Officium für Rechtsfragen

  • Gabriel hatte ja keine Ahnung, wie dem Mann hier die Bude eingerannt wurde ;)


    Als er ein 'Herein' vernahm, trat er ein. Er war in zivil und grüsste freundlich.
    »Salve! Mein Name ist Marcus Didianus Gabriel. Ich hätte da mehrere Fragen. Ich möchte von den Vigiles zu den Urbanen wechseln. Einem Wechsel steht so weit ich weiss auch nichts im Wege. Nun meine erste Frage: Man sagte mir, dass ich laut § 10 der Honesta Missio auf Grund Punkt 2 das Bürgerrecht nach 2 Monaten Dienst dort die Bürgerrechte erlangen könnte? Ich zitiere: 'Ein Miles der Auxilia erhält nach Honesta Missio das Römische Bürgerrecht. Hierzu muss er mindestens 2 Monate im Exercitus Romanus gedient haben.!
    Auf der anderen Seite sagte man mir, dass ein Libertus dies niemals kann.«


    Freundlich musterte Gabriel den Mann welcher recht geschäftig aussah.

  • Hungi bot mit der Hand dem Besucher einen Sitzplatz an und hörte sich das Anliegen des Mannes an. Ahje, wieder eine Codex Militaris-Geschichte. Oder doch nicht? Na zumindest zum Teil. In Gedanken ging er ein paar Gesetzesstellen durch, doch auswendig wußte er es nicht genau, er müsste wohl nachsehen.


    Mein erster Gedanke sagt eigentlich auch, daß ein Libertus keine Bürgerrechte erlangen kann, aber lass mich lieber nachsehen.


    Und so tat er es auch. Zuerst sah er sich genau den von Gabriel genannten Paragraphen im Codex Militaris an, er stand genauso drin, wie Didianus es aufgesagt hatte. Doch kam ihm auch die Lex Germanica Servitium in den Sinn, so nahm er dieses zu sich und las den durch. Und da stand es auch:


    § 2 Freilassung von Sklaven
    (4) Ein Libertus kann nicht römischer Bürger werden. Dieses Recht darf er aber für seine Nachkommen beantragen, so diese nach der Freilassung geboren wurden.


    Also ein Widerspruch der Gesetzeslage. In so einem Fall mußte man aber prüfen, wann genau die einzelnen Gesetze erlassen wurden. Hungi kramte etwas umständlich herum, bis er die Daten hatte. Der Codex Militaris wurde ANTE DIEM IV NON OCT DCCCLIV A.U.C. (4.10.2004/101 n.Chr.) erlassen, die Lex Germanica Servitium NON DEC DCCCLV A.U.C. (5.12.2005/102 n.Chr.). Die Lage war klar.


    Es tut mir leid, aber ich lag in meiner Annahme richtig. Ein Libertus kann kein Bürgerrecht bekommen, unter keinen Umständen. Das sagt die Lex Germanica sehr deutlich und da sie später erlassen wurde als der Codex Militaris und zudem den speziellen Sachverhalt eines Libertus unmißverständlich regelt... Der langen Rede kurzer Sinn: Ein Libertus kann nicht Dienst in den Legionen oder den Stammeinheiten Roms außer bei den Vigiles tätigen.

  • Gabriel sah man nun seine Entäuschung an. Das er nicht das Bürgerrecht erwerben durfte, war nicht so schlimm. Aber er durfte nicht einmal zu den Urbanes wechseln??? 8o:(


    »Das ... mit dem Bürgerrecht ist ja nicht so schlimm ... aber ... ich darf gar nicht wechseln? Ich darf nicht zu den Cohortes Urbanes?«


    Der sonst so fröhliche Mann liess deutlich anmerken, dass er damit nicht gerechnet hatte.
    Er liess sich mit hängenden Schultern auf dem Stuhl nieder.
    Seine Gedanken rasten. Dann würde dies bedeuten, dass er wohl lieber Rom verlassen würde. Irgendwie war das alles nicht, wie er sich das erhoffte.

  • Ein wenig kannte sich Gabriel ja aus durch die Arbeit als Sekretät bei Falco.


    Es war dennoch zum Verzweifeln. Frei sein hatte doch Tücken. Zu Hause aber würde er nur seinem alten Beruf als Meisterdieb nachgehen, oder vielleicht nicht. Er war etwas verwirrt.


    »Und wenn jemand mich adoptiert? Wie ist es dann?« fragte er nun verhalten. So gut kannte er sich dann doch nicht aus. Er hätte vielleicht als Sekretär von Falco mehr büffeln sollen, was das römische Recht anging.


