Erneuerung des COD IUR

  • Wie durch den Palastherold verkündet habe ich den Codex Iuridicialis einziehen und außer Karft setzen lassen. Nach kurzem Studium fiel mir auf, das er völlig seine Aktualität und Praktische Nutzbarkeit eingebüßt hat.


    Deshalb wurden umfangreiche Änderungen notwendig. Ich lege dem Senat eine geänderte Version des Codex vor, ich habe vor ihn per Decretum Imperatoris zu erlassen. Und das hat folgenden Grund. Ich will den Senat nicht unnötig blockieren, aber auch nicht übergehen. Somit werde ich eine Version, die den vorigen voll mit Inhalt ersetzt, aber noch nicht vollständig ist vorlegen, die der Senat studieren KANN. Also jeder Senator, der die Zeit und Lust dazu hat kann ihn lesen und hier etwas dazu sagen, was ich eventuell dann ändere. Durch diese Herangehensweise MUSS ihn nicht jeder Senator lesen, weil er ja dann abstimmen müsste, kann es aber bei Interesse tun.


    Nun kurz etwas über die notwendigen Änderungen:


    - als Standartstrafen wurden Freiheits- und Geldstrafe eingeführt.


    Sim-Off:

    Zur INFO: Geldstrafe wurde erst kürzlich durch WISIM möglich und die Freiheitsstrafenbemessung muss hier simOff gesehen werden.
    Ich dachte mir diesen Kompromiss eingehen zu können und das es sinnvoll wäre. Also bloß SimOn 30 Jahre Knast zu schreiben, was keinen ECHTEN Sinn hat habe ich Zeiten eingebaut, die so zu verstehen sind:
    Wird eine ID verurteilt, so wird er echt ins Gefängnis geworfen, will heißen die ID wird für diese Zeitspanne gesperrt. So ist das echte Strafe, die Höhen sind nun natürlich SimOnpolitische Entscheidungen, bisher die meinigen. ;)


    - die Gerichtshöfe wurden den geänderten Bestimmungen zu den Praetoren angepasst


    - ein umfangreicher Allgemeinteil wurde angegliedert


    - der strukturelle Aufbau wurde verbessert


    - der Codex wurde grundsätzlich vereinfach und entschlackt, einige Paragraphen fielen weg


    Sim-Off:

    Grundsatz zu "§" und arabischen Zahlen. Die Paragrapheneinteilung zeigt für mich recht schön die Jurisdiktion an und ist recht praktikabel, die arabischen Zahlen nutze ich hier eher, da man sich hier mit römischem sehr schnell verzettelt.


    Was entschlacken angeht, ich habe vieles vereinfacht und vieles auch einfach weggelassen was heute einfach nimmer sinnvoll ist. Ich nehme in den Codex nur noch Sachen auf, von denen ich glaube, dass wir sie hier mal haben könnten. Ich kann da naürlich auch mal falsch liegen. ;)



    Der vorgelegte Teil ist nur der, der den bisherigen vorerst ersetzt, was Tiefe angeht, es fehlt noch recht viel, was ich ergänzen werde.




    Sim-Off:

    Viele offene SimOff-Aspekte wurden getilgt.
    Rein rechtlich gesehen: Bewährung habe ich völlig weggelassen und Notwehr aber unserem Recht zugestanden, ich denke das ist gut so.


  • Sim-Off:

    So, ich habe eben die letzten Paragraphen angehängt, die ich für sinnvoll hielt, es mag einem anderen der eine oder andere unnötig erscheinen oder auch einer fehlen, das kann nachgebessert werden. Ich denke aber ein gutes Grundgerüst zu haben.


    Grund meiner jetzigen Aktivität ist, dass es nun bald wieder Praetoren geben könnte und die haben Erfahrungsgemäß nicht sehr viel zu tun, aber der alte COD IUR war schlicht nicht abwendbar und so hätten sie nicht mal was tun können, wenn nötig, das musste abgestellt werden. ;)
    Auch, dass vieles bei uns schlicht erlaubt ist, obwohl es jeder als Verbrechen empfinden würde, weil es nicht drin steht. Das wurde auch oft abgestellt.


