Einreichung der Klage: Mord (Beklagter: unbekannt)

  • For the murder of My Brother Aelius Ambrosianus Pladius.
    I wiil Hereby officialy launch a complaint against Murder ore Murderers Yet still unknown.
    Pleace have the goodnes to tell Me wish steps I should undertake to legaly prosecute.

  • Salve.
    Falls erlaubt und erwünscht werde ich den Neuen Pater der Gens Ambrosianus als Übersetzer zur seite stehen doch nicht als anwalt.
    ----------------
    Iff agreed upon and wisched for I will act as interpretor for the New Pater Familiae Ambrosianus.
    Thowe not as Solicetor.


    Respectvollen grüß
    Vale
    Josephus.

  • Den wünsch des Pater Gens Argutiae folgend lege ich hierbei die Anklage schrift vor b.g gebe sie den Ehrbahren Hohe Gerricht zur Protecol.
    Ich bitte das Hohe Gericht zu berücksichtigen das der Pater Gens mit name: Argutiae Ambrosianus Vermis noch ich mit name: Josephus Decima Cartonensis Juristen sint und wir bitten daher innigst um nachsicht fals wir nicht die correcte Juridischer ansprache formen gefünden haben.
    Wovon Acte 15-06
    ____________________
    Gegen bekant und unbekant wirt geklagt auf:
    § 8 Täterschaft
    (1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
    (2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).
    Gegen die hintermänner der täter wegen:
    § 9 Anstiftung
    Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
    Den das Hohe Gericht vohgelegte tatbestand betrift:
    § 14 Mord
    Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
    Geklagt wirt für den gerichts Magistratur der:-
    § 9 IUDICIUM SECUNDUM - Stufe II
    Beim diesem Gerichtshof wird der Vorsitz bei Fällen zwischen Römern vom Praetor Urbanus und bei solchen zwischen Römern und Ausländern vom Praetor Peregrinus geführt. Als Beisitzer werden von beiden Praetoren zwei Iudices ernannt. Diese müssen die allgemeinen Bedingungen für diesen Posten erfüllen. Sie sollen die personelle und moralische Breite des Gerichts vergrößern.
    Das Urteil wird von allen Richtern in Einvernehmen gefasst, erstellt und vom Vorsitzenden verkündet. Solle diese Einvernehmlichkeit nicht herstellbar sein, so wird der Fall vor dem Iudicium Imperatoris neu verhandelt
    ________________________________________________________
    Begründet werden Diesse wie folgendes:
    §8Täterschaft:
    Die von der Pater Gens Argutiae festgenommene 2 täter wirt der täterschaft und ausführüng eines verbrechen vohrgelegt.
    Das ausgeführte verbrechen betrift §14 Mord
    Geklagt wirt für die Magistratur der IUDICIUM SECUNDUM da die täter kein Römischer Burger in sinne des gesetz sint.
    §9 Anstiftüng:
    Klage wirt gegen vorlaüfig unbekant vorgenommen.
    Drinender tatverdächtigen in §9 sint noch nicht ermitteld
    Festgehalten wirt hier der klage anstiftüng zum §14 Mort.
    Geklagt wirt für die Magistratur der IUDICIUM SECUNDUM.
    §14 Mort
    Tatbestand Mort ,vohrsätzlich planüng und ausfürung des verbrechens umschrieben in §14
    ________________________________________________________
    Gegeben heid:
    Tat:
    Mort an den Pater Gens der Ambrosiani mit namen Aelius Ambrosianus Pladius
    Platz des verbrechens:
    Die Provinz Britannia ,der Cives Letocetum, location : Der Casa Flevorius in den angrenzenden Garten waldchen für den Vestibulen der besagter Casa.
    Ümständen:
    Der Pater Gens Ambroaiani mit namen Aelius Ambrosianus Pladius würde ermorded auf sein bänkchen angetroffen.
    Er würde mit ein Scorpia pfeil oder dart erschößen rücklings.
    Tatwaffe:
    Eine Legions waffe der typ Scorpia.
    Ausführüng:
    Die 4 Täter/teils mittäter haben die besagte Waffe von ungefehr 30m abstand abgefeuert .
    Die tat würde begangen etwa 00.00uhr des 14er dieses den 8er tag der Vestalien.
    Circa 2 stunden nach beendigüng der gesprächen mit dem Volks Tribunus Cicero Octavianus Anton und den Tribun der Legion III Marcus Vinicius Hungaricus.
    ____________________-_____________________________
    Ich Josphus Decimus Cartonensis habe die worten des Pater Gentes der Ambrosiani
    nach wahrheid und bester können wiedergegeben und gebe hiermit seine anklage schrift zür protocol-
    Festhalten tue ich das aus zur Protocol gabe für mich kein verteidiger schaft /pflicht enttanden ist in sinne des Gesetzes.

