Änderung § 56 Cod Iur die zuständigen Ermittlungsbehörden betreffend

  • "Werte Senatoren!


    Ich möchte einen, in meinen Augen, frustrierenden Misstand im §56 des Codex Iuridicalis ansprechen. Ich zitiere:


    Zitat

    § 56 Einteilung der strafbaren Handlungen
    (1) Schwerverbrechen sind Handlungen, die mit lebenslanger oder mit mehr als 6monatiger Freiheitsstrafe bedroht sind. Zuständig für die Ermittlungen bei Schwerverbrechen sind die Cohortes Praetoriae.
    (2) Verbrechen sind Handlungen, die mit 3 bis 6monatiger Freiheitsstrafe bedroht werden. Zuständig für die Ermittlungen bei Verbrechen sind die Cohortes Urbanae in Roma, in den Provinzen die dazu befugten Legiones.
    (3) Alle anderen strafbaren Handlungen sind Vergehen. Zuständig für die Ermittlungen bei Vergehen sind die Vigiles in Roma, in den Provinzen die dazu befugten Legiones.


    Die Einteilung in Schwerverbrechen, Verbrechen und Vergehen soll von mir hier nicht zur Diskussion gestellt werden, aber die Zuständigkeiten der jeweiligen Einheiten hingegen schon.


    Zum einen ist der jetzige Zustand im Alltag ziemlich inpraktikabel und führt des häufigeren zu Kompetenzstreitigkeiten. So sieht das Gesetz doch mitunter weitgefasst mögliche Strafen für eine Straftat vor, sodass diese z.B. sowohl ein Verbrechen, als auch ein Schwerverbrechen sein könnte.


    Zum anderen geht diese Einteilung am tagtäglichen Zustand in Rom und vor allem an der Ausbildung der jeweiligen Einheiten vorbei. Die Aufgabe der Cohortes Praetoriae ist es nämlich nicht z.B. jeden Tag für die Sicherheit der normalen Bürger in den Straßen Roms und der Provinzen zu sorgen, dass erledigen in Rom die Cohortes Urbanae des Tags und die Vigiles des Nachts und in den Provinzen die Regionarii und ihre Männer.


    Worauf ich nun hinaus will ist, dass die Zuständigkeit der Ermittlungsbehörden nicht mehr von der Dauer einer möglichen Bestrafung, die wird ja schliesslich erst in einer Verhandlung vor dem Prätor endgültig festgelegt, sondern von der Art des Verbrechens abhängig gemacht wird.
    In Rom sollten deshalb die Cohortes Urbanae und die Vigiles und die Regionarii in den Provinzen für Verbrechen jedweder Kategorie zuständig sein. Den Cohortes Praetoriae sollte dafür fest die Zuständigkeit bei Delikten gegen den Staat und gegen alle Mitglieder der kaiserlichen Administration übertragen werden.


    Wie ist eure Meinung hierzu?"

  • "Diese Anpassung erscheint mir sinnvoll. Zumindest für die Erstermittlungen müsste etwas geregt werden, denn ich kann mir denken, dass nach der Entdeckung einer Tat zunächst einmal nicht unbedingt festgestellt werden kann, wie diese einzustufen ist. Es müsste dann trotzdem klar sein, wer zuständig ist."


    Für weitere Äußerungen musste Macer erst einmal nachdenken, ob nicht an anderen Stellen noch etwas dazu geregelt war. Sicher hatten die anderen Senatoren in diese Zeit auch noch etwas zu sagen.

  • Commodus als gewählter (wenn auch noch unernannter) Praetor meldete sich zu Wort.


    "Ich halte diese Anpassung ebenfalls für mehr als sinnvoll. Und aufgrund eines Gesprächs mit einem Offizier der Praetorianer, das ich vor kurzem führte, möchte ich noch einen Zusatz vorschlagen."


    Er blickte kurz in die Runde.


    "Ich würde vorschlagen, dass wir einen Passus hinzufügen, der es der Garde erlaubt unter gewissen Vorraussetzungen die Ermittlungen zu übernehmen, auch wenn sie in die Zuständigkeit anderer Einheiten fallen."

  • Nachdem zumindest erstmal keine Gegenstimmen sondern vielmehr Unterstützung für den Vorschlag aufkam, atmete Victor zufrieden auf.


    Zitat

    Original von Gaius Prudentius Commodus
    "Ich halte diese Anpassung ebenfalls für mehr als sinnvoll. Und aufgrund eines Gesprächs mit einem Offizier der Praetorianer, das ich vor kurzem führte, möchte ich noch einen Zusatz vorschlagen."