    Zum Verständnis, es gibt im IR ja zwei verschiedene Arten von Verbrechen:


    A: solche, die der Sim dienen und nur zum Spaß und zur Simbereicherung gemacht werden


    und


    B: solche, die wir echt als Straftat und als Vergehen sehen


    Es gibt Paragraphen im Codex, die nur solche der Sorte A sein können, wie Brandstiftung oder Mord (btw. wir sollten auch in den Regeln haben, dass Mord nicht einseitig beschlossen werden darf, nur wenn A der andere es will, man selber den anderen spielt oder dieser eh nie wieder kommt/kommen will) und dann solche, die der Sorte B angehören oder beidem, wie Hochverrat, Bestechlichkeit, Amtsmissbrauch und ähnliches, also wenn das jemand ECHT im IR tut, dann wollen wir das auch bestraft sehen. Da liegt der Unterschied zwischen Sorte A und B, A ist Spaß und wir wollen nur etwas Sim machen und B wo wir echt rügen und bestrafen wollen. Um das leisten zu können habe ich die Strafen Geld und Freiheit genommen und meist beide zugelassen, bei Sorte A nimmt der Richter eher Geldstrafen, da der andere ja nur "simuliert", diese ist dann nicht soo hoch, hat aber simEffekt. Bei Sorte B kommt Freitheitsstrafe eher zum Zuge, denn wir oben gesagt heißt das SimOn Knast und SimOff Sperrung der ID für diese Zeit, DAS tut ECHT weh und ist somit Strafe, wenn man 3 Monate die ID nicht nutzen darf. Die Sim bleibt aber trotz "Außenwirkung" völlig intakt.


    Ich denke diese Kombilösung schafft alle Notwendigkeiten.

  • Ich finde, das sieht alles recht gut aus. Zu den juristischen Feinheiten will ich auch gar nichts weiter sagen, dass können andere besser. ;)


    Eine Frage hätte ich allerdings: sind Ausnahmen vorgesehen, die den Dienstbetrieb der Armee betreffen? Ich denke konkret daran, dass bekanntmaßen in der Armee die Prügelstrafe gilt (dazu hat ein Centurio ja seinen Rebstock) - und ich würde es sehr ungern sehen, wenn der jeweilige Vorgesetzte dann von einem Soldaten wegen Körperverletzung angeklagt werden kann.


    Und dann ist mir aufgefallen, dass in der Einleitung zwar häufiger davon die Rede ist, dass als Tat durchaus auch das Unterlassen einer bestimmten Handlung gewertet werden kann; trotzdem fände ich es klarer, wenn bekannte Begriffe wie "unterlassene Hilfeleistung" oder "Strafvereitelung im Amt" auch explizit in den Gesetzestext Eingang finden, um Interpretationsspielräume einzuengen.

  • Spurius Purgitius Macer dixit:
    Eine Frage hätte ich allerdings: sind Ausnahmen vorgesehen, die den Dienstbetrieb der Armee betreffen? Ich denke konkret daran, dass bekanntmaßen in der Armee die Prügelstrafe gilt (dazu hat ein Centurio ja seinen Rebstock) - und ich würde es sehr ungern sehen, wenn der jeweilige Vorgesetzte dann von einem Soldaten wegen Körperverletzung angeklagt werden kann.


    Ein guter Punkt, das sind Sachen, die gesucht werden müssen. :)
    Sowas fällt nicht sofort auf. :)
    Ich werde das einfließen lassen. :)


    IST:
    § 15 Körperverletzung
    Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis fünf Monaten oder mit Geldstrafe bestraft.


    SOLL:
    § 15 Körperverletzung
    Wer eine andere Person unrechtmäßig körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis fünf Monaten oder mit Geldstrafe bestraft.


    Sollte dies Wort reichen? Ich glaube schon, oder?


    Und dann ist mir aufgefallen, dass in der Einleitung zwar häufiger davon die Rede ist, dass als Tat durchaus auch das Unterlassen einer bestimmten Handlung gewertet werden kann; trotzdem fände ich es klarer, wenn bekannte Begriffe wie "unterlassene Hilfeleistung" oder "Strafvereitelung im Amt" auch explizit in den Gesetzestext Eingang finden, um Interpretationsspielräume einzuengen.


    Beides sind derzeit keine eigenen Straftaten, können aber bei Willen dazu aufgenommen werden. Ich war mir nicht sicher ob "unterlassene Hilfeleistung" in Rom sinnvoll ist oder war.

