Der Bote atmete erleichtert durch und überreichte das Edikt:
EDICTUM AEDILIS CURULIS
ANTE DIEM IV KAL APR DCCCLXVIII A.U.C.
(29.3.2018/115 n.Chr.)
Wegen Verstoßes gegen § 7 (2) der Lex Mercatus durch Bewerben einer Wolltunika als “Tunika aus Seide“ erhebe ich gemäß § 8 (1) der Lex Mercatus eine Geldstrafe von 775,58 Sesterzen von Marsyas.
Dies ist der erste Verstoß gegen die Lex Mercatus, die Schwere des Verstoßes wird als leicht eingeordnet.
Die Strafe ist binnen einer Frist von zwei Wochen ab Verkündung des Edikts zu zahlen.
Beschwerde oder Einspruch ist an den amtierenden Consul zu richten.
Bitte an Staatskasse II überweisen und nicht vergessen, den Werbetext zu ändern
"Ich danke dir, Helvetius! Und viel Glück beim nächsten Rennen!"