    Er blickte kurz in die Runde.


    "Ich würde vorschlagen, dass wir einen Passus hinzufügen, der es der Garde erlaubt unter gewissen Vorraussetzungen die Ermittlungen zu übernehmen, auch wenn sie in die Zuständigkeit anderer Einheiten fallen."


    "Senator Prudentius Commodus, was genau verstehst du unter "gewissen Vorraussetzungen"? Das sollte schon sehr genau definiert sein, sonst wird hier nicht für mehr Klarheit sondern für zunehmende Konfusion gesorgt..."

  • "Natürlich müssen diese Vorraussetzungen genau definiert werden. Es handelte sich bei meiner Äusserung ersteinmal um eine generelle Umschreibung der Idee, ohne weiter ins Detail zu gehen. Und dies allein zu dem Zwecke zu sehen, ob es generell auf Ablehnung stoßen würde."

  • 'Aiaiai...' dachte sich Hungi, 'das muß ordentlich überprüft werden.'


    Kompetenzstreitigkeiten aufgrund der Strafandrohung gibt es keine. Wenn diese zwei Ebenen berührt, gilt die höhere. Also bei einer, die sowohl Verbrechen als auch Schwerverbrechen sein kann, sind immer die Prätorianer zuständig. Gleiches gilt selbstverständlich bei Vergehen und Verbrechen.


    Aber gut, wenn du meinst, daß diese Regelung nicht praktikabel ist, vielleicht wäre tatsächlich eine Regelung von der Art des Deliktes hilfreicher.


    Dann wandte er sein Wort an den Prudentier.


    Hast du auch schon Vorschläge für diese gewissen Voraussetzungen?

  • Auch ich wohnte der Sitzung bei und lauschte den Vorschlägen von Victor. Doch momentan konnte und wollte ich noch nichts dazu sagen...


    Einzig wunderte es mich, dass der neue Volkstribun den Sitzungen des Senats noch nicht beiwohnte, war dies doch das Erste, was ich in meinem Amt damals getan hatte....

  • In diesem Moment gelang es dem neuen Tribunus Plebis endlich, die Wache davon zu überzeugen, dass er in dieses Gebäude gehöre. Unter lautem Applaus der beim Gebäude versammelten Plebejer trat er ein.


    Den Lärm hörte man sicherlich auch in den "heiligen Hallen" und einige Senatoren drehten sich um.

    ir-senator.png annaea2.png

    CIVIS

    SODALIS FACTIO ALBATA - FACTIO ALBATA

  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    [...]
    Hast du auch schon Vorschläge für diese gewissen Voraussetzungen?


    Commodus nickte.


    "Nun, zuerst einmal solche Fälle, die zwar an sich in die Zuständigkeiten der Cohortes Urbanae oder der Vigiles fallen, aber zum Beispiel durch die Bedeutung ihrer Opfer oder ihrer Täter eine hohe politische Brisanz haben. So etwas wären in meinem Augen zum Beispiel Verbrechen die in Verbindung mit amtierenden Magistraten stehen, ein Angriff auf einen Consul zum Beispiel."


    Er blickte sich um.


    "Als zweites wären Fälle zu nennen, in denen der Verdacht besteht, dass es einen größeren Rahmen als den vorliegenden gibt. So wären meiner Ansicht nach Verbrechensserien in den Händen geheimdienstlich geschulter Praetorianer unter Umständen besser aufgehoben als in denen der Cohortes Urbanae."


    Ein weiterer Blick.


    "Dies ist natürlich nur ein kurzer Vorschlag. Genauere Richtlinien müssten auf jeden Fall noch ausgearbeitet werden."

  • “Ich bin der Meinung, dass die Zuständigkeit nicht über die möglicherweise subjektive Bewertung zur Schwere eines Sachverhalts entschieden werden sollte, sondern durch klare Sachzuständigkeiten. Das soll natürlich nicht bedeuten, dass dabei nicht auch flexibel gehandelt werden kann. Aber auch dann nach klaren Richtlinien.


    Deshalb plädiere ich dafür, dass die Vigiles bei allen Fällen zuständig sind, die mit Bränden im Allgemeinen und mit Brandstiftung in Besonderen zu tun haben.
    Die Cohortes Urbanae sollen mit allen Fällen betraut sein, die mit dem Marktrecht in Zusammenhang stehen und mit flüchtigen Sklaven.