  • Zitat

    LUCIUS ULPIUS IULIANUS dixit:
    SOLL:
    § 15 Körperverletzung
    Wer eine andere Person unrechtmäßig körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis fünf Monaten oder mit Geldstrafe bestraft.


    Sollte dies Wort reichen? Ich glaube schon, oder?


    Ich würde sagen nein. Der Codex soll ja schließlich festlegen, was Recht oder Unrecht ist - als muss er auch sagen, was eine unrechtmäßige Misshandlung ist.
    Und natürlich ist ein Schlag von einem Centurio gar keine Misshandlung, sondern eine rein erzieherische Maßnahme! :D
    "Rechtmäßige Misshandlung" wäre genauso paradox wie "Rechtmäßiges Unrecht"...

  • Spurius Purgitius Macer dixit:
    Sollte dies Wort reichen? Ich glaube schon, oder?[/B][/quote]
    Ich würde sagen nein. Der Codex soll ja schließlich festlegen, was Recht oder Unrecht ist - als muss er auch sagen, was eine unrechtmäßige Misshandlung ist.
    Und natürlich ist ein Schlag von einem Centurio gar keine Misshandlung, sondern eine rein erzieherische Maßnahme! :D
    "Rechtmäßige Misshandlung" wäre genauso paradox wie "Rechtmäßiges Unrecht"...


    Wie wäre es dann mit dem folgenden Zusatz:


    Explizit ausgenommen sind hier erzieherische Maßnahmen innerhalb des Exercitus Romanus. ? :)

  • Sim-Off:

    Nicht schlecht. Ist unser Imperator ein kleiner Jurist? :D


    Ich habe ihn jetzt nur überfliegen können, genau schau ich ihn mir später an. Aber folgendes:
    1. Wie ist die Zuteilung geregelt? Also, wann tritt das Iudicium primum zusammen? Gibt es also Verbrechen, die das Iudicium primum nicht behandeln kann oder beginnen alle Prozesse dort?
    2. Wer schreibt die Gerichtsladungen bei der ersten Anhörung? Die Praetoren?


    ok, das wars fürs erste.

  • Wer ist in dem Iudicium primum vertreten oder wird es in bestimmten Abständen neu gewählt?
    Weiß jetzt nicht mehr genau wenn ja wo das steht...

    Pater Familias der Gens Germanica


    Academicus Milititaris Cursus Numero II

  • Sim-Off:


    Marcus Vinicius Hungaricus dixit:
    Nicht schlecht. Ist unser Imperator ein kleiner Jurist? :D


    Wenn, dann nur im Hobby. ;)


    Ich habe ihn jetzt nur überfliegen können, genau schau ich ihn mir später an. Aber folgendes:
    1. Wie ist die Zuteilung geregelt? Also, wann tritt das Iudicium primum zusammen? Gibt es also Verbrechen, die das Iudicium primum nicht behandeln kann oder beginnen alle Prozesse dort?


    Es geginnen alle dort, es sei denn im Gesetz steht ausdrücklich, dass es woanders ist, wie beim Hochverrat.


    2. Wer schreibt die Gerichtsladungen bei der ersten Anhörung? Die Praetoren?


    Genau die. :)


    Traianus Germanicus Sedulus dixit:
    Wer ist in dem Iudicium primum vertreten oder wird es in bestimmten Abständen neu gewählt?
    Weiß jetzt nicht mehr genau wenn ja wo das steht...


    SUBPARS TERTIA - Gerichtshöfe
    § 8 IUDICIUM PRIMUM - Stufe I
    Beim diesem einfachsten Gerichtshof wird der Vorsitz bei Fällen zwischen Römern vom Praetor Urbanus und bei solchen zwischen Römern und Ausländern vom Praetor Peregrinus geführt. Der jeweils andere Praetor sitzt dem Vorsitzenden bei. Sollte einer oder beide der Praetoren verhindert oder nicht im Amt sein, so ernennt der verbliebene Praetor oder der Imperator Caesar Augustus für den aktuellen Fall einen oder zwei Iudices. Das Urteil wird von beiden Richtern in Einvernehmen gefasst, erstellt und vom Vorsitzenden verkündet. Solle diese Einvernehmlichkeit nicht herstellbar sein, so wird der Fall vor dem Iudicium Imperatoris neu verhandelt.


    ;)

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