  • Ich darf hoffentlich auf etwas hinweisen.


    1. Es ist nicht unbedingt notwendig, jemanden auf § 8 Täterschaft zu verklagen. Jemand ist ein Täter oder nicht, aber jemanden auf diesen Paragraphen zu verklagen ist sinnlos, da § 8 eine sogenannte "Legaldefinition" ist. Das heißt, in einer Legaldefinition wird etwas genau bestimmt, in diesem Falle also wer ein Täter ist oder nicht.


    2. § 9 Anstiftung ist nicht erfüllt. So wie ich das gelesen habe, sind die noch zu ermittelnden Hintermänner keine Anstifter, sondern lediglich Mittäter und daher wie § 8 zu behandeln. Zur Erklärung der Anstiftung: B hat keine Ambitionen jemanden zu töten. A sagt B aber, B solle C töten, B tut dies. Dies bedeutet: B ist der Mörder, A der Anstifter.


    Das bedeutet für euch eigentlich jetzt, daß ihr die Anklageschrift auf § 14 Mord verkürzen könnt.


    Sim-Off:

    Ich habe einige Einwände gegen dieses Verfahren. Ja, wir haben einen Gerichtshof hier im Imperium Romanum, doch können wir schlecht gegen jemanden prozessieren, der nicht einmal als ID existiert sondern in eurer Phantasie. Das würde meines Erachtens nach die gesamte Gesetzgebung ad absurdum führen. Es kann ja nicht sein, daß irgendwer verhaftet wird, der nicht irgendwie existiert, geht heute ja auch nicht.
    Außerdem bin ich persönlich stark dagegen - aber das ist meine persönlich Meinung -, daß ein Zivilist jemanden widerrechtlich festhält - nach österreichischem Gesetz wäre dies Freiheitsentziehung. Jedoch befindet sich im Codex Iuridicialis kein passendes Gesetz dazu.

  • Josephus Decimus Cartonensis dixit:


    Gegen bekant und unbekant wirt geklagt auf:
    § 8 Täterschaft
    (1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
    (2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).


    Das ist ja kein Straftatbestand, sondern eine Erläuterung.


    Gegen die hintermänner der täter wegen:
    § 9 Anstiftung
    Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.


    Man klagt gegen unbekannt, weiß aber das es Hintermänner gibt?
    Durchaus seltsam. Das wird das Gericht erst prüfen und beweisen müssen.


    Den das Hohe Gericht vohgelegte tatbestand betrift:
    § 14 Mord
    Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.


    Angenommen.


    Geklagt wirt für den gerichts Magistratur der:-
    § 9 IUDICIUM SECUNDUM - Stufe II


    Derzeit wird wegen Fehlens eines Praetors alles vorm Iudicium III verhandelt.


    Begründet werden Diesse wie folgendes:
    §8Täterschaft:
    Die von der Pater Gens Argutiae festgenommene 2 täter wirt der täterschaft und ausführüng eines verbrechen vohrgelegt.


    Es wurden Täter verhaftet? Eine nicht unwesentliche Information ...