    Da die Vigiles für die Sicherheit des Nachts verantwortlich sind und die Cohortes Urbanae für die am Tage, schlage ich vor, dass bei allen anderen Straftaten der Tatzeitpunkt entscheidend ist. Für Taten der Nacht wären damit die Vigiles zuständig, für solche, die am Tage begangen werden, die Cohortes Urbanae.


    Allerdings sollte dem Praefectus Urbi das Recht zugestanden werden, bei allen Ermittlungen, die in seinen räumlichen Zuständigkeitsbereich fallen, die Ermittlungen an sich zu ziehen, wenn er es für opportun erachtet. Schließlich ist er der Stellvertreter des Kaisers in der Stadt und durch sein Amt der oberste Hüter von Roms Sicherheit.


    Die Cohortes Praetoriae sollten wiederum für alles zuständig sein, was die Sicherheit des Staates und die Sicherheit des Kaisers und seiner Familie betrifft. Das würde bedeuten, dass der Praefectus Praetorio sich und seine Männer bei jedem Fall als zuständig erklären könnte, bei dem er eine solche Bedeutung erkennt. In diesen Fällen könnte er mit dem Hinweis auf eine Gefahr für Staat und Kaiser demnach auch den Praefectus Urbi überstimmen.


    Achja… es versteht sich dabei natürlich von selbst, dass alle Vorgänge im Kaiserpalast auf dem Palatin und in seiner Residenz auf Capri IMMER die Sicherheit von Kaiser und Staat berühren.“

  • Hungi konnte sich ein Lächeln kaum verkneifen, als er die ersten Wort von Quarto hörte. Flexibilität nach klaren Richtlinien, schon ein bisserl ein Widerspruch in sich. :D


    Sind nicht die Vigiles für die Ergreifung von den Sklaven eigentlich zuständig? fragte er in Ermangelung dementsprechender Kenntnisse. Alles konnte der arme ja auch nicht im Kopf haben. ;)

  • Quarto zuckte mit den Schultern. “Vielleicht ist das auch bislang Aufgabe der Vigiles gewesen, mit entlaufenen Sklaven kenne ich mich nicht gut aus. Wenn dem so ist, dann sollte es meinethalben auch nicht geändert werden.“


    Ganz ließ ihn diese Frage nicht ruhen und so schickte er nach einem Senatsdiener, der auch recht schnell mit einer Schriftrolle zurückkam. Es war sogar die Richtige!


    “Es stimmt…“, fügte Quarto also dem Gesagten noch hinzu. “Paragraph 1.7 des Codex Militaris, erster Anhang, Lex Didia Et Germanica Et Octavia Vigilium: Die Vigiles sind für die Ergreifung flüchtiger Sklaven verantwortlich.“
    Er gab die Rolle wieder zurück an den Bediensteten.
    “Also… wie gesagt, von mir aus muss das nicht geändert werden.“

  • Hungi mußte unweigerlich schmunzeln. Anscheinend war noch kein Sklave entlaufen aus dem Hause Aelia Quarto? Dann mußte es denen schon verdammt gut dort gehen. ;) Wie auch immer. Auf alle Fälle registrierte Hungi mit einer gewissen Befriedigung, daß sein Gedächtnis noch nicht nachgelassen hatte, wenngleich er tatsächlich nicht die genaue Stelle gewußt hätte, wo er nachsehen müsste.


    Ah, sehr schön. Gibt es sonst noch Anmerkungen? Andernfalls möchte ich Senator Victor darum bitten, einen dementsprechenden Gesetzestext vorzulegen, damit der Senat diesen begutachten kann.

  • Ich hatte mich mittlerweile gesetzt und gut zugehört. Nun machte ich mich bemerkbar und zeigte dem Princeps, dass ich gerne etwas sagen möchte.

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    SODALIS FACTIO ALBATA - FACTIO ALBATA

  • Hungi hatte nicht bemerkt, daß der Volkstribun anscheinend seine Stimme erheben wollte, da er noch auffordernd in die Richtung des Senators Victor blickte, doch seinem aufmerksamen Scriba entging nichts und so wies dieser den Princeps darauf hin.


    Wie? Was? Ahso. Der Tribunus Plebis möchte etwas dazu sagen?

  • Wenn es erlaubt ist, Princeps Senatus, gerne.


    Da der Princeps Senatus Hungaricus mir darauf nur zunickte und nicht dagegen sprach, hob ich an.


