schon wieder Beisitzer

  • Nachdem der Status der Magistrate als Beisitzer ja nun geklärt wird, habe ich mir die anderen Beisitzer angesehen und hätte dazu ein paar Fragen:


    - "Beisitzer fest oder Rang":
    Der Imperator ist laut Codex Beisitzer mit Rederecht. Soweit ist es klar.
    Aber was ist mit den anderen? Ich habe keine gesetzliche Grundlage für "fest" oder "Rang" gefunden. Haben die grundsätzlich Rederecht?


    - "Beisitzer ex ordinem":
    Dazu habe ich im Codex nicht ein Wort gefunden (zumindest liefert die Suchanfrage keine Treffer). Haben die Rederecht? Gehe ich Recht in der Annahme, dass sie vom Imperator nach Belieben ernannt und abgesetzt werden dürfen?



    Ich möchte nicht unbedingt eine vorhandene Regelung ändern - ich möchte sie erstmal schriftlich haben. ;)


  • Wäre es eine Idee, die Aufteilung in "fest", "Rang" und "ex ordinem" zusammenzufassen durch folgende Formulierung, die dann in einen der Codices (welcher??) müsste:


    Beisitzer des Senates
    Aufgrund von Pars X / Subpars Y der Codex Universalis ist der Imperator Beisitzer des Senates mit vollem Rederecht.
    Auf Wunsch des Imperators kann der Senat weitere Beisitzer ernennen. Das Votum des Senates ist für den Imperator nicht bindend. Eine Ernennung zum Beisitzer ohne Zustimmung des Imperators ist nicht möglich.


    Jetzt stellt sich noch die Frage, welchen der folgenden Sätze wir noch anfügen:
    a) "Diese Beisitzer haben grundsätzlich kein Rederecht."
    b) "Diese Beisitzer haben eingeschränktes Rederecht."
    c) "Diese Beisitzer haben volles Rederecht."
    d) "Der Imperator erteilt oder verweigert den einzelnen Beisitzern nach eigenem Ermessen eingeschränktes oder volles Rederecht."
    e) "Über das Rederecht jedes einzelnen Beisitzers stimmt der Senat ab. Das Votum ist bindend."


    Ich persönlich favorisiere Lösung a) oder d).


    Sim-Off:

    Zitat

    LUCIUS ULPIUS IULIANUS dixit:
    Alle anderen in dieser Liste sind Fakes, deshalb DÜRFEN sie keine Vollsenatoren sein und abstimmen, wie sollte ich das in ein SimOn-Gesetz schreiben?


    Das Problem ist mir klar. Dazu gibt's ja noch meinen Sim-Off-Beitrag in der Spielleitung. ;)

  • Spurius Purgitius Macer dixit:
    Wäre es eine Idee, die Aufteilung in "fest", "Rang" und "ex ordinem" zusammenzufassen durch folgende Formulierung, die dann in einen der Codices (welcher??) müsste:


    Vorschlag liegt andernorts vor. ;)


    Beisitzer des Senates
    Aufgrund von Pars X / Subpars Y der Codex Universalis ist der Imperator Beisitzer des Senates mit vollem Rederecht.
    Auf Wunsch des Imperators kann der Senat weitere Beisitzer ernennen. Das Votum des Senates ist für den Imperator nicht bindend. Eine Ernennung zum Beisitzer ohne Zustimmung des Imperators ist nicht möglich.


    Jetzt stellt sich noch die Frage, welchen der folgenden Sätze wir noch anfügen:
    a) "Diese Beisitzer haben grundsätzlich kein Rederecht."
    b) "Diese Beisitzer haben eingeschränktes Rederecht."
    c) "Diese Beisitzer haben volles Rederecht."
    d) "Der Imperator erteilt oder verweigert den einzelnen Beisitzern nach eigenem Ermessen eingeschränktes oder volles Rederecht."
    e) "Über das Rederecht jedes einzelnen Beisitzers stimmt der Senat ab. Das Votum ist bindend."


    Ich persönlich favorisiere Lösung a) oder d).


    Wobei a) leider wenig Sinn entwickelt, denn wenn der Senat sich extra ordinem einen Beisitzer holt, zu einem bestimmten Fall oder Diskussionspunkt um sein Wissen und seine Erfahrung zu nutzen und dieser dann keinen Ton sagen darf, so ist das mehr als unsinnig. ;)


    Den Wunsch zum Beisitzer würde ich auch auf den PS ausweiten und die Version b) wählen. Er sagt dazu etwas wo er soll und bleibt ansonsten still, das was erwartet wird von einem solchen Beisitzer.

