Prokonsularische Provinz Hispania (I/856)

  • Zitat

    Original von Publius Matinius Agrippa
    "Falls es der Curie gewährt wird, möchten wir, wie bereits erwähnt eine Lex Provincialis Hispania erarbeiten, welche dann analog zur Provinica Hispania von der normalen Lex Provincialis ausgenommen wird ..."


    "Nein, dies wäre keine gute Lösung. Legt einen Überarbeitungsvorschlag für die Lex Provincialis vor."


    Sim-Off:

    Simpler Grund: Den Ordo Decurionum gibt es mittlerweile im Tabularium, es geht nun darum, ihn SimOn einzubringen.

  • Hungi schüttelte verständnislos den Kopf.


    Mein Kaiser... Proconsul Agrippa. Bei allem Respekt. Aber welchen Zweck soll ein eigenes Gesetz für Hispania bringen, wenn wir mit der Lex Provincialis bereits ein gültiges Gesetz haben?


    Sollte es nur um den Ordo Decurionum gehen, so habe ich bereits meine Bedenken eingebracht. Aber ist dafür ein eigenes Gesetz notwendig?


    Sim-Off:

    So stehe ich auch simoff dazu. Die verschiedenen Ordines brauchen nicht gesetzlich geregelt sein, sie sind es durch die Tradition. Ich würde sagen, daß es vollkommen reicht, wenn man bei den entsprechenden Personen den Ordo Decurionum anzeichnet bzw von mir aus niederschreibt, was man braucht, um diesen zu erlangen oder zu verlieren. Aber ein eigenes Gesetz ist... sinnlos und unnötig.

  • Sim-Off:

    Ich habe ihn sehr wohl verstanden. Du willst, daß wir den Ordo Decurionum simon einbringen. Ja, das ist auch in Ordnung. Aber brauchen wir unbedingt ein Gesetz dafür? Reicht nicht, daß Agrippa von mir aus irgendwo eine Art "interne Richtlinie" anbringt, wo drin steht, wer zum Ordo Decurionum gehört?

  • Sim-Off:

    Wir brauchen nicht "irgendein" Gesetz dafür. Wir haben schon ein Gesetz, das aber so nicht zu den Gegebenheiten des Ordo Decurionum passt. Ich rede ja nicht davon, ein neues Gesetz zu formulieren, sondern das vorhandene anzupassen!
    Daher passt dein SimOn Kommentar schon mal überhaupt gar nicht. Der wirkt so, als hätte Hungaricus ein Nickerchen gehalten und wär jetzt aufgeschreckt weil jemand Lex gesagt hat.

  • "Die Curia Provincialis von Italien hat sich auch mit der Einführung eines Ordo Decurionum auseinandergesetzt. Die Beratungen führten zu diesem vorläufigen Entwurf, der sich jedoch noch in Diskussion befindet."


    Ordo Decurionum Provinciae Italia


    1) Der Ordo Decurionum stellt die Gemeinschaft der honorierten Persönlichkeiten der Provinz Italia dar.


    Mitgliedschaft


    2) Ein röm. Bürger wird in den Ordo Decurionum aufgenommen wenn er:
    a) zum Duumvir einer Stadt bzw Comes einer Regio Italiens bestellt oder gewählt wurde.
    b) ein Standesgeld von 1000 Sesterzen bei seiner Stadt hinterlegt


    2.1) Unfrei geborenen und Vorbestraften ist der Zugang zum Ordo Decurionum verwehrt.


    2.2).Die Mitgliedschaft gilt auf Lebenszeit, sofern man nicht Mitglied eines anderen Ordo wird.


    2.3) Der Pontifex Minor ist, nach Hinterlegung eines Standesgeldes von 1000 Sesterzen bei der Provinzkasse, ebenfalls Mitglied des Ordo Decurionum.


    2.4) Den Mitgliedern des Ordo Decurionum sind Ehrenplätze in Theatern und Arenen zu zuweisen.


    2.5) Die Rangfolge im Ordo Decurionum wird bestimmt durch:
    a) Die Höhe des Amtes
    b) Die Anzahl der absolvierten Legislaturperioden in diesem Amt


    2.6) Die Curia Italica hat das Recht, eigene Kandidaten vorzuschlagen.


    2.7) Mitglieder des Ordo Decurionum können Gesetzesvorschläge oder Ansuchen um Aufhebung eines Decretum Provincialis vorbringen.

