Es war ein heißer, stickiger Tag und Quarto lief der Schweiß von der Stirn, als er vor den versammelten Senat trat. In der einen Hand hielt er eine Wachstafel, mit ein paar Notizen. In der anderen Hand hatte er ein weißen Tüchlein, mit dem er nun Stirn und Nacken trocken tupfte, bevor er zu sprechen begann.
“Verehrtes Kollegium!“, begann er. “Ich trete heute vor euch, um den Senat über einen Entschluss des Kaisers zu berichten.
Doch erlaubt mir, zuvor etwas auszuholen.
Wie ihr sicher wisst, gibt es seit geraumer Zeit für jeden Bürger Roms eine einfache Möglichkeit, die ihm vom Staat auferlegte Steuerschuld bequem und absolut legal zu mindern. Denn das Imperium selbst bietet dazu in Form einer Art Staatsanleihe die Möglichkeit. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich dafür die Bezeichnung "Sparkonto" eingebürgert. Diese Gelder werden von der kaiserlichen Finanzverwaltung unter der Aufsicht von Comes Sacrarum Largitinorum Iunia Attica in einem gesonderten Staatsschatz, dem Pasceolus Imperialis, gesammelt und treuhändisch verwaltet. Auf diese Vermögen wird keine Vermögenssteuer erhoben.
Das alles dürfte euch mehr oder minder bekannt sein und viele von euch werden, wie im Übrigen auch ich, ein derartiges Sparguthaben besitzen.
Allerdings haben die Gelder, die auf diese Weise der Steuerpflicht und auch dem Wirtschaftsleben entzogen werden, inzwischen eine beträchtliche Größenordung erreicht. Wir reden hier immerhin über eine Gesamtsumme von annähernd einer Million Sesterzen!
Dazu kommt, dass der Staat ein doch recht inkonsequentes Bild abgibt, wenn er einerseits und mit allem Recht Steuern erhebt, auf der anderen Seite jedoch nicht nur die Möglichkeit, sondern sogar den Mechanismus bereit hält, diese Steuern nicht zahlen zu müssen.
Der Imperator Caesar Augustus hat darum beschlossen, dass diese Praxis beendet wird und das sämtliche Vermögen nach einer gewissen, noch zu bestimmenden Frist, an ihre Besitzer zurück zu führen sind.
Den Senat fordert er gleichzeitig ausdrücklich auf, über die Folgen zu debattieren, die sich daraus ergeben werden und eventuell über Maßnahmen zu beraten, die dem Senat in dieser Hinsicht nötig erscheinen.“