    Er dachte, er wäre von der Gens Didia adoptiert, doch nun stellte er wohl fest, dass alles viel komplizierter war. Seine Frage wegen einer Nebentätigkeit, um für die Acta zu schreiben, geriet sehr in den Hintergrund.


    Gabriels Grinsen war weit in den Hintergrund gerückt, ebenso wie seine Freunde, seinen Beruf zu wechseln. Er fühlte sich nur noch schlecht. Er war eben nur ein Freigelassener. Aber er wollte nicht aufgeben, schliesslich wäre er nicht der, wer er war. ;)

  • Gabriels Laune sackte immer tiefer ab. Wie ein kleines Häufchen Elend saß er da mit hängenden Schultern auf dem Stuhl, von dem er sich dann schliesslich erhob.
    »Eh ... so ... ja ...« stammelte er leise, blickte den Mann noch einmal an, lächelte geqält und sagte dann: »Danke für die Auskunft. Ich wünsche noch einen schönen Tag ...«


    Dann verliess er das Officum. Was würde er nun tun? Sich betrinken? Nein, er machte sich auf den Weg zu CU, um Sura mitzuteilen, dass er nicht zu den CU wechseln würde können.

  • Hungi verabschiedete den Besucher, schaute ihm noch kurz nachdenklich nach und wandte sich dann wieder seiner Arbeit zu.


    Also wie war das nochmal mit den gekennzeichneten Fässern? Gingen die nun in den Besitz des Käufers über oder noch nicht...

  • Mit zwei Schreiben, die ihr schon vor einigen Tagen zugegangen sind, die sie dann aber wieder mal zur Seite gelegt und vergessen hatte, kam Adria zum Officium, wo Hungaricus zu dieser Tageszeit auch anwesend sein sollte, klopfte an und trat gleich ein.


    "Grüß dich, Hungaricus. Ich stör doch nicht, oder?"
    Während sie es sprach, trat sie auch gleich näher und legte das Schreiben auf seinen Tisch.
    "Es geht um die Abwicklung der Cursus Iuris."
    Sie gab ihm einfach Zeit, es zu lesen, bevor sie weitersprechen wollte.

  • Hungi brütete gerade über das Problem der specificatio wenn die beiden Parteien nichts vereinbart hatten und kam dabei immer mehr zur Ansicht, daß die media sententia in so einem Fall die beste, vielleicht auch die eleganteste Lösung sei, wenn auch im Einzelfall vielleicht etwas kompliziert zu handhaben, als Adria eintrat.


    Grüß dich Adria. Nein, du störst nicht.


    Er nahm die Schreiben an sich und las zuerst einmal das von Britannia, nickte ganz leicht und las dann das andere. Doch hier nickte er nicht, ganz und gar nicht, hier schüttelte er heftig den Kopf.


    Das ist unglaublich! Da will einer den Cursus machen, obwohl er seinen Dienst an der Grenze macht? Hat der denn Zeit für sowas? Er soll sich um seine Arbeit oder seine Untergebenen kümmern! Unfaßbar! UNFASSBAR! Das Juristendasein ist nicht etwas, was man nebenher macht! Für das Erlernen, Üben und Anwenden braucht man Zeit, viel Zeit! Das geht nicht so mir nichts, dir nichts.


    Fassungslos schaute er in das Gesicht seiner Ex-Frau. Nein, ich weigere mich, den hier zu prüfen! Wir haben schon genug Juristen, wenn er einen Advocatus braucht, soll er sich an einen wenden. Und Prätor wird der in absehbarer Zeit auch nicht! Anscheinend hat mein Cursus wohl den Ruf, besonders leicht zu sein, daß man den nebenbei absolvieren kann, wie?


    Mit hochrotem Gesicht vor Wut schüttelte er wieder den Kopf. Doch in ihm reifte eine Idee. Unter solchen Umständen sollte ich wohl das Niveau meines Kurses anheben. Schon zu oft habe ich mich geärgert über Absolventen, die danach solch schlimme Fehler begangen haben, daß es mich wundert, daß denen die Codices nicht aus der Hand hüpfen, sobald sie diese anfassen!

  • Als Hungaricus seine Stimme lauter ertönen lässt, schreckt Adria auf. Zwar war sie solche Reaktionen von ihm gewöhnt, doch hatte sie in diesem Fall nicht annähernd damit gerechnet. Dass er sich sogar weigert, ihn zu prüfen, eine typische Überreaktion.
    "Reg dich doch nicht gleich so auf.
    Meinst du nicht, manche wolllen den Kurs machen, damit sie etwas lernen, ohne die Absicht eine Juristenkarriere einzuschlagen oder demnächst für den Prätor zu kandidieren? "

    Einen Moment schwieg sie.
    "Du hast schon recht, das Lernen und Ausarbeiten der Prüfung nimmt einige Zeit in Anspruch, ob ein Soldat diese Zeit hat, weiß ich nicht.
    Dass dein Kurs besonders leicht sein soll, nein, ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Gerücht existiert. Ich hörte sogar, er wurde im Vergleich zu den ersten Prüfungen anspruchsvoller. Ihn noch schwieriger zu machen, ist sicher keine brauchbare Lösung.
    Aber auch nicht, ihn einfach weil wir schon genug Juristen haben, alle zukünftigen Interessenten den Kurs zu verweigern."

