Änderung der Gesetzeslage | Eherecht

  • Meine Damen und Herren Mitsenatoren, ich bitte um eure Aufmerksamkeit.


    Nach wochenlanger Beschäftigung mit dem Eherecht unserer Vorfahren habe ich es geschafft und aus vielen Quellen und diversesten libri eine Zusammenstellung herausgeschrieben.


    Er lässt ein paar kleinere Blätter ausgeben...


    Sim-Off:

    Es betrifft die folgenden Artikel in unserer Wiki:
    Ehe
    Lex Iulia de adulteriis coercendis
    Lex Iulia et Papia


    Diese drei Artikel würden zu einem sehr großen Teil der Lex Fabia Secunda derogieren, die ohnehin zu einem Gutteil unhistorisch ist.


    Wenn es Fragen gibt, so stehe ich zur Verfügung.


    Ich wünsche viel Spaß bei der Lektüre. :)

  • "Spaß ist nicht unbedingt das, was ich beim Lesen hatte.


    Nun gut. Ich habe mich mit einem Teil deiner Vorschläge beschäftigt:


    Die Lex Iulia de adulteriis coercendis kann meiner Meinung nach so angewandt werden, wie sie historisch überliefert ist
    (sim-off: bis auf die 3 Millionen HS)


    Was die Lex Iulia et Papia angeht, habe ich jedoch meine Bedenken.
    Die allgemeine Pflicht zur Heirat will mir nicht gefallen.

    Sim-Off:

    Idee für Umsetzung von Hungi waren NPC-Charaktere, die man einfach anlegen kann wenn man sonst niemanden findet, und sich auch wieder leicht scheiden lassen könnte
    Ich finde es einfach zu umständlich; wieder eine Sache die das Spiel kompliziert machen würde.


    Alles weitere sehe ich als für uns so anwendbar.


    Und den dritten Teil muss ich mir noch in Ruhe ansehen. Auch wenn es auf den ersten und zweiten Blick sehr komplex und übertrieben genau erscheint, kann ich mir die Anwendung des meisten davon gut vorstellen."

  • Spaß war auch nicht unbedingt das, was ich beim Zusammenschreiben hatte. ;)


    Was die drei Millionen HS angeht, bin ich mit dir einer Meinung, das wäre mit unserer derzeitigen Wirtschaftssituation nicht vereinbar.


    Die allgemeine Pflicht zur Heirat hingegen sehe ich nicht als besonders großes Problem an. Immerhin beschwörte Augustus die römische Tugend, die sollte uns auch am Herzen liegen.


    Sim-Off:

    Im Prinzip wäre eine Heirat dann aufgrund der drei Artikel vor allem dann wichtig, wenn man erben will. In so einem Falle erschafft man sich halt einen NPC. Entweder kommt dann die Ehegatten-ID durch den Spieler oder einen anderen einmal dazu, oder bei Bedarf lässt man sich halt scheiden. Ich sehe da nicht so ein großes Problem.


    Gibt es sonstige Fragen oder Anmerkungen?



    /edit: letzte Frage dazu.

  • "Verheiratete haben Vorteile im Erbschaftsfall, falls wir dies so einführen. In sonst keinen Bereich haben wir derzeit die Unterschiede zwischen Verheirateten und solchen die es nicht sind. Wer sich absichern möchte im Hinblick auf einen baldigen Tod eines Verwandten, der soll heiraten, gerne doch. Aber ich bin gegen die Pflicht dazu."


    Sim-Off:

    Wenn man mehrere Regelungen hat, wo Heirat notwendig ist (für Posten oder was weiß ich), dann würde sich vielleicht der Aufwand zwingend verheiratet zu sein auszahlen. So aber meiner Meinung nach nicht. Denn sich zwingend verheiraten, mit NPC verheiraten und scheiden lassen ist Aufwand und macht das Spiel unnötig wieder mal komplizierter.

  • Zitat

    Original von Aelia Adria
    "In sonst keinen Bereich haben wir derzeit die Unterschiede zwischen Verheirateten und solchen die es nicht sind."


    Sim-Off:

    Wenn man mehrere Regelungen hat, wo Heirat notwendig ist (für Posten oder was weiß ich), dann würde sich vielleicht der Aufwand zwingend verheiratet zu sein auszahlen.


    Derzeit, liebe Adria, derzeit. Was nicht ist, kann noch werden. Das sind rechtliche Vorteile, die ein Verheirateter genießt. In der Lex Iulia et Papia stehen noch andere - sittliche - Vorteile, die man nicht außer Augen lassen sollte.


    Sim-Off:

    Also ganz ehrlich, ich verstehe nicht, warum das Spiel dadurch komplizierter sein soll. Man muß nicht eine große Hochzeitsfeier veranstalten oder sowas, sondern zieht einfach mit einem NPC zusammen und erklärt, daß man in einer Ehe lebt und schwupps: man ist verheiratet. Genauso bei der Scheidung: man wirft den NPC aus der Casa raus und erklärt die Scheidung und schwupps: man ist nicht mehr verheiratet. Was ist da kompliziert?