    Damen und Herren Senatoren, ich fühle mich geehrt heute zum ersten Mal unter euch zu weilen und frei sprechen zu dürfen. Es ist meine Aufgabe, hier für das Volk von Rom zu sprechen. Daher möchte ich euch mitteilen, dass ich in den letzten Tagen auf dem Forum Romanum viel mit den Bürgern diskutiert habe und auch dieses Thema zur Debatte stellte, da ich ja wusste, was hier besprochen wird und obwohl ich noch nicht zu den Sitzungen zugelassen worden war, die Archive einsehen konnte und die Berichte lesen durfte.


    Nun, es freut mich euch mitteilen zu können, dass bisher kein Bürger seine Stimme gegen dieses Vorhaben erhoben hat. Daher freue auch ich mich darauf, einen konkreten Vorschlag ausformuliert lesen zu können.


    Ich setzte mich wieder, das war sehr wahrscheinlich eh schon zuviel gewesen für das Erste Mal.

  • Aha. Stirnrunzelnd quittierte Hungi die Ansprache des Volkstribuns, war er es doch eher gewohnt, daß diese sich diskutierend einbanden oder dagegen sprachen. Doch das hatte er noch nie erlebt in seinen Zeiten als Princeps Senatus. No, öfter mal was neues.


    Äh, wie gesagt, gibt es sonst noch Anmerkungen? Außer der - äußerst beruhigenden - Tatsache, daß das Volk nichts gegen einer neuen Regelung hat?

  • Macer war der Diskusssion nach seinem ersten Kommentar schweigend gefolgt, hatte jetzt aber noch eine Anmerkung: "Es scheint mir nicht nur das Problem zu sein, welche Vorgaben die Zuständigkeit regeln, sondern auch, wer dies feststellen darf. Nehmen wir an, die Vigiles finden in der Nacht einen Toten. Soweit eindeutig, der Fund fällt in ihre 'Arbeitszeit' und es ist ihr Fall. Nun wollen wir dem Praefectus Urbi gestatten, den Fall an sich zu ziehen, wenn er es für opportun hält. Doch muss er diese Entscheidung persönlich fällen und wie erfährt er überhaupt von dem Toten? Und welche Ergebnisse werden ihm vorgelegt, damit er überhaupt passend entscheiden kann. Und denken wir noch einen Schritt weiter - wenn der Tote nun in irgendeiner Verbindung zum Kaisehof steht und deshalb die Prätorianer ein Interesse daran haben könnten, den Fall zu bearbeiten. Wie erfahren sie davon? Und muss auch hier der Praefectus Praetorio persönlich die Entscheidung treffen?


    Ich gebe zu, dass ich auf diese Fragen keine Antwort habe. Aber ich würde gerne verhindern, dass die Vigiles nachts einen Hausbrand löschen und die Ermittlungen aufnehmen, nach dem Morgengrauen dort eine Leiche finden, die sie aufgrund der Uhrzeit an die Urbanianer abgeben müssen und diese werden am Tor der Castra Praetoria von den Prätorianern abgefangen, die in dem Toten einen Speculator in Zivil erkennen und die Leiche und den Fall übernehmen. Dann haben wir nämlich nicht viel gewonnen."


    Macer war sich durchaus bewusst, dass er die Diskussion nun arg verkomplizierte und ein sehr zugespitztes Beispiel gewählt hatte, aber die Frage ging ihm eben nicht aus dem Kopf.

  • “Ich denke, dass es sich durch keine Regelung verhindern lässt, dass Zuständigkeiten erst nach dem Begin von Ermittlungstätigkeiten wechseln, wenn erst durch diese Ermittlungen die Erkenntnisse gewonnen werden, die das sinnvoll machen.


    Was den anderen Teil deines Einwandes betrifft, bin ich ganz stark dafür, den beteiligten Kommandeuren das Vertrauen zu schenken, dass sie die Bedeutung und die möglichen Berührungspunkte mit anderen Sicherheitsorganen erkennen können, ihnen aber auch einen Ermessensspielraum zu gewähren. Eine Verpflichtung, dass zum Beispiel die Vigiles immer auch dem Praefectus Urbi Bericht erstatten müssen, halte ich für nicht erforderlich und auch nicht wünschenswert.“

  • "Verhindern lässt sich das sicherlich nicht, aber der zeitpunkt und die Umstände sollten klar sein. Auch mit den jetzigen Vorgaben kann die Zuständigkeit wechseln, wenn sich ein Verbrechen als schwerer herausstellt als zunächst angenommen und genau das war ja ein Grund für diese Diskussion.


    Die Möglichkeit, die Einbeziehung anderer Einheiten in die Hände der jeweiligen Praefecten zu legen, ist sicher keine schlechte Idee. Das sollte dann so festgehalten werden. Generelle Berichtspflichten würde ich auch nicht festlegen wollen."

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