  • Wenn er kein Jurist werden will, wozu braucht er dann den Cursus? antwortete Hungi noch immer hocherregt.


    Verstehst du nicht, selbst wenn er jetzt Zeit hat und intensiv lernt - was ich bezweifle in einer Legion - wird er nach der Prüfung alles vergessen und genauso viel Schmarrn zusammenbringen wie einer, der die Prüfung gar nicht absolviert hat. Oder willst du einen Medicus dich untersuchen lassen, der seit Jahren keine Behandlung mehr vorgenommen hatte? Einen Architekten ein Haus bauen lassen, der eine Baustelle vor Jahren das letze Mal von der Nähe gesehen hat? Natürlich nicht. Warum sollte ich das also für die Juristerei zulassen? Für eine Institution, die genausoviel Pflege benötigt? Genauso wie der Kaiserpalast wird das Römische Recht noch in Jahrhunderten bestehen, ich lasse nicht zu, daß das Fundament unseres Staates von Kurpfuschern beschädigt oder gar zerstört wird!

  • Unmerklich - zumindest hoffte sie das - bewegten sich ihre Augen kurz in kreisender Richtung, bevor sie wieder zu Hungaricus blickte.


    "Du übertreibst schon wieder.
    Erstens glaub mir, man kann nicht einfach alles nach diesem Kurs wieder verdr.., vergessen, dafür muss man sich zu intensiv damit beschäftigten, zumindest wenn man ihn bestehen möchte.
    Aber dass jemand nach dem Kurs keine Praxis sammelt, kann nur schwer verhindert werden. "

    Gerade musste sie an die letzten Diskussionen über das Eherecht denken, das zufälligerweise am Beginn des Cursus Iuris noch nicht Inhalt der Prüfung war, aber dennoch ihrer Meinung nach ein wichtiger Teil des Rechts ist, von dem ein jeder, der sich damit rühmt, eine juristische Ausbildung genossen zu haben, Ahnung haben sollte. Und es war auch kein triviales Gebiet des Rechts.
    "Meinst du, man sollte vielleicht wenn große Änderungen in den Prüfungen gemacht werden, zum Beispiel für das Recht als Prätor oder Advocatus aufzutreten, noch über spätere Teile Prüfungen ablegen, beziehungsweise nachweisen, dass man Ahnung davon hat? Ein kleines Gespräch mit dir oder Mattiacus oder ähnliches?"

  • Hungi grummelte, nörgelte und zeterte leise weiter, er war halt nicht einverstanden mit der jetzigen Praxis und überlegte schon, was man machen könnte deswegen. Viele, nette Ideen fielen ihm ein, einige waren eher schwer durchzusetzen (etwa die Möglichkeit einer Aberkennung, wenn der fragliche Jurist Hungis Meinung nach vollkommenen Blödsinn verzapfte), andere hingegen schon eher - ob ein Kolloquium und eine Dissertation ähnlich der der Academia Militaris zielführender wäre? Zumindest würden sich dann etliche es anders überlegen und nicht einfach so antreten.


    Aufgrund dieser Überlegungen dauerte es ein paar Momente, bis er die letzten Sätze Adrias realisiert, verstanden und überdacht hatte. Würd das nicht zuviel Aufwand sein? Es müsste immerhin genau Buch geführt werden, wer über was Bescheid weiß.

  • Sie winkte selbst auch ihre Idee wieder ab. "Nein, das ist nicht machbar. Aber wenn du nicht zufrieden bist, wie es derzeit abläuft, schlage etwas anderes vor."

  • Ach, er hatte es immer schon gehasst, wenn sie so in ihn drang. :P


    Vielleicht sowas ähnliches wie die Academia Militaris, so mit Kolloquim und Dissertation, oder sowas... Aber wie genau das ausschauen soll, weiß ich ja auch nicht. Ach, das ganze System derzeit gefällt mir nicht.

  • "Weiß ich, wie es an der Academia Militaris gehandhabt wird? Eigentlich nicht.
    Du willst keine einfachen schriftlichen Prüfungen mehr sondern mündliche Prüfung oder eine Dissertation, damit der Cursus Iuris bestanden wird?"

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