    Das ausgeführte verbrechen betrift §14 Mord
    Geklagt wirt für die Magistratur der IUDICIUM SECUNDUM da die täter kein Römischer Burger in sinne des gesetz sint.


    Hier wurde der Gesetzestext fehlgedeutet.


    §9 Anstiftüng:
    Klage wirt gegen vorlaüfig unbekant vorgenommen.
    Drinender tatverdächtigen in §9 sint noch nicht ermitteld
    Festgehalten wirt hier der klage anstiftüng zum §14 Mort.
    Geklagt wirt für die Magistratur der IUDICIUM SECUNDUM.


    Woher will man wissen, dass es solche überhaupt gibt?



    Gegeben heid:
    Tat:
    Mort an den Pater Gens der Ambrosiani mit namen Aelius Ambrosianus Pladius
    Platz des verbrechens:
    Die Provinz Britannia ,der Cives Letocetum, location : Der Casa Flevorius in den angrenzenden Garten waldchen für den Vestibulen der besagter Casa.
    Ümständen:
    Der Pater Gens Ambroaiani mit namen Aelius Ambrosianus Pladius würde ermorded auf sein bänkchen angetroffen.
    Er würde mit ein Scorpia pfeil oder dart erschößen rücklings.
    Tatwaffe:
    Eine Legions waffe der typ Scorpia.
    Ausführüng:
    Die 4 Täter/teils mittäter haben die besagte Waffe von ungefehr 30m abstand abgefeuert .
    Die tat würde begangen etwa 00.00uhr des 14er dieses den 8er tag der Vestalien.
    Circa 2 stunden nach beendigüng der gesprächen mit dem Volks Tribunus Cicero Octavianus Anton und den Tribun der Legion III Marcus Vinicius Hungaricus.
    ____________________-_____________________________
    Ich Josphus Decimus Cartonensis habe die worten des Pater Gentes der Ambrosiani
    nach wahrheid und bester können wiedergegeben und gebe hiermit seine anklage schrift zür protocol-
    Festhalten tue ich das aus zur Protocol gabe für mich kein verteidiger schaft /pflicht enttanden ist in sinne des Gesetzes.



    Ich weiße darauf hin, dass hier nur die Klage eingereicht wird. Es müssen noch keine Ausführungen gemacht werden.

  • Das zuständige Gericht, derzeit:


    IUDUCIUM IMPERATORIS (TERTUM)


    bestätigt die Einreichung der Klage.



    Betreffende Straftat laut der anzuwendenen Rechtsgrundlage (COD IUR):


    § 14 Mord
    Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.


    Kläger: Argutiae Ambrosianus Vermis
    Beklagter: unbekannt


    SUBPARS SECUNDA - Abwicklung von Klagen
    § 4 Ladung

    Das Gerichtsverfahren beginnt mit der Ladung zur Ersten Anhörung. Folgt der Geladene nicht, so kann er in einem Säumnisverfahren zur Strafe für seine Prozessweigerung (Contumacia) gemäß dem Klagebegehren verurteilt werden. Die Ladung geschieht grundsätzlich durch Amtsladung (Evocatio), sei es litteris, also durch schriftlichen, amtliche zugestellten Ladungsbefehl, sei es Edictio, durch Ausrufung und Anschlag an der Gerichtstafel (Basilica Traiana).


    § 5 Erste Anhörung
    - entfällt bei Mordanklage -


    Termin "Hauptverhandlung": - vom IUD III. festzusetzen -


  • We will hold on to from the Pars Prima§9
    § 9 Anstiftung
    Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
    And chance Oure pleay from Unknown to known..
    A Witness Has come forth thus the Murderers are know that is 2 of Them AND ther employer is Known.....
    Thus acsesory to Murder and forming of a Crimnal gang Murder with intent are on Here.

  • Wenn Ihr die Anklage auch auf Anstiftung ausweiten wollt, so müsst Ihr einen begründeten Verdacht darauf haben, dass es Anstifter gab.