  • Zitat

    LUCIUS ULPIUS IULIANUS dixit:
    Spurius Purgitius Macer dixit:
    Wäre es eine Idee, die Aufteilung in "fest", "Rang" und "ex ordinem" zusammenzufassen durch folgende Formulierung, die dann in einen der Codices (welcher??) müsste:


    Vorschlag liegt andernorts vor. ;)


    Da sieht ihn aber nicht jeder. ;) Und ich hatte ihn auch noch nicht gelesen, als ich das da oben geschrieben hatte...


    Zitat

    LUCIUS ULPIUS IULIANUS dixit:
    Wobei a) leider wenig Sinn entwickelt, denn wenn der Senat sich extra ordinem einen Beisitzer holt, zu einem bestimmten Fall oder Diskussionspunkt um sein Wissen und seine Erfahrung zu nutzen und dieser dann keinen Ton sagen darf, so ist das mehr als unsinnig. ;)


    Stimmt. :D Beisitzer, die nix sagen dürfen machen keinen Sinn...


    Beisitzer siehst Du dann also so, dass sie zu bestimmten Themen geladen werden und dann wieder weggeschickt werden? Also eher weniger in der Art eines dauerhaften Beisitzes wie Caesar ihn hat?
    Dann favorisiere ich auch Lösung b).

  • Spurius Purgitius Macer dixit:


    Da sieht ihn aber nicht jeder. ;) Und ich hatte ihn auch noch nicht gelesen, als ich das da oben geschrieben hatte...


    Natürlich, entschuldige. :)


    Stimmt. :D Beisitzer, die nix sagen dürfen machen keinen Sinn...


    Beisitzer siehst Du dann also so, dass sie zu bestimmten Themen geladen werden und dann wieder weggeschickt werden? Also eher weniger in der Art eines dauerhaften Beisitzes wie Caesar ihn hat?
    Dann favorisiere ich auch Lösung b).


    Exakt: Entweder A, man braucht sie für ein bestimmtes Thema und sie verlassen den Senat nach dessen Beendigung oder was wir schon hatten B, dass jemand ein hoher Ritter ist, aber längst die Leistung eines Senators bringt und der Senat sich extra ordinem durch ihn verstärkt, bis er den nötigen Rang erreicht.

  • Dann fasse ich noch mal zusammen (ich hab' heute die Schreibwut...), damit sich auch mal die anderen zu unser schnellen Gedankengängen in zwei verteilten Foren äußern können:


    Beisitzer des Senates
    Aufgrund von Pars X / Subpars Y der Codex Universalis ist der Imperator Beisitzer des Senates mit vollem Rederecht.
    Auf Wunsch des Imperators oder des Princeps Senatus kann der Senat weitere Beisitzer "ex ordinem" für einen befristeten Zeitraum per Decretum Senatus ernennen. Auf Wunsch des Imperators kann die Befristung in einer gesonderten Abstimmung aufgehoben werden ("Caesar-Regelung").
    Eine Ernennung zum Beisitzer ohne Zustimmung des Imperators ist nicht möglich.
    Die Beisitzer haben eingeschränktes Rederecht, d.h. sie sprechen nur mit Erlaubnis des Princeps Senatus.


    Somit wäre der Imperator einziger fester Beisitzer und alle anderen nach Abstimmung ex ordinem.


  • Sehr gut, dies hat meine volle Unterstützung. :)

  • Eine Frage hätte ich noch:


    Zitat

    Die Beisitzer haben eingeschränktes Rederecht, d.h. sie sprechen nur mit Erlaubnis des Princeps Senatus.


    Muß der PS ihnen für jede Wortmeldung die Erlaubnis erteilen oder gilt die themenweise?

  • Zitat

    Publius Tiberius Lucidus dixit:


    Muß der PS ihnen für jede Wortmeldung die Erlaubnis erteilen oder gilt die themenweise?


    Themenweise hätte schon mehr Sinn.


    Es gibt ja nur zwei Versionen, den Volkstribun, der sich ja nur in ein Thema einschaltet, wenn ihm etwas "seltsam" vorkommt und die extra ordinem, welche ja sogar im Usus nur für Bestimmtes geholt werden. Beidesmal hätte das also so mehr Sinn.

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