In Ermangelung eines Consuls und ebenso eines Quaestor Consulums prüfte Antoninus in seiner Funktion als Quaestor Principis die Gültigkeit der bekannt gegebenen Kandidaturen. Anschließend verkündete er das Ergebnis seiner Kontrolle.
"Der Kandidat erfüllt die Voraussetzungen für die Kandidatur. Sie ist somit rechtens."