
    Es geht um die Lex Matinia de ordinem decurionem. Soweit ich mich erinnern kann, wurde der Senat von der Existenz dieses Gesetzes informiert.
    Mir wurde nun vor kurzem die Frage gestellt, ob denn dieses Gesetz nicht gegen die reichsweit gültige Lex Provincialis verstößt. Etwa bei der Besetzung der Provinzkurie, die durch euer Gesetz neu geregelt wurde und der Lex Provincialis widerspricht. "

  • "Bei Lex Matinia de ordinem decurionem ist ein Gesetz welches die Provinzcurie am ANTE DIEM XIX KAL IAN DCCCLVI A.U.C. (14.12.2005/102 n.Chr.) verabschiedete. Die Curie hat das Gesetz geprüft und war der Ansicht, dass es sich nicht mit der geltenden Lex Provincialis wiederspricht."

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    DOMINUS FACTIONIS - FACTIO PURPUREA

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    Einmal editiert, zuletzt von Publius Matinius Agrippa ()

  • "Darf ich zitieren.
    Lex Provincialis:
    § 2 Decretum Provinciale
    (3) Decreta Provincialia können imperiumsweite Bestimmungen an die Provinz anpassen, diese Decreta dürfen jenen Bestimmungen jedoch nicht entgegenstehen.


    Nach eurer Lex sollen die Mitglieder der Curia Provincialis nicht mehr vom Volk gewählt werden sondern sich aus den Magistraten zusammensetzen. Das ist nun doch etwas, das im starken Gegensatz zu den imperiumsweiten Bestimmungen steht!
    Verzeih, wenn ich vielleicht etwas falsches sage, ich muss zugeben, ich habe mich noch nicht intensiv damit auseinandergesetzt, doch bestimmen nicht genau diese Mitglieder der Curia dann selbst wieder die Magistrate?
    Ich bin ehrlich gesagt, verwirrt!

  • Es ist durchaus richtig das die Mitglieder der Curia nicht mehr direkt vom Volk gewählt werden, sondern sich aus den Stadtbeamten Städte zusammensetzt.
    Die Curia bestimmt diese Mitglieder nicht, sondern schlägt sie dem Proconsul vor und dieser ernennt sie dann. Aber falls dich beruhigt und der Senat es erlaubt, werde ich versuchen mit meiner Provinzcurie eine Lex Provincialis Hispania zu erarbeiten, damit alle diese Unklarheiten aus der Welt geschafft werden kann und diese werde ich dann sobald wie möglich dem Senat vorlegen ...

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  • "Ich denke wir werden euch nicht davon abhalten, eine Lex Provincialis Hispania zu erarbeiten, doch bin ich der Meinung, und warte nun auf die Meinung der Mitsenatoren, dass Teile eurer Lex Matinia de ordinem decurionem der Lex Provincialis entgegenstehen und somit wirkungslos sind."

  • Aufmerksam lauschte der Kaiser der Unterhaltung und ließ sich, unbemerkt von den meisten Senatoren, eine Abschrift der Lex Provincialis herbeibringen.
    Wenig später nahm er eine solche in Empfang und überflog den Text, bis er die gesuchte Passage fand.


    "Auf ein Wort, Senatorin. In der Lex Provincialis steht geschrieben.. ich zitiere:


    "(3) Jede Stadt darf Abgeordnete in die Curia Provincialis entsenden. Dabei kann der Statthalter jeder Stadt abhängig von ihrer Einwohnerzahl 1-3 Sitze zusagen. Die Abgeordneten werden gewählt und haben eine Amtszeit von 4 Monaten."


    Mir scheint, daß die Interpretation des ersten Satzes den Kernpunkt der möglichen Reibungspunkte zwischen der Lex Provincialis und des in Hispania verabschiedeten Dekretes bildet. Sehe ich das richtig?"

  • "Ich sah eigentlich den Reibungspunkt im letzten Satz, nämlich wo über die Wahl bestimmt wird. Doch soweit ich die hispanische Lex verstanden habe, soll dort die Aufnahme in die Curie nicht mehr über Wahl sondern über Ernennung der Magistrate erfolgen."


    /edit: formulierung..... uhrzeit

  • Zitat

    Original von Aelia Adria
    " soll dort die Aufnahme in die Curie nicht mehr über Wahl sondern über Ernennung der Magistrate erfolgen."


    "Die seinerseits gewählt werden, auch nach hispanischem Dekret. Nun, meines Erachtens wurden in Hispania 2 Wahlen zu einer einzigen vereint.
    Wie stehen die anderen Rechtsexperten dem gegenüber?"

  • "Darf ich dazu noch einen anderen Teil aus dieser Lex zitieren:
    5.) Die Curia bestimmt die Magistrate und Duumviri in den Städten oder beschließt eine öffentliche Wahl durch die Bürger."

  • Zitat

    Original von LUCIUS ULPIUS IULIANUS
    "Die seinerseits gewählt werden, auch nach hispanischem Dekret. Nun, meines Erachtens wurden in Hispania 2 Wahlen zu einer einzigen vereint.
    Wie stehen die anderen Rechtsexperten dem gegenüber?"