    Ihr sagt, dass Ihr neben Beweisen auch den Namen kennt, so nennt beides dem Gericht. Als persöhnliche Nachricht, da die Verhandlung ja noch nicht begann.

  • Whitness acount.


    "The two arrested murderers where regulairs to the III Legion where the worked as a tradesman and hoofsmith.
    By names Arius Treconius Gaius known as Gaius the merchandiser /trader
    and Luctor Castera Remulus the hoofsmith.
    Düring My guard dutie I saw them entering the premases of the Legio Commander.............. this was uncommen for people like this are seldom if never invited There..,but who am I to Question .
    As by coinsidence I heard the name of ...Aelius Ambrosianus Pladius....the murdered one.
    The officers in question two of them where angry it seemed for what ever reason .
    Gaius the trader sayed.."This problem can be solved as I now willingly people enough!!"
    The officer by name Letocus Cassius Granicos answered in a criptic way ...litherly saying:
    AELIUM OCCIDERE NOTICE TIMERE ,BONUM EST: I understood it as Killing Aelius is no Good/not allowed but a dictionary told Me differently.....
    That than is the reason that I hasitatet to say anything .
    Only when the murder was commited and exactly those two caught the bell rang again and I remembered the converstaion.
    Of wich I hereby gave testanony.."
    Signed:LUCULLUS DICUS
    Well well I sayed reading it all over again..
    ______________________
    Ich laß den brief und legte sie auf den tisch.....
    "Dies sint SEHR ernste anschuldigüngen B.G könten es werden...
    weißt du das?"
    "Ja, ich weiß ...aber es ist richtich meine pflicht aus zu sagen...."
    "Stimt das ist so..gesetzesmäßig stimt das ..nun danke jungerman ich werde sehen was getan wirden müß."
    ------------
    Zeugen berricht.
    "Die 2 verhaftette mürderer waren regularies in den kamp der IIIe Legion sie arbeitetten dort sei es nicht permanenet.
    Bei namen : Arius Treconius Gaius bekant als Gaius der händler und der andere bei namen: Luctor Castera Remulus der hüffschmied bekant als Remulus der Hüfschmied.
    Weil mein wachendienst vor der behaüsüng des Legio Commandanten.sah ich die zwei hinein gehen was ziemlich ungewöhnt war den ein höheren officier empfängt solche leut selten oder nie.
    aber wer bin ich dan um fragen zu stehlen?...
    Es war nur lauter zufahl das ich den namen hörte des Aelius Ambrosianus Pladius der ermordette.
    Anscheinend hätte diesse irgendwie den wut der 2 officieren geweckt .....wiso auch immer..
    Gaius der händler meinte dazu" Das problem könne gelöst worden ich kenne willigen genug..."
    Der Officier Letocus Cassius Granicos stabs officier antwortette in ein cryptischer weiße wortwörtlich..AELIUM OCCIDERE NOTICE TIMERE ,BONUM EST:
    Ich hield dies für Aelius töten ist nicht gut/erlaubt aber nachleßüng in ein Latainisch buch lernte mir anders.
    das war der grund das ich (aus angst)zweifelte was zu tun war.
    Aber als dan der besagte ermordet WÜRDe und genau die twei verhgafted würden ging bei mir der alarm ab.
    Ich erinnerte mich an dieses gespräch von den ich hier zeugnis ablege
    Gez LUCULLUS DICUS.
    My translater will be back on tommorow ore so

    Sim-Off:

    hat es bis zu kräftig gefeiert gestern**gg**


  • Sim-Off:

    Ahum..geht nicht anders wgen der Simwaffe regelüng hat man mir gestern erzählt .

  • Der Tod des Klägers verhindert ja grundsätzlich keine Mordanklage.


    Allerdings begingen beide dringend Tatverdächtigen im Mamertinusgefängnis Selbstmord.


    Weder existieren Hinweise auf weitere Täter noch ausreichende Hinweise auf etwaige Hintermänner.


    Deshalb wird das Verfahren hier eingestellt, es kommt zu keiner Anklage.

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