"Werte Senatoren!
Ich möchte einen, in meinen Augen, frustrierenden Misstand im §56 des Codex Iuridicalis ansprechen. Ich zitiere:
Zitat§ 56 Einteilung der strafbaren Handlungen
(1) Schwerverbrechen sind Handlungen, die mit lebenslanger oder mit mehr als 6monatiger Freiheitsstrafe bedroht sind. Zuständig für die Ermittlungen bei Schwerverbrechen sind die Cohortes Praetoriae.
(2) Verbrechen sind Handlungen, die mit 3 bis 6monatiger Freiheitsstrafe bedroht werden. Zuständig für die Ermittlungen bei Verbrechen sind die Cohortes Urbanae in Roma, in den Provinzen die dazu befugten Legiones.
(3) Alle anderen strafbaren Handlungen sind Vergehen. Zuständig für die Ermittlungen bei Vergehen sind die Vigiles in Roma, in den Provinzen die dazu befugten Legiones.
Die Einteilung in Schwerverbrechen, Verbrechen und Vergehen soll von mir hier nicht zur Diskussion gestellt werden, aber die Zuständigkeiten der jeweiligen Einheiten hingegen schon.
Zum einen ist der jetzige Zustand im Alltag ziemlich inpraktikabel und führt des häufigeren zu Kompetenzstreitigkeiten. So sieht das Gesetz doch mitunter weitgefasst mögliche Strafen für eine Straftat vor, sodass diese z.B. sowohl ein Verbrechen, als auch ein Schwerverbrechen sein könnte.
Zum anderen geht diese Einteilung am tagtäglichen Zustand in Rom und vor allem an der Ausbildung der jeweiligen Einheiten vorbei. Die Aufgabe der Cohortes Praetoriae ist es nämlich nicht z.B. jeden Tag für die Sicherheit der normalen Bürger in den Straßen Roms und der Provinzen zu sorgen, dass erledigen in Rom die Cohortes Urbanae des Tags und die Vigiles des Nachts und in den Provinzen die Regionarii und ihre Männer.
Worauf ich nun hinaus will ist, dass die Zuständigkeit der Ermittlungsbehörden nicht mehr von der Dauer einer möglichen Bestrafung, die wird ja schliesslich erst in einer Verhandlung vor dem Prätor endgültig festgelegt, sondern von der Art des Verbrechens abhängig gemacht wird.
In Rom sollten deshalb die Cohortes Urbanae und die Vigiles und die Regionarii in den Provinzen für Verbrechen jedweder Kategorie zuständig sein. Den Cohortes Praetoriae sollte dafür fest die Zuständigkeit bei Delikten gegen den Staat und gegen alle Mitglieder der kaiserlichen Administration übertragen werden.
Wie ist eure Meinung hierzu?"