AUSHANG ALEXANDRIA, AEGYPTUS
EDICTUM AEDILIS CURULIS
PRIDIE ID MAI DCCCLIX A.U.C. (14.5.2009/106 n.Chr.)
Aufgrund der ausbleibenden Reaktion des ANTE DIEM XI KAL APR DCCCLIX A.U.C. (22.3.2009/106 n.Chr.) ausgestellten Ediktes wegen Verletzung des codex universalis, lex mercatus § 4, Abs. III., welches mit einer Strafe in Höhe von insgesamt 3392.75 Sesterzen geahndet wurde, wird die Strafsumme hiermit auf 4392.75 Sesterzen erhöht. Die Forderungen, die besagten Angebote umgehend vom Markt zu nehmen, sowie die Strafsumme der Staatskasse II gutzuschreiben, bleiben bestehen. Die Frist hierfür wird auf vierzehn Tage nach Zustellung dieses Dokumentes festgesetzt.
Beschwerde oder Einspruch ist an den amtierenden Consul zu richten.
Gezeichnet und verfügt:
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ROMA, PRIDIE ID MAI DCCCLIX A.U.C. (14.5.2009/106 n.Chr.)