Nachdem der Status der Magistrate als Beisitzer ja nun geklärt wird, habe ich mir die anderen Beisitzer angesehen und hätte dazu ein paar Fragen:
- "Beisitzer fest oder Rang":
Der Imperator ist laut Codex Beisitzer mit Rederecht. Soweit ist es klar.
Aber was ist mit den anderen? Ich habe keine gesetzliche Grundlage für "fest" oder "Rang" gefunden. Haben die grundsätzlich Rederecht?
- "Beisitzer ex ordinem":
Dazu habe ich im Codex nicht ein Wort gefunden (zumindest liefert die Suchanfrage keine Treffer). Haben die Rederecht? Gehe ich Recht in der Annahme, dass sie vom Imperator nach Belieben ernannt und abgesetzt werden dürfen?
Ich möchte nicht unbedingt eine vorhandene Regelung ändern - ich möchte sie erstmal schriftlich haben.