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • Er wandte sich zu Senator Felix.


    "Nun ja, im grossen und ganzen sind diese Punkte auch Teile des Ordo Decurionum Provinciae Hispania ..."


    Danach wandte er sich wieder an den Senat.


    "Ich schlage folgenden Änderungen der Lex Provincialis vor."



    § 19 Zusammensetzung
    (1) Die Curia Provincialis besteht aus Abgeordneten und Beisitzern. Abgeordnete haben Stimm- und uneingeschränktes Rederecht, Beisitzer haben kein Stimmrecht.
    (2) Die Comites der Bezirke einer Provinz sind als Abgeordnete in der Curia vertreten.
    (3) Jede Stadt darf Abgeordnete in die Curia Provincialis entsenden. Dabei kann der Statthalter jeder Stadt abhängig von ihrer Einwohnerzahl 1-3 Sitze zusagen. Die Abgeordneten werden gewählt und haben eine Amtszeit von 4 Monaten.
    (4) Die Regionarii und Duumviri der Provinz erhalten Beisitzerstatus in der Curia Provincialis.
    (5) Der Statthalter kann Abgeordnete und Beisitzer ernennen und entlassen.


    in


    § 19 Zusammensetzung
    (1) Die Curia Provincialis besteht aus Vertretern der Städte und der Bezirke einer Provinz.
    (2) Die Bestimmungen für die Zusammensetzung und die Amtsdauer der Curia Provincialis obliegt der Provinzverwaltung.
    (3) Der Statthalter kann Abgeordnete und Beisitzer ernennen und entlassen.

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    DOMINUS FACTIONIS - FACTIO PURPUREA

    SODALIS MAIOR - GERMANITAS QUADRIVII

    Stadtpatron - Tarraco

  • "Ich bin dagegen!
    Mit der Lex Provincialis wurde versucht, allen Städten und Provinzen möglichst gerechten Einfluss in der Provinzkurie durch die Festlegung der Anzahl ihrer Vertreter zuzusprechen, der durch euren Vorschlag wieder zunichte gemacht würde."

  • "Bist du immer noch dagegen, wenn man ergänzen würde, dass jede Stadt mind. ein Vertreter abstellen darf? Wobei ich natürlich darauf hinweisen möchte, dass bei der spanischen Variante jeweils die Duumvire Vollmitglieder der Curie sind ..."

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  • "Ja, wäre ich.
    Und nimmt man so nicht der Bevölkerung selbst Möglichkeiten, aktiv in der Politik mitzuarbeiten, wenn die Duumvire Vollmitglieder statt nur Beisitzer sind?"

  • "Wenn die Duumviri Vollmitglieder sind, können sie besser an der Politik der Provinz teilhaben, denn immerhin haben sie im Gegensatz zu vorher ein Stimmrecht ..."

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  • "Durch das Stimmrecht haben sie jetzt aber noch mehr Möglichkeiten Politik zu betreiben, sie dürfen jetzt auch mitbestimmen ..."

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  • "Für mich wiegt die Möglichkeit "normalen" Bürgern Zugang zu aktiver Politik zu geben, schwerer."
    Sie war kurz davor die Diskussion aufzugeben, nachdem sich sonst kein anderer zu Wort meldete.

  • Sie stand nochmals auf und murmelte dabei etwas, das sich wie "Deus Canis" anhörte.


    "Es sollte klar sein, was ich damit meinte. Bürger, für die die Provinzkurie der einzige Zugang zu Politik ist, im Gegensatz zu Bürgern, die bereits Ämter innehaben, in denen sie etwas bewirken können."

  • “Können denn nach bisheriger Gesetzeslage die Regionarii und Duumviri nicht in die Provinzkurie gewählt werden? § 19 (4) Lex Provincialis stellt doch lediglich eine Garantie für sie dar, als Beisitzer in die Curie aufgenommen zu werden. Aber dieser Absatz schließt doch nicht die Wahl nach § 19 (3) aus.“

  • “Dann sollte dieser Teil der Lex Provincialis auch so beibehalten werden. Es tut mir leid, Proconsul Matinius Agrippa, aber dein Änderungsvorschlag könnte zur Folge haben, dass eine einmal eingesetzte Provinzkurie für alle Zeit über ihre künftige Zusammensetzung bestimmen würde. Das ist, wie ich meine, nicht wünschenswert.“

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