    Irgendwie hatte Hungi das Gefühl, er wäre mit "die anderen Rechtsexperten" gemeint. Nachdem sich auch sonst keiner außer Adria meldete, mußte es halt so sein. Er nickte kurz seinen Scriba - der unauffällige Typ mit der schlechtsitzenden Tunika - zu sich und begehrte eine Abschrift der Lex Provincialis und dem hispanischen Dekret. Es dauerte eine Zeit lang, doch dann bekam er die beiden gewünschten Schriftstücke und Hungi las sich beide aufmerksam durch und verglich die relevanten Passagen miteinander. Die Senatoren um ihn hörten nur ein "Mhm... mhm... mhm... aha... mhm..." aus seiner Kehle.


    Adria hat sich etwas unglücklich ausgedrückt, aber Recht. Meiner Ansicht nach widersprechen sich tatsächlich einige Dinge. Aber gehen wirs der Reihe nach durch.


    Punkt 1:
    Hispania:
    2.2).Die Mitgliedschaft gilt auf Lebenszeit, sofern man nicht Mitglied eines anderen Ordo Decurionum wird.
    in Verbindung mit
    4.) Die Mitgliedern des Ordo Decurionum stellen die stimmberechtigten Mitglieder der Curia.


    widerspricht sich mit


    Lex Provincialis
    § 19 Zusammensetzung
    (3) Jede Stadt darf Abgeordnete in die Curia Provincialis entsenden. Dabei kann der Statthalter jeder Stadt abhängig von ihrer Einwohnerzahl 1-3 Sitze zusagen. Die Abgeordneten werden gewählt und haben eine Amtszeit von 4 Monaten.


    Salopp gesagt: Das passt so nicht ganz. Weder von der Anzahl der Mitglieder in der Curia Provincialis, noch mit der Amtszeit.


    Punkt 2:
    § 19 Zusammensetzung
    (4) Die Regionarii und Duumviri der Provinz erhalten Beisitzerstatus in der Curia Provincialis.


    Das sagt die Lex Provincialis. In der hispanischen Version jedoch sind die Duumvire aber Vollmitglieder der Curia, da sie ja dem Ordo Decurionum angehören.


    Das einmal zum rechtlichen. Ich habe aber noch einige Anmerkungen.


    2.2).Die Mitgliedschaft gilt auf Lebenszeit, sofern man nicht Mitglied eines anderen Ordo Decurionum wird.
    Dieser Punkt macht mir auch Sorgen. Zweifelsohne sind die Personen im Ordo Decurionum verdiente Männer und Frauen, doch die ledigliche Einschränkung auf einen Wechsel in ein anderes Ordo Decurionum? Was, wenn jemand die Stadt wechselt? Warum sollte er oder sie dann noch der Stadtadel seines vorigen Wohnsitzes sein? Und was, wenn sich jemand durch infames Verhalten dem Ordo unwürdig macht?


    Dann gibt es nur noch einen Punkt, der aber eher formaler Natur ist:
    5.1.) Der Statthalterl hat das Recht, eigene Kandidaten vorzuschlagen.
    Ich finde es lustig, daß der Statthalter von Hispania hier in Diminutiva angesprochen wird. :D

  • Iulianus nickte und blickte zu Agrippa.


    "Ich fordere den Senat auf, einen Vorschlag zur Verbesserung des hispanischen Dekrets auszuarbeiten. Er möge gegebenfalls eine Arbeitsgruppe bilden.
    Senator Hungaricus, wie steht es um die momentane Gültigkeit des Dekretes?"

  • Hungi räusperte sich.


    Mein Kaiser, bei allem Respekt, aber Hispania ist für seine Dekrete selber zuständig.


    Was die Gültigkeit angeht: Außer die von mir genannten Punkte 2.2 und 4 ist das Dekret gültig. Trotzdem lege ich der hispanische Curie nahe, das ganze Gesetz gründlich zu überarbeiten, vor allem auch die von mir vorhin kritisierten Punkte.

  • Agrippa wandte sich zum Kaiser ...


    "Falls es der Curie gewährt wird, möchten wir, wie bereits erwähnt eine Lex Provincialis Hispania erarbeiten, welche dann analog zur Provinica Hispania von der normalen Lex Provincialis ausgenommen wird ..."

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  • Hungi runzelte die Stirn. Schon wollte er zu einem ungläubigen "Wozu?" ansetzen, doch dann merkte er, daß es dem Kaiser gegenüber unhöflich gewesen wäre und blieb doch still. Er lehnte sich zurück und fragte sich, warum Agrippa unbedingt eine Lex Hispania haben wollte...

  • Auch Avarus machte sich so seine Gedanken... eine Rückkehr zur Republik? Wo eine jede Provinz ihr eigenes Süppchen kocht. Nein das konnte nicht im Sinne der Allgemeinheit und des Staates stehen. Wer weiß: Heute ein Lex Hispania, Morgen eine Depesche für Syria und Übermorgen ein Dekret allein für Dacien. Ihm wäre es eh lieber weniger Gesetze, die mehr abdeckten und aussagten, als immer neue Abwandlungen mit immer weniger Durchsichtigkeit.


    Naja aber auch er hatte gemerkt, das es dem Kaiser galt und blieb verschwiegen.

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