  • Sim-Off:

    Ich fänds bisserl komisch wenn eine Frau sich einen NPC nimmt und dann noch immer daheim wohnt (auch wenn ich weiß, Frauen habens eher leichter jemanden zu finden); und allgemein das zu spielen. Meine Meinung.


    "Nun gut. Solange sich die anderen Senatoren noch Gedanken machen, möchte ich meine zum dritten von dir vorgelegten Teil nennen."


    Zitat

    Ehevoraussetzungen und Ehehindernisse
    Aus Gründen der militärischen Disziplin wurde im 1. und 2. Jh n Chr Soldaten die Begründung einer Ehe verboten. Dauerverbindungen gab es gleichwohl auch hier; sie waren aber Konkubinate, die erst nach der ehrenvollen Entlassung aus der Armee (missio honesta) legalisiert werden konnten. Die sich daraus ergebenden Erbrechtsprobleme wurden durch Sonderregelungen zugunsten der Soldaten gelöst.


    Hier dürfen wir nicht den Hinweis vergessen, dass unsere Codices Vorrang haben, da der Codex Militaris höheren Soldaten die Ehe erlaubt.



    Zitat

    außerdem im gleichen Kapitel:
    Außerdem verbot ein SC unter Marc Aurel und Commodus die Ehe zwischen Vormund und Mündel, desweiteren diverse kaiserliche Mandate Ehen zwischen Provinzialbeamten und -offizieren und Angehörigen derselben Provinz, solange die Funktion anhält (beides um die Entscheidungsfreiheit der Frau gewährleisten zu können und der Vermeidung der Machtstellung des Vormunds bzw. des Provinzialbeamten).


    Dieser Einschränkung scheint mir nicht sinnvoll, sollten wir daher nicht so übernehmen.



    Zitat

    Rechtswirkung nach der Scheidung
    „Die Römer waren sehr strikt in der Frage der Gütertrennung, ein gemeinsames Vermögen der Ehepartner erlaubten sie nicht. Dieses Schenkungsverbot bezog sich aber nicht nur auf die Ehepartner selbst, sondern galt auch zwischen allen Personen beider Familien, soweit zwischen diesen Personen und einem der Ehegatten das Verhältnis der patria potestas bestand.“


    Ein Schenkungsverbot zwischen Ehegatten und Familien gibt es bei uns bisher nicht und ich bin dagegen. Eine Kontrolle würde einzig wohl ohnehin nur bei Betrieben durch den Aedil möglich sein.



    Zitat

    Ehegüterrecht - Allgemeines
    Bei einer Ehe cum manu ging das Vermögen der Frau in das Vermögen des Mannes bzw. des pater familias des Mannes über, da nur Männer und Frauen sui iuris rechtlich in der Lage sind zu besitzen.


    Und auch eine Frau, die unter einer Patria Potestas hat, darf Vermögen besitzen, und das soll auch so bleiben!

  • Sim-Off:

    Es besteht ja die Möglichkeit, sich eine andere Bleibe zu suchen, schlicht einen Thread aufzumachen. ;)


    Zitat

    Original von Aelia Adria
    Hier dürfen wir nicht den Hinweis vergessen, dass unsere Codices Vorrang haben, da der Codex Militaris höheren Soldaten die Ehe erlaubt.


    Aha, darauf habe ich gar nicht geachtet. Ich glaube aber, daß hier von den einfachen Soldaten die Rede ist und nicht von höheren Offizieren.


    Zitat

    ... Ehe zwischen Vormund und Mündel ... Ehen zwischen Provinzialbeamten und -offizieren und Angehörigen derselben Provinz...
    Dieser Einschränkung scheint mir nicht sinnvoll, sollten wir daher nicht so übernehmen.


    Warum nicht? Du willst also, daß ein Vormund über sein Mündel bestimmen und damit dem Gebot der freien Eheschließung zuwiderlaufen darf?


    Zitat

    Ein Schenkungsverbot zwischen Ehegatten und Familien gibt es bei uns bisher nicht und ich bin dagegen. Eine Kontrolle würde einzig wohl ohnehin nur bei Betrieben durch den Aedil möglich sein.


    Sim-Off:

    Hier mal simoff: Das ist richtig. Überprüfen kann es keiner außer bei den Betrieben der Ädil. Ich bin aber trotzdem für das Verbot. :)


    Zitat

    Und auch eine Frau, die unter einer Patria Potestas hat, darf Vermögen besitzen, und das soll auch so bleiben!


    Sim-Off:

    Hmm wenn wir sagen, daß das Vermögen der Frau ein peculium ist? War ja historisch so, daß Kinder und Ehefrau ein peculium innehatten. Das wäre dann ihr Vermögen, was dann bei Tod an den pater familias zurückgeht. Sehe ich also auch nicht wirklich als Problem.

  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus


    Warum nicht? Du willst also, daß ein Vormund über sein Mündel bestimmen und damit dem Gebot der freien Eheschließung zuwiderlaufen darf?


    "Habe ich zuviel zitiert? Ich meinte natürlich das Eheverbot zwischen Provinzialbeamten und Angehörigen der Provinz."


    Sim-Off:

    Peculium: ist gut!

  • Zitat

    Original von Aelia Adria
    "Habe ich zuviel zitiert? Ich meinte natürlich das Eheverbot zwischen Provinzialbeamten und Angehörigen der Provinz."


    Hmm, dieses Verbot gilt aber nur bei Eheschließung, wenn einer der beiden danach ein Amt in der Provinz annimmt, gilt dieses Verbot natürlich nicht mehr.

  • Erst am Vorabend der heutigen Sitzung hat Livia sich den letzten Papyri der umfangreichen Ausarbeitung gewidmet. Nun lauscht sie zuerst aufmerksam der Diskussion, um sich dann in einem kleinen Moment der Stille ;) auch selbst einzumischen. Bei ihren ersten Worten schwingt ein durchaus hörbar lobender Unterton mit, welcher sich eindeutig an den geliebten Verlobten richtet.


    "Diese Zusammenstellung bildet ein wahrhaft umfangreiches und beeindruckendes Werk. Ich stimme seinem Inhalt zu. Die Regelungen mögen in der heutigen teils so liberalen Welt zwar streng erscheinen, doch ihr positiver Sinn und Zweck ist unübersehbar. Den traditionellen Gepflogenheiten wird wieder mehr entsprochen und wir schaffen ein positives moralisches Rahmengefüge für den Begriff der Ehe in der heutigen Zeit. Manche Regelungen mögen für Betroffene kurzfristig vielleicht unbequem wirken, doch bin ich fest davon überzeugt, dass sie in Bezug auf die Allgemeinheit und eine längere Zeitspanne mehr positive Folgen mit sich bringen werden, die das ausgleichen."


    Sim-Off:

    In den NPC-Ehepartnern sehe ich eigentlich auch kein allzu großes Problem. Es ist ja nicht viel anders als zum Beispiel die ohnehin schon mitgesimmten NPC-Eltern. Natürlich steigt dadurch der "RPG-Aufwand" je nach Vorlieben unterschiedlich stark an, doch bleibt es jedem letztlich selbst überlassen, wie sehr er dies tatsächlich auch ausspielt.

  • Hungi nickte zu den Worten seiner Verlobten. Dann hörte er den Einwurf des Senators Livianus.


    Sicher ist das umfangreich. Allerdings verlange ich von keinem Bürger des Reiches, daß er sich mit allen Gesetzestexten auskennen soll, dafür haben wir ja Spezialisten - Juristen. Ich persönlich kenne mich beispielsweise ja auch nicht mit den Regelungen des Cultus Deorum aus, doch wenn ich zu einem Priester gehe, geh ich davon aus, daß der sich mit seiner Materie auskennt.


    Sim-Off:

    Ist ja heute genauso. Oder kennt ihr alle Bestimmungen des ABGB, BGB oder ZGB (je nach Ursprungsland der Mitglieder)? Natürlich nicht, deswegen gibt es ja Rechtsanwälte. ;)

  • Adria hatte den Eindruck, sie war neben Hungaricus die einzige, die sich wirklich damit auseinandergesetzt hatte.
    "Also bitte, wenn die anderen Senatoren daran nichts zu kommentieren haben, soll es so übernommen werden und die Juristen sollen sich dann mit Unzufriedenheiten der Betroffenen herumschlagen."

  • Während wieder Stille eingekehrt war, wohl da sich die anderen Senatoren Gedanken machten, warf Adria noch ein Kommentar in den Raum.
    "Unsere Lex Fabia Secunda würde durch die vorgestellten Gesetze ersetzt werden. Wenn es soweit ist, sollte nicht darauf vergessen werden, die Regelungen zu dem in Rom aufgelegten Eheregister irgendwo anders festzuhalten. Als Zusatz zum Gesetz wäre es wohl am deutlichsten."

  • Hungi nickte zu den Worten seiner Ex-Frau.


    Vielleicht sollten wir uns noch über die von dir angesprochenen 3 Millionen HS unterhalten. Eine solche Summe ist bei unserer momentanen Wirtschaftslage natürlich nicht umsetzbar. Jetzt stellt sich die Frage, ob wir diese Geldgrenze beibehalten wollen und wenn ja, wie hoch. Wenn wir die Grenze nicht wollen, so bin ich für eine ersatzlose Streichung. Der libertus soll nicht klagen dürfen, wenn er nicht einen Sohn besitzt.
    In der Lex Iulia et Papia gibt es auch eine Vermögensgrenze bei den Freigelassenen, hier beträgt die 100.000 Sesterzen. Auch hier bin ich der Meinung, daß wir die Vermögensgrenze ersatzlos streichen, der Freigelassene soll bei weniger als drei Kinder immer an seinen